Kleiner Blechschaden

  • Kleiner Blechschaden
     Giro
      schrieb am Mittwoch, 21. Dezember 2005
    Hallo!

    Ich habe heute morgen auf der Parkplatzsuche (ich bin heute später weggefahren wegen eines Schulausfluges, daher war mein "Stammparkplatz" bis auf den letzten Platz belegt) nur noch einen kostenlosen Parkplatz gefunden (war auf einen angewiesen, da ich 12 Stunden parken musste -> Zug -> andere Stadt, nur nebenbei). Der war leider ein wenig eng. Ich bin auch wohl zu unüberlegt gefahren, jedenfalls bin ich mit dem rechten Ende meiner Stoßstange an das rechte Ende eines anderen Wagens gestoßen. Bei mir sind nur leichte Kratzer, beim Unfallgegner hingegen ist ein Teil der Stoßstange gesplittert und ein Stück ist rausgebrochen. Ich habe dann sofort zurückgesetzt, woanders geparkt und den Schaden begutachtet. Dann habe ich aus "Hilflosigkeit" die Polizei gerufen, die den Schaden aufgenommen und mich dann ziehen lassen hat. Ich soll in nächster zeit auf dem Revier erscheinen.

    Nun wollte ich mal fragen, was jetzt genau auf mich zukommt. Mit dem Unfallgegner habe ich schon telefonieren können, er sagt, er wolle ein Gutachten über das Ausmaß des Schadens haben, eine bezahlte Reparatur lehnte er jedenfalls ab.

    mfg Giro
  • Thema
    Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 21. Dezember 2005
    Text
    Hast Du den Unfall schon deiner Versicherung gemeldet? Wenn nicht, ganz schnell nachholen!!!

    Hat die Polizei noch etwas gesagt? Hat sie nur den Unfall aufgenommen oder auch etwas von einer schriftlichen Verwarnung oder so gesagt?

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2005
    Text
    >Hast Du den Unfall schon deiner Versicherung gemeldet? Wenn nicht, ganz schnell nachholen!!!
    >
    >Hat die Polizei noch etwas gesagt? Hat sie nur den Unfall aufgenommen oder auch etwas von einer schriftlichen Verwarnung oder so gesagt?
    >
    >greetz
    Wenn Du noch in der Probezeit bist, ist eine Nachschulung angesagt.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2005
    Text

    >Wenn Du noch in der Probezeit bist, ist eine Nachschulung angesagt.
    >Hans Fl.

    Sag mal Hans, hast Du Teilnehmermangel in Deinen Seminaren?

    Wegen einem albernen Parkrempler allein gibt es noch keine Nachschulung. Vorher muss erstmal ein Bußgeldbescheid wegen einem A-Verstoss ergangen sein, und soweit ist der Fall noch gar nicht.
    Wenn die Polizei lediglich ein Verwarnungsgeld verhängt - was in diesem Fall hier höchst wahrscheinlich ist - ist der Fall damit strafrechtlich erledigt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Giro
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2005
    Text
    Also ich war heute bei der Polizei. Hat mir die Kopie des Unfallberichts ausgehändigt und das wars. Heißt das, das wars strafrechtlich gesehen? (Nur nebenbei: im Unfallbericht wird der Schaden auf 500 € geschätzt).

    Was das mit dem Unfallgegner angeht: hab gestern mit ihm gesprochen und mich mit ihm weitgehend geeinigt. Im neuen Jahr wird die Reparatur o.ä. durchgeführt, vorher will er mir Bescheid sagen.

    Wir versuchen also, dies unter uns zu regeln. Also ohne Versicherungen. Mein Vater meinte, es wäre besser, das so zu regeln, da die Versicherung wohl einen viel höheren Ersatz zahlen (und mich hochstufen?) würde. Ist davon abzuraten?

    mfg Giro

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Floh11
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2005
    Text
    Hallo,

    >Was das mit dem Unfallgegner angeht: hab gestern mit ihm gesprochen und mich mit ihm weitgehend geeinigt. Im neuen Jahr wird die Reparatur o.ä. durchgeführt, vorher will er mir Bescheid sagen.
    >
    >Wir versuchen also, dies unter uns zu regeln. Also ohne Versicherungen. Mein Vater meinte, es wäre besser, das so zu regeln, da die Versicherung wohl einen viel höheren Ersatz zahlen (und mich hochstufen?) würde. Ist davon abzuraten?


