Kleine Rechtskunde!
Hubert Braun
schrieb am Dienstag, 15. November 2005
Ich muss mich an das Verbot halten, hier rechtsberatend tätig zu werden. Also kann ich nur über Grundsätzliches informieren.
Wenn das, was hier zu meinem Beitrag geschrieben wurde, geltende Rechtslage währe, würde das Straf- und Ordnungwidrigkeitenrecht auf den Kopf gestellt. Jede Maßnahme, ob Verwarnungsgeld oder Urteil durch den Richter, erfordert die Beweiserhebung und die Beweiswürdigung. Weil in diesem Bereich Fehler möglich und auch zu erwarten sind, gibt es Rechtsmittel. Im geschilderten Fall bedeutet dies, das nun ein Richter die vor Ort getroffenen Feststellungen und die von der Ordnungsbehörde getroffenen Maßnahmen überprüft. Und der verlangt den eindeutigen Nachweis, das ein vorwerfbares Fehlverhalten des Betroffenen vorlag. Legt zum Beispiel die Ordnungsbehörde ein Foto vor, das eine Geschwindigkeitsübertretung beweisen soll, hat sie gleichzeitig in einer umfangreichen Darstellung nachzuweisen, das das Gerät nachweislich technisch in Ordnung war und wie es eingesetzt und bedient wurde. Hier sind vor allem die Angriffsflächen der Verteidiger, die peinlich genau auf einer tiefgehenden Prüfung der vorgelegten Beweismittel achten.
Also kann ich meine Empfehlung nur noch einmal wiederholen. Wer berechtigte Zweifel an seiner Schuld hat, sollte nicht den Kopf einziehen. Es ist z.B. im Internet leicht möglich, und auch gar nicht teuer, einen Rechtsanwalt den Fall prüfen zu lasssen.
Wenn das, was hier zu meinem Beitrag geschrieben wurde, geltende Rechtslage währe, würde das Straf- und Ordnungwidrigkeitenrecht auf den Kopf gestellt. Jede Maßnahme, ob Verwarnungsgeld oder Urteil durch den Richter, erfordert die Beweiserhebung und die Beweiswürdigung. Weil in diesem Bereich Fehler möglich und auch zu erwarten sind, gibt es Rechtsmittel. Im geschilderten Fall bedeutet dies, das nun ein Richter die vor Ort getroffenen Feststellungen und die von der Ordnungsbehörde getroffenen Maßnahmen überprüft. Und der verlangt den eindeutigen Nachweis, das ein vorwerfbares Fehlverhalten des Betroffenen vorlag. Legt zum Beispiel die Ordnungsbehörde ein Foto vor, das eine Geschwindigkeitsübertretung beweisen soll, hat sie gleichzeitig in einer umfangreichen Darstellung nachzuweisen, das das Gerät nachweislich technisch in Ordnung war und wie es eingesetzt und bedient wurde. Hier sind vor allem die Angriffsflächen der Verteidiger, die peinlich genau auf einer tiefgehenden Prüfung der vorgelegten Beweismittel achten.
Also kann ich meine Empfehlung nur noch einmal wiederholen. Wer berechtigte Zweifel an seiner Schuld hat, sollte nicht den Kopf einziehen. Es ist z.B. im Internet leicht möglich, und auch gar nicht teuer, einen Rechtsanwalt den Fall prüfen zu lasssen.
