Kosten praktische Prüfung A2 (dringend)

  • Kosten praktische Prüfung A2 (dringend)
     oki.doki
      schrieb am Montag, 28. September 2015
    Hallo zusammen,
    aus aktuellem Anlass benötige ich dringend (Rechnung fällig) Eure Hilfe und bedanke mich schon im voraus recht herzlich für eine kompetente Antwort!
    Ich bin derzeit am hin- und herdiskutieren mit der Fahrschule wegen den Kosten für die praktische Prüfung. Meine beiden Söhne haben den A2-Führerschein gemacht (hatten beide vorher den A1 seit 2 Jahren). Im Ausbildungsvertrag steht, dass die praktische Prüfung 99,-- EUR kostet. Die Kosten für den TÜV (zahlt der damit eigentlich den Fahrlehrer?) haben sie selbst in bar beim TÜV extra bezahlt (75,-- EUR). Nun berechnet die Fahrschule aber zusätzlich zu den 99,-- EUR noch eine 5. Fahrstunde für die Prüfungsfahrt. Angeblich sind die 99,-- EUR nur für Verwaltung, Anmeldung und die Prüfungsfahrt ist extra zu bezahlen (49,-- EUR). Da dies nirgendwo im Ausbildungsvertrag aufgeführt ist und ich mal gelesen habe, dass sie das gar nicht dürfen, weiß ich nun nicht, ob ich das bezahlen soll oder nicht, denn für mich ist das sehr viel Geld und wenn unberechtigt, möchte ich das natürlich nicht zahlen. Die Prüfungsfahrt für insgesamt knapp 150,-- EUR finde ich einfach sehr heftig. Was meint ihr? Bitte nur antworten, wenn ihr es sicher wisst, denn es geht ja hier darum, dass ich auch im Recht bin, wenn ich nicht zahle. Wenn die das dürfen, zahle ich natürlich. Vielen Dank! LG H.
  • Thema
    Re: Kosten praktische Prüfung A2 (dringend)
    Autor
      carllson
      schrieb am Dienstag, 29. September 2015
    Text
    >Hallo zusammen,
    > aus aktuellem Anlass benötige ich dringend (Rechnung fällig) Eure Hilfe und bedanke mich schon im voraus recht herzlich für eine kompetente Antwort!
    > Ich bin derzeit am hin- und herdiskutieren mit der Fahrschule wegen den Kosten für die praktische Prüfung. Meine beiden Söhne haben den A2-Führerschein gemacht (hatten beide vorher den A1 seit 2 Jahren). Im Ausbildungsvertrag steht, dass die praktische Prüfung 99,-- EUR kostet. Die Kosten für den TÜV (zahlt der damit eigentlich den Fahrlehrer?) haben sie selbst in bar beim TÜV extra bezahlt (75,-- EUR). Nun berechnet die Fahrschule aber zusätzlich zu den 99,-- EUR noch eine 5. Fahrstunde für die Prüfungsfahrt. Angeblich sind die 99,-- EUR nur für Verwaltung, Anmeldung und die Prüfungsfahrt ist extra zu bezahlen (49,-- EUR). Da dies nirgendwo im Ausbildungsvertrag aufgeführt ist und ich mal gelesen habe, dass sie das gar nicht dürfen, weiß ich nun nicht, ob ich das bezahlen soll oder nicht, denn für mich ist das sehr viel Geld und wenn unberechtigt, möchte ich das natürlich nicht zahlen. Die Prüfungsfahrt für insgesamt knapp 150,-- EUR finde ich einfach sehr heftig. Was meint ihr? Bitte nur antworten, wenn ihr es sicher wisst, denn es geht ja hier darum, dass ich auch im Recht bin, wenn ich nicht zahle. Wenn die das dürfen, zahle ich natürlich. Vielen Dank! LG H.

    Hallo H.

    1.)wir können gar nicht wissen, wie die Fahrschule es berechnet, weil jede Fahrschule seine Preise selber festlegt. Es gibt keine Gebührenordnung für Fahrschulen. Dies ist von der Branche auch so gewollt...

    2.) Von der Tüv-Gebühr wird der Prüfer und die Organisation des Tüv bezahlt. Nicht die Fahrschule.

    3.) Von der Prüfungsgebühr (99,00 €) wird der Fahrlehrer, die Organisation des Fahrschülers, die Fahrzeuge (Motorrad, und nachfolgendes Auto) bezahlt.

    4.) Meist wird vor der Prüfung noch eine Fahrstunde zum Üben der Grundfahraufgaben gemacht. Dies wird bei uns mit einer Fahrtunde eingetraggen (45 min). In der Prüfung selbst kann doch nichts mehr geübt werden. Dort wird doch n ur geprüft...

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  • Thema
    Re: Re: Kosten praktische Prüfung A2 (dringend)
    Autor
      carllson
      schrieb am Dienstag, 29. September 2015
    Text
    Ach ja, ich vergaß: Von den 99,00 € gehen natürlich auch noch die 19 % Mehrwertsteuer ab, und von der Fahrstunde auch...Und erst danach werden alle anderen Kosten abgezogen.
    Aber um alles ganz genau berechnen zu können, könntest du auch bei der VHS einen Kurs in Buchhaltung (Thema: Kalkulation) belegen.
    Dann weißt du es ganz genau ...

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  • Thema
    Re: Re: Kosten praktische Prüfung A2 (dringend)
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 30. September 2015
    Text
    >1.)wir können gar nicht wissen, wie die Fahrschule es berechnet, weil jede Fahrschule seine Preise selber festlegt. Es gibt keine Gebührenordnung für Fahrschulen. Dies ist von der Branche auch so gewollt...

    Die Höhe ist nicht festgelegt, die Struktur schon.

    § 19 FahrlG schreibt vor, dass das Entgelt für Prüfungen pauschaliert anzugeben ist. Neben dem noch viel allgemeineren Einwand, dass eine Prüfung keine Fahrstunde ist und damit die Berechnung eines Fahrstundenentgelts schon prinzipiell nicht in Frage kommt, ist damit bereits geklärt, dass die Vergütung der Fahrschule für die Prüfung nicht mehrteilig sein kann. Die TÜV/DEKRA-Gebühr hat damit nichts zu tun, wie schon erklärt wurde.

    Einzige für mich plausible Erklärung: Unmittelbar vor der Prüfung wurde noch eine weitere Fahrstunde durchgeführt, z.B. als "Aufwärmtraining".

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