    Das Vorgehen deines Vaters ist denke ich allemal besser, als die 500 Euro ueber die Versicherung zu zahlen. Rechne mal aus was du mit 230% naechstes Jahr zahlen muesstest. Ausserdem zahlst du Jahr fuer Jahr weniger, als wenn du hochgestuft wuerdest (schadensfreiheit mal vorausgesetzt). Die Hochstufung haettest du naemlich dann bekommen.
    (Kann dir aber nicht genau sagen, wie hoch sie dich dann im neuen Jahr einstufen wuerden, vermutlich bei Schadensfreiheitsklasse 0.)

    Strafrechtlich gesehen duerfte bis auf ein (noch kommendes?) Verwarngeld nix passieren. Wegen eines Parkremplers musst du nicht gleich zur Nachschulung.


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2005
    Text
    >
    >>Wenn Du noch in der Probezeit bist, ist eine Nachschulung angesagt.
    >>Hans Fl.
    >
    >Sag mal Hans, hast Du Teilnehmermangel in Deinen Seminaren?
    >
    >Wegen einem albernen Parkrempler allein gibt es noch keine Nachschulung. Vorher muss erstmal ein Bußgeldbescheid wegen einem A-Verstoss ergangen sein, und soweit ist der Fall noch gar nicht.
    >Wenn die Polizei lediglich ein Verwarnungsgeld verhängt - was in diesem Fall hier höchst wahrscheinlich ist - ist der Fall damit strafrechtlich erledigt.
    Ich habe keine Probleme mit den Seminaren.
    Abwarten, was die Polizei erledigt.
    Bei einem Unfall und der liegt hat vor, bin ich der Meinung handelt es sich um ein A Verstoß!
    Parkrempeleien, werden immer von den Verusachern als bagatelle abgetan.
    Wenn ich gegen ein anderes Auto gefahren bin, liegt ein Unfall vor, genau wie in der Schwangerschaft.
    Hast Du schon eine Frau gesehen, die nur ein bißchen schwanger ist?
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2005
    Text



    >Abwarten, was die Polizei erledigt.

    Und in den meisten Fällen von Parkrempelei, stellen sie ein Unfallbericht aus und gut ist. Wenn in so einem Fall etwas kommt, ist es ein Ticket "Verstoß gegen §1 StVO" für 30 Euro und gut......
    Also kein A-Verstoß...........

    Zu der Versicherung: Bei einer vernünftigen Versicherung ruft man besser trotzdem an. Die rechnen einem sehr gerne genau aus, bis zu welcher Schadenshöhe es sich lohnt den Schaden selbst zu zahlen und wann es keinen Sinn.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      al_gor
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2005
    Text
    Ne, zur Nachschulung musste mit Sicherheit nicht. Bei Parkplatzunfallen ist es normaleweise mit 20 € Verwarngeld getan. Auf jeden Fall bleibt es aber im Verwarngeldbereich.

    500 € würde ich auch ohne Versicherung abrechnen. Aber warte erstmal ab, wir teuer die Reparatur letztendlich sein wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Giro
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2005
    Text
    Hab jetzt eine ungefähre Summe und mich mit dem Unfallgegner geeinigt. Die "Geldsache" ist somit vorerst vom Tisch. Was mich jetzt interessieren würde: Die Polizei hat mir wirklich nur den Unfallbericht ausgehändigt - als ich sie zum Unfallort gerufen hatte, hat sie auch nur den Unfall aufgenommen. Auch auf Nachfrage hat der Beamte gesagt, "das wars".

    Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Oder kommt in den nächsten Tagen was per Post?

    mfg Giro

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      al_gor
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2005
    Text
    >Hab jetzt eine ungefähre Summe und mich mit dem Unfallgegner geeinigt. Die "Geldsache" ist somit vorerst vom Tisch. Was mich jetzt interessieren würde: Die Polizei hat mir wirklich nur den Unfallbericht ausgehändigt - als ich sie zum Unfallort gerufen hatte, hat sie auch nur den Unfall aufgenommen. Auch auf Nachfrage hat der Beamte gesagt, "das wars".
    >
    >Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Oder kommt in den nächsten Tagen was per Post?
    >
    >mfg Giro

