Krieg ich Probezeitverlängerunf auf 4 Jahre? :(

  • Krieg ich Probezeitverlängerunf auf 4 Jahre? :(
     Kall Mou Dei
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2005
    Mein Auto wurde letztens abgeschleppt wegen:
    Parken auf einer Feuerwehrzufahrt. (naja, eigentlich wars keine Behinderung oder so, aber verbot war halt verbot)

    Ich musste 35€ Bußgeld bezahlen + 91,46€ und wie ich schon gelesen habe, bekomme ich 1 Punkt in Flensburg.

    Und jetzt les ich total viel verschiedenes und bitte antwortet nur wenn ihr es auch wirklich wisst:

    Krieg ich eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre? (Meine Eigentliche ist am 14. Juni 2006 Ende)
    oder muss ich gar zu einem Aufbauseminar/Nachschulung?

    Vielen Dank schonmal für eure Antwort.
    Gruß, Micha
  • Thema
    Re: Krieg ich Probezeitverlängerunf auf 4 Jahre? :(
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    Hallo Micha,

    Falschparken ist kein A- oder B-Verstoß, der zu Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit führt.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Krieg ich Probezeitverlängerunf auf 4 Jahre? :(
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >Hallo Micha,
    >
    >Falschparken ist kein A- oder B-Verstoß, der zu Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit führt.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Nicht ganz korrekt. Nach § 34 der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 12 hat Sie eine Ordnungwidrigkeit begangen. Sie hat ja auch einen Punkt bekommen und ein Bußgeld. Damit hat Sie ein sogenannter "B-Delikt" begangen. Aber keine Angst, auch damit passiert dir nichts!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Krieg ich Probezeitverlängerunf auf 4 Jahre? :(
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >Nicht ganz korrekt. Nach § 34 der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 12 hat Sie eine Ordnungwidrigkeit begangen. Sie hat ja auch einen Punkt bekommen und ein Bußgeld. Damit hat Sie ein sogenannter "B-Delikt" begangen. Aber keine Angst, auch damit passiert dir nichts!
    >
    >Chris (FL)

    Edit:

    Ich bemerke grade etwas. Warum bekommst du eigentlich einen Punkt? steht das schon fest? Normalerweise liegen 35€ im Verwarngeldbereich, und damit hätte Kirsten recht.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Krieg ich Probezeitverlängerunf auf 4 Jahre? :(
    Autor
      Kall Mou Dei
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >Ich bemerke grade etwas. Warum bekommst du eigentlich einen Punkt? steht das schon fest? Normalerweise liegen 35€ im Verwarngeldbereich, und damit hätte Kirsten recht.
    >
    >Chris (FL)

    Ich habe dies von irgendeiner Quelle. Ich kann die Internetseite jedoch nicht mehr finden.
    Im Internet finde ich manchmal "Das Verwarnungsgeld liegt im Bereich von 35€" (jedoch von Feuerwehrzufahrt stand da nix)

    Ich habe jetzt über eine Stunde lang im Internet geguckt und sehr oft sind es alte Quellen (teilweise von 1993 -.-)
    Also ich habe bei folgender Internetadresse folgendes gelesen:

    http://focus.msn.de/auto/autoaktuell/verkehrssuenden?page=4

    Dort steht 35€, hätte ich ein Rettungsfahrzeug beim Einsatz behindert, wären es 50€ + 1 Punkt in Flensburg.

    Also denke ich jetzt mal dass ich kein Punkt bekomme.
    Heißt es dann die 35€ wären jetzt Verwarnungsgeld und würde sich zu 100% nicht auf meine Probezeit auswirken?, geschweige denn Aufbauseminar/Nachschulung?
    Es war mein allererstes Vergehen.

    Vielen Dank für eure Antworten und auch auf die Zukünftige :)

    Micha


    PS: Ich habe noch keinen Brief bekommen, da es erst am 29.09.2005 passiert ist und ich hab keine Ahnung wie lange das dauert, bis ich den bekomme.

    PS2: Ich bin keine Sie sondern ein er ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Krieg ich Probezeitverlängerunf auf 4 Jahre? :(
    Autor
      Floh w
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >>Ich bemerke grade etwas. Warum bekommst du eigentlich einen Punkt? steht das schon fest? Normalerweise liegen 35€ im Verwarngeldbereich, und damit hätte Kirsten recht.
    >>
    >>Chris (FL)
    >
    >Ich habe dies von irgendeiner Quelle. Ich kann die Internetseite jedoch nicht mehr finden.
    >Im Internet finde ich manchmal "Das Verwarnungsgeld liegt im Bereich von 35€" (jedoch von Feuerwehrzufahrt stand da nix)
    >
    >Ich habe jetzt über eine Stunde lang im Internet geguckt und sehr oft sind es alