Kosten für Prüfungsfahrt in der 'Vorstellung zur ...

  • Kosten für Prüfungsfahrt in der "Vorstellung zur Prüfung" nicht enthalten
     Roman M.
      schrieb am Sonntag, 1. November 2020
    Achtung von den versteckten Kosten! Meine Frau wollte Ihren ausländischen Führerschein umschreiben, hat dafür für die Fahrschule "xxx" entschieden, einen Kostenvoranschlag bekommen und Vertrag unterschrieben. Zwei Tage vor der praktischen Führerscheinprüfung waren wir überrascht als die Fahrschule für die Prüfung 196,50 Euro verlangt hat anstatt 139,50 Euro die auf ihrer Webseite stehen. Die Vertreter der Fahrschule haben es damit begründet das 139,50 Euro bezieht sich nur auf den Büroaufwand für die Anmeldung zur Prüfung, die Zeit des Fahrlehrers wird als eine Übungsstunde mit 57 Euro extra berechnet. Uns wurde der Vertrag gezeigt wo auf dem Stundenpreis die Bezeichnung "Übungsfahrt/Prüfungsfahrt" steht, das haben wir natürlich bei der Anmeldung vor einem Jahr übersehen. Trotzdem finde ich unzulässig das diese Information auf dem Kostenrechner auf der Webseite der Fahrschule, in der Preisliste von der Webseite und in dem uns gegebenen Kostenvoranschlag komplett fehlt. In AGB's der Fahrshule finde ich den Begrif "Prüfungsfahrt" auch nicht. Ist es nicht ein Betrug der potenziellen Kunden wenn eine Pflichtposition in einem Kostenrechner einfach weggelassen wurde? Warum teilt die Fahrschule den festen Betrag 196,50 Euro in zwei Teile und macht nur postet nur ein Teil davon im öffentlichen Angebot? Hat jemand noch solche bittere Erfahrung gehabt? Was kann man dagegen unternehmen?.
  • Thema
    Re: Kosten für Prüfungsfahrt in der
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 1. November 2020
    Text
    Außer den Kosten für die Fahrschule entstehen noch mehrere Kosten, die zwar im Zusammenhang mit der Fahrschule stehen, aber diese Kosten sind nicht für die Fahrschule.
    Z.B. Sehtest, Ausbildung für lebensrettende Sofortmaßnahmen,
    Führerscheinantrag, Passfoto, Theorieprüfung und prakt. Prüfung.
    Die Kosten für die Prüfung kassiert der TÜV oder die DEKRA.
    Die arbeiten auch nicht umsonst.
    Die Kosten für den Sehtest kassiert der Optiker.
    Das Passbild kassiert der Fotograf. Die Kosten für den Führerscheinantrag kassiert die Führerscheinstelle usw. usw.
    Die Kosten für die prakt. Prüfung könnte man rauslassen und den Fahrschüler selbst an den Prüfer bezahlen lassen. Das birgt aber ein Risiko für den Fahrlehrer. Deshalb kassiert er es sofort.
    Das erklärt Ihnen aber sicher auch der Fahrlehrer ohne das man gleich von Betrug sprechen muß.
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Kosten für Prüfungsfahrt in der
    Autor
      Roman M.
      schrieb am Sonntag, 1. November 2020
    Text
    Ich habe ziemlich eindeutig geschrieben das es sich hier nur um die Kosten für die Fahrschule handelt. Die Kostenstelle "Prüfungsfahrt" stellt nicht Fahrlehrer, TÜV, Dekra oder Apotheke uns in Rechnung, sondern die Fahrschule selbst. Das Geld ist auch aufs Konto der Fahrschule zu überweisen. Und wenn diese Fahrschule es nicht für nötig hält, diese Summe in den Kostenvoranschlag oder in den Kostenrechner auf eigener Webseite aufzunehmen, halte ich es für nicht richtig

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten für Prüfungsfahrt in der
    Autor
      fahrerben
      schrieb am Montag, 2. November 2020
    Text
    >Ich habe ziemlich eindeutig geschrieben das es sich hier nur um die Kosten für die Fahrschule handelt. Die Kostenstelle "Prüfungsfahrt" stellt nicht Fahrlehrer, TÜV, Dekra oder Apotheke uns in Rechnung, sondern die Fahrschule selbst. Das Geld ist auch aufs Konto der Fahrschule zu überweisen. Und wenn diese Fahrschule es nicht für nötig hält, diese Summe in den Kostenvoranschlag oder in den Kostenrechner auf eigener Webseite aufzunehmen, halte ich es für nicht richtig

    aber müssen sie diese auch einbeziehen?

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  • Thema
    Re: Kosten für Prüfungsfahrt in der
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 1. November 2020
    Text
    Hi,

    in deinem Ausbildungsvertrag gibt es einen Eintrag:

    Vorstellung zur praktischen Prüfung

    Hier muss der komplette Betrag angegeben sein, der in der Fahrschule für dich anfällt.

    Zu duesem Betrag kommen die Gebühren der Prüforganisation, um diese abzunehmen.
    Das sind derzeit knapp 90€.
    Aber auch dies steht im Vertrag, dass die Kosten der Prüforg extern und zusätzlich anfallen.

    Eine Aufteilung in der Fahrschule nach Vorstellung plus Fahrstunde ist untulässig

    Lg
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Kosten für Prüfungsfahrt in der
    Autor
      Roman M.
      schrieb am Montag, 2. November 2020
    Text
    Genau solche Aufteilung der Kosten praktiziert diese Fahrschule leider. Ich habe mich an die Verbraucherzentrale mit Hilfe um Beratung gewendet. Die Antwort dort war:

    "Ich sehe hier im vorliegenden Fall leider keine Möglichkeit, sich gegen die Rechnung zu wehren. In solchen Fällen ist entscheidend, was im Vertrag geregelt ist. Im Vertrag ist die Angabe mit "Prüfungsfahrt" angegeben. Somit gilt die Abrechnung als korrekt, wenn dies nach den Vereinbarungen im Vertrag berechnet worden ist. Sämtliche anderen Argumentationsgründe halten hier einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Die Forderung ist so zu bezahlen."

    Meine Frage ist hier, ob die anderen Fahrschulen auch das gleiche machen oder haben wir einfach eine schlechte Fahrschule getroffen?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten für Prüfungsfahrt in der
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 2. November 2020
    Text
    Wende dich mal an den lokalen Fahrlehrerverband (wenn es eine Verbandsfahrschule ist), alternativ an die zuständige Aufsichtsbehörde (wenn die Fahrschule ne Homepage hat, muss diese da drin stehen), ansonsten schreib mir den Ort

    Lg
    Wolfe

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