    Hmmmm.... Es kann sein, dass die dich auch ohne Verwarnungsgeld verwarnt haben. Das muss aber auf jeden Fall auf dem Unfallbericht drauf stehen... Irgendwo oben, wenn ich mich nicht irre...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Floh w
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2005
    Text
    >>
    >>>Wenn Du noch in der Probezeit bist, ist eine Nachschulung angesagt.
    >>>Hans Fl.
    >>
    >>Sag mal Hans, hast Du Teilnehmermangel in Deinen Seminaren?
    >>
    >>Wegen einem albernen Parkrempler allein gibt es noch keine Nachschulung. Vorher muss erstmal ein Bußgeldbescheid wegen einem A-Verstoss ergangen sein, und soweit ist der Fall noch gar nicht.
    >>Wenn die Polizei lediglich ein Verwarnungsgeld verhängt - was in diesem Fall hier höchst wahrscheinlich ist - ist der Fall damit strafrechtlich erledigt.
    >Ich habe keine Probleme mit den Seminaren.
    >Abwarten, was die Polizei erledigt.
    >Bei einem Unfall und der liegt hat vor, bin ich der Meinung handelt es sich um ein A Verstoß!
    >Parkrempeleien, werden immer von den Verusachern als bagatelle abgetan.
    >Wenn ich gegen ein anderes Auto gefahren bin, liegt ein Unfall vor, genau wie in der Schwangerschaft.
    >Hast Du schon eine Frau gesehen, die nur ein bißchen schwanger ist?
    >Hans Fl.

    also ich bin überhaupt nicht auf klug...ern aus.

    ich hatte vor mehr als 5 monaten nen auffahrunfall an ner tankstelle. da nicht genau festgestellt werden konnte wer schuld war, haben ich sowie der unfallgegner die schuld zu gleichen teilen bekommen. d.h. versicherungen mussten sich selbst einigen wer zahlt und ob sie überhaupt meinen schaden zahlen wollten (sprinter gegen mein auto, sprinter hatte n kleinen kratzer an der stoßstange und mein auto n teil der front total demoliert (schaden: 2000€). dazu kam noch n bußgeld in höhe von 35 €, d.h. keine punkte in flensburg, keine nachschulung und keine 4 jahre probezeit. es muss also nicht gleich sein, dass man wegen nem rempler zur nachschulung muss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      al_gor
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2005
    Text
    >
    >ich hatte vor mehr als 5 monaten nen auffahrunfall an ner tankstelle. da nicht genau festgestellt werden konnte wer schuld war, haben ich sowie der unfallgegner die schuld zu gleichen teilen bekommen. d.h. versicherungen mussten sich selbst einigen wer zahlt und ob sie überhaupt meinen schaden zahlen wollten (sprinter gegen mein auto, sprinter hatte n kleinen kratzer an der stoßstange und mein auto n teil der front total demoliert (schaden: 2000€). dazu kam noch n bußgeld in höhe von 35 €, d.h. keine punkte in flensburg, keine nachschulung und keine 4 jahre probezeit. es muss also nicht gleich sein, dass man wegen nem rempler zur nachschulung muss.


    Übrigens: bei der unklaren Sachlage und wenn man eh ne Rechtschutzversicherung hat, kann man den Anwalt nen Widerspruch schreiben lassen (so nebenbei neben der Sachlagenklärung) und dann kommt es meistens so, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird. Der Staat hat nähmlich normaleweise keine Lust, wegen 20 bis 35 € mit nem Anwalt zu streiten...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Floh w
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2005
    Text
    >>
    >>ich hatte vor mehr als 5 monaten nen auffahrunfall an ner tankstelle. da nicht genau festgestellt werden konnte wer schuld war, haben ich sowie der unfallgegner die schuld zu gleichen teilen bekommen. d.h. versicherungen mussten sich selbst einigen wer zahlt und ob sie überhaupt meinen schaden zahlen wollten (sprinter gegen mein auto, sprinter hatte n kleinen kratzer an der stoßstange und mein auto n teil der front total demoliert (schaden: 2000€). dazu kam noch n bußgeld in höhe von 35 €, d.h. keine punkte in flensburg, keine nachschulung und keine 4 jahre probezeit. es muss also nicht gleich sein, dass man wegen nem rempler zur nachschulung muss.
    >
    >
    >Übrigens: bei der unklaren Sachlage und wenn man eh ne Rechtschutzversicherung hat, kann man den Anwalt nen Widerspruch schreiben lassen (so nebenbei neben der Sachlagenklärung) und dann kommt es meistens so, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird. Der Staat hat nähmlich normaleweise keine Lust, wegen 20 bis 35 € mit nem Anwalt zu streiten...

    bei mir und dem unfallgegner wurde das bußgeld eingestellt. ich musste zwar nichts zahlen, aber wenn doch wäre meinem führerschein rein gar nichts passiert. also ich denke net dass wegen der parkrempelei ne nachschulung erforderlich is.

