Hallo kann mir bitte jemand erklären was in §18-5 StVO mit dem Mittelstreifen gemeint ist? Muß er unbedingt baulich getrennt sein oder reichen zwei durchgezogene Linien????? Bin dankbar für jede schnelle Antwort.
Thema
Re: Kraftfahrstrasse
Autor
Floh11
schrieb am Mittwoch, 30. November 2005
Text
Hallo,
baulich getrennt heisst baulich getrennt. Eine oder 2 durchgezogene Linie ist noch lange keine bauliche Trennung, weil sie ein Fahrzeug physisch nicht im geringsten daran hindern, in den Gegenverkehr zu gelangen. Zwecks baulicher Trennung muessten mindestens Leitplanken auf dem Mittelstreifen stehen. Hab aber hier keine Ahnung, was das Gesetz fordert, koennte mir zusaetzlich noch einen geforderten Mindestabstand vorstellen.
>Hi, > >bauliche Trennung bedeutet mindestens Grünstreifen oder eine Leitplanke. > >Die Größe des Ausbaus ist nicht festgelegt, aber es muss eine Trennung der Fahrbahnen erfolgen. > >Durchgezogene Mittellinie (auch in doppelter Ausführung) reicht nicht aus. > >Grüßle >Wolfe
>wolfe >das seh ich anders, sieh mal in den 5,3. da steht das nr 295 ausreichend ist. > >holger
Das ist totaler Quatsch. Eine Doppellinie ist keine bauliche Trennung. Genau so wenig wie der Zwischenraum der Doppellinie eine Motorradspur ist. Die Doppellinie ist auch KEINE doppelte Verneinung, so nach dem Motto: Man darf nicht, nicht drüber fahren. :)
>>wolfe >>das seh ich anders, sieh mal in den 5,3. da steht das nr 295 ausreichend ist. >> >>holger > >Das ist totaler Quatsch. Eine Doppellinie ist keine bauliche Trennung. Genau so wenig wie der Zwischenraum der Doppellinie eine Motorradspur ist. Die Doppellinie ist auch KEINE doppelte Verneinung, so nach dem Motto: Man darf nicht, nicht drüber fahren. :) > >Ja, alles schon erlebt. > >Chris (FL)
kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
hi, schrei mal nicht so laut. lies lieber §3,3 letzten teil hab ich kopiert:...... für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. BESONDERS WICHTIG --> Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295)"durchzogene linie" oder durch Leitlinien (Zeichen 340)"unterbrochene linie" markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
>>>wolfe >>>das seh ich anders, sieh mal in den 5,3. da steht das nr 295 ausreichend ist. >>> >>>holger >> >>Das ist totaler Quatsch. Eine Doppellinie ist keine bauliche Trennung. Genau so wenig wie der Zwischenraum der Doppellinie eine Motorradspur ist. Die Doppellinie ist auch KEINE doppelte Verneinung, so nach dem Motto: Man darf nicht, nicht drüber fahren. :) >> >>Ja, alles schon erlebt. >> >>Chris (FL) > >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk > >hi, >schrei mal nicht so laut. lies lieber §3,3 letzten teil hab ich kopiert:...... >für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h. > >Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. BESONDERS WICHTIG --> Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295)"durchzogene linie" oder durch Leitlinien (Zeichen 340)"unterbrochene linie" markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. > >holger > > >
Das ist ja klar! Bei mind. 2 markierten Fahrstreifen pro Richtung brauche ich ja auch keine bauliche Trennung mehr
>Holger, wer lesen kann ist klar im Vorteil! >Bei zwei Fahrstreifen für JEDE Richtung gilt auch 130 OHNE bauliche Trennung! ;) > >Chris (FL)
kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk kk
hmmmmmmmmmmmmmm.... mal kräftig überlegt !!!!!!!!!!!
hab ich irgendwo geschrieben das bei baulicher trennung 2 fahrstreifen da sein müssen ???? finde das in keinem posting von mir.
habe aber geschrieben das bei zwei (oder mehr)markierten fahrstreifen pro richtung ago es auch keine geschwindigkeitsbegrenzung gibt, auch wenn keine bauliche trennung vorhanden ist.
>>Holger, wer lesen kann ist klar im Vorteil! >>Bei zwei Fahrstreifen für JEDE Richtung gilt auch 130 OHNE bauliche Trennung! ;) >> >>Chris (FL) > > >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk >kk > >hmmmmmmmmmmmmmm.... mal kräftig überlegt !!!!!!!!!!! > >hab ich irgendwo geschrieben das bei baulicher trennung 2 fahrstreifen da sein müssen ???? > finde das in keinem posting von mir. > >habe aber geschrieben das bei zwei (oder mehr)markierten fahrstreifen >pro richtung ago es auch keine geschwindigkeitsbegrenzung gibt, auch wenn keine bauliche trennung vorhanden ist. > >holger
Hallo Holger! Hast Du monentan wenig zu tun? Gruß Hans FL.
ich war letztens auf einer Kraftfahrstraße unterwegs (B6n, in der Nähe von Aschersleben / Sachsen-Anhalt). Die B185 Richtung Aschersleben verbreitert sich gut 4km vom Ortsausgang Güsten entfernt in 2 Fahrstreifen je Richtung und wird somit zur B6n. Am Anfang ist ausgeschildert: 120km/h zul. Höchstgeschwindigkeit, rund 1km weiter ist die Beschränkung aufgehoben. Das Aufhebungsschild ohne Zahl steht auch nach jeder Einmündung/Einfahrt auf die Kraftfahrstraße. Wie schnell darf man dann nun fahren? Die Kraftfahrstraße ist durch eine Doppelleitplanke voneinander getrennt. Sind nur 100km/h, 130km/h oder "Vollgas" erlaubt? Ich hab schon mehrmals nach diesem Thema im Netz gesucht, aber bisher nicht wirklich weiter gekommen.
>Hallo, > >ich war letztens auf einer Kraftfahrstraße unterwegs (B6n, in der Nähe von Aschersleben / Sachsen-Anhalt). Die B185 Richtung Aschersleben verbreitert sich gut 4km vom Ortsausgang Güsten entfernt in 2 Fahrstreifen je Richtung und wird somit zur B6n. Am Anfang ist ausgeschildert: 120km/h zul. Höchstgeschwindigkeit, rund 1km weiter ist die Beschränkung aufgehoben. Das Aufhebungsschild ohne Zahl steht auch nach jeder Einmündung/Einfahrt auf die Kraftfahrstraße. Wie schnell darf man dann nun fahren? Die Kraftfahrstraße ist durch eine Doppelleitplanke voneinander getrennt. Sind nur 100km/h, 130km/h oder "Vollgas" erlaubt? Ich hab schon mehrmals nach diesem Thema im Netz gesucht, aber bisher nicht wirklich weiter gekommen.
ganz klar vollgas... auf autobahnen und kraftfahrstraßen mit mittelstreifen (bauliche trennung) dürfen motorräder, pwk und kfz bis 3,5 t mit richtgeschwindigkeit 130 fahren sprich freigegeben.