Re: Re: Re: Kraftfahrstrasse

  • Re: Re: Re: Kraftfahrstrasse
     Gustav
      schrieb am Mittwoch, 30. November 2005
    >>Hi,
    >>
    >>bauliche Trennung bedeutet mindestens Grünstreifen oder eine Leitplanke.
    >>
    >>Die Größe des Ausbaus ist nicht festgelegt, aber es muss eine Trennung der Fahrbahnen erfolgen.
    >>
    >>Durchgezogene Mittellinie (auch in doppelter Ausführung) reicht nicht aus.
    >>
    >>Grüßle
    >>Wolfe
    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >hmmmmmmmmmmmmmm.....
    >
    >wolfe
    >das seh ich anders, sieh mal in den 5,3. da steht das nr 295 ausreichend ist.
    >
    >holger

    Hallo Monalisa,
    in § 18, Abs. 5 StVO ist auf jeden Fall die bauliche Trennung (Leitplanke, Mittelstreifen, Mauer ect.) gefordert. Auf solchen Kraftfahrstraßen darf nämlich z.B. der Lkw > 7,5 t.zG. 80 km/h fahren, auch wenn nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vorhanden ist.(eine seltene Angelegenheit)

    § 3, Abs.3, Ziff. 2, Buchst.c StVO meint sowohl die bauliche Trennung, als auch Z. 295 und Z.340. Dort dürfen alle Kfz bis 3,5 t.zG. über 100 km/h, nämlich Richtgeschwindigkeit fahren. Bei einem Fahrstreifen pro Richtung allerdings nur bei baulicher Trennung. Dort reicht dann Z. 295 oder Z. 340 nicht mehr aus. Der o.g. Lkw fährt im Falle des § 3, egal, wie die Straße getrennt, oder markiert ist, immer max. 60 km/h

    Vergleiche hierzu Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V, § 1

    Gruß
    Gustav
  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kraftfahrstrasse
    Autor
      Gustav
      schrieb am Mittwoch, 30. November 2005
    Text
    >>>Hi,
    >>>
    >>>bauliche Trennung bedeutet mindestens Grünstreifen oder eine Leitplanke.
    >>>
    >>>Die Größe des Ausbaus ist nicht festgelegt, aber es muss eine Trennung der Fahrbahnen erfolgen.
    >>>
    >>>Durchgezogene Mittellinie (auch in doppelter Ausführung) reicht nicht aus.
    >>>
    >>>Grüßle
    >>>Wolfe
    >>
    >>kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >>
    >>hmmmmmmmmmmmmmm.....
    >>
    >>wolfe
    >>das seh ich anders, sieh mal in den 5,3. da steht das nr 295 ausreichend ist.
    >>
    >>holger
    >
    >Hallo Monalisa,
    >in § 18, Abs. 5 StVO ist auf jeden Fall die bauliche Trennung (Leitplanke, Mittelstreifen, Mauer ect.) gefordert. Auf solchen Kraftfahrstraßen darf nämlich z.B. der Lkw > 7,5 t.zG. 80 km/h fahren, auch wenn nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vorhanden ist.(eine seltene Angelegenheit)
    >
    >§ 3, Abs.3, Ziff. 2, Buchst.c StVO meint sowohl die bauliche Trennung, als auch Z. 295 und Z.340. Dort dürfen alle Kfz bis 3,5 t.zG. über 100 km/h, nämlich Richtgeschwindigkeit fahren. Bei einem Fahrstreifen pro Richtung allerdings nur bei baulicher Trennung. Dort reicht dann Z. 295 oder Z. 340 nicht mehr aus. Der o.g. Lkw fährt im Falle des § 3, egal, wie die Straße getrennt, oder markiert ist, immer max. 60 km/h
    >
    >Vergleiche hierzu Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V, § 1
    >
    >Gruß
    >Gustav
    Was habe ich jetzt schon wieder falsch gemacht, dass dieser Beitrag nicht als Antwort Nr.4 zur "Kraftfahrstraße" erscheint? Vielleicht kann mich da einmal jemand aufklären.
    Danke
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kraftfahrstrasse
    Autor
      F77
      schrieb am Mittwoch, 30. November 2005
    Text
    >Was habe ich jetzt schon wieder falsch gemacht, dass dieser Beitrag nicht als Antwort Nr.4 zur "Kraftfahrstraße" erscheint? Vielleicht kann mich da einmal jemand aufklären.
    >Danke
    >Gustav

    Das passiert immer dann, wenn du waehrend des Schreibens vom Forumsserver getrennt wurdest (merkt man nicht immer). Du kannst dieses Problem einschraenken, indem du deine Antwort z.B. im Editor verfasst und erst dann antworten drueckst. Nun die Antwort reinkopieren und abschicken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kraftfahrstrasse
    Autor
      Gustav
      schrieb am Mittwoch, 30. November 2005
    Text
    >>Was habe ich jetzt schon wieder falsch gemacht, dass dieser Beitrag nicht als Antwort Nr.4 zur "Kraftfahrstraße" erscheint? Vielleicht kann mich da einmal jemand aufklären.
    >>Danke
    >>Gustav
    >
    >Das passiert immer dann, wenn du waehrend des Schreibens vom Forumsserver getrennt wurdest (merkt man nicht immer). Du kannst dieses Problem einschraenken, indem du deine Antwort z.B. im Editor verfasst und erst dann antworten drueckst. Nun die Antwort reinkopieren und abschicken.

    Danke F77
    Gustav

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