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  • Thema
    Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Giro
      schrieb am Donnerstag, 29. Dezember 2005
    Text
    Also, jetzt sind 8 Tage rum, vorhin habe ich das Finanzielle mit dem Unfallgegner geklärt. Post von irgendwelchen Behören ist immer noch nicht eingegangen, also weder irgendwelche Verwarnungen (schriftlicher Natur), noch irgendwelche Nachschulungsaufrufe oder was es da gibt. Kann ich JETZT endlich davon ausgehen, dass das Thema gegessen ist, oder wird mir in drei Wochen bange, wenn ich den Briefkasten öffne?^^

    mfg Giro

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 29. Dezember 2005
    Text
    >Also, jetzt sind 8 Tage rum, vorhin habe ich das Finanzielle mit dem Unfallgegner geklärt. Post von irgendwelchen Behören ist immer noch nicht eingegangen, also weder irgendwelche Verwarnungen (schriftlicher Natur), noch irgendwelche Nachschulungsaufrufe oder was es da gibt. Kann ich JETZT endlich davon ausgehen, dass das Thema gegessen ist, oder wird mir in drei Wochen bange, wenn ich den Briefkasten öffne?^^
    >
    >mfg Giro
    Die haben auch bis 3 Monate Zeit.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Floh w
      schrieb am Donnerstag, 29. Dezember 2005
    Text
    >>Also, jetzt sind 8 Tage rum, vorhin habe ich das Finanzielle mit dem Unfallgegner geklärt. Post von irgendwelchen Behören ist immer noch nicht eingegangen, also weder irgendwelche Verwarnungen (schriftlicher Natur), noch irgendwelche Nachschulungsaufrufe oder was es da gibt. Kann ich JETZT endlich davon ausgehen, dass das Thema gegessen ist, oder wird mir in drei Wochen bange, wenn ich den Briefkasten öffne?^^

    hey giro

    den brief über sie einstellung meines bußgeldes hab ich etwa 10 wochen nach dem unfall bekommen.
    aber wie gesagt, bei dir dürfte nichts wegen nachschulung passieren. also mach dir mal deswegen keinen stress ;)

    grüßle ~*floh*~

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      lalelu
      schrieb am Freitag, 30. Dezember 2005
    Text
    Versicherungen sind normalerweise recht fix, wenns um Post geht - ich hatte das erste Schreiben einen Werktag später im Kasten liegen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kleiner Blechschaden
    Autor
      Frau_am_Steuer
      schrieb am Montag, 2. Januar 2006
    Text
    Mir gings vor ca. 2 Monaten andersrum. Mir ist eine Mitschülerin reingefahren. War schon im Auto, hatte aber den Motor noch nicht an. Folge: Beule und Kratzer an der hinteren Stoßstange, aber nicht allzu tragisch.. Laut Gutachten ca. 450 Euro + Mehrwertsteuer, wenn der Schaden innerhalb der nächsten 2 Jahre repariert wird. Außerdem noch 20 Euro Spesen.. Das ganze ging zuerst über die Versicherung, aber sie bezahlt dies dann der Versicherung aus eigener Tasche.. Soll heißen, würde auf jeden Fall solche Schäden der Versicherung melden.. Die sagen dir schon wenn es besser ist, nen schaden selbst zu bezahlen.. also ne vernünftige Versicherung zumindest.
    Außerdem wäre ich generell sehr misstrauisch, wenn jemand einen Schaden ohne Versicherung regeln will.. es könnte ja sein, dass schon ein Vorschaden vorhanden war.. z.B. ich habe jetzt meinen Schaden nicht reparieren lassen, weil es meiner meinung nach nicht sonderlich auffällt.. würde mir aber noch einer reinfahren, müsste der mir ja nicht eine ganze Stoßstange zahlen, weil ich ja schon beim ersten Schaden kassiert habe.. ohne Versicherung kommt das aber nie raus.. Außerdem kann es sein, dass man jeden schaden zumindest melden muss.. sonst kann des böse enden, wenn die versicherung das mal herausfindet.. oder täusche ich mich da?

    Naja.. am besten erst garkeinen Unfall bauen!!

    Und wie ich festgestellt habe rentiert sich so ein unfall als opfer nicht einmal.. also der kostenvoranschlag der werkstatt war um die 680 euro.. Was beim Gutachten herrauskam: siehe oben!! dazu kommt die zeit die man wartet, telefoniert und sich mit dem anderen streitet!!

    LG, Frau am Steuer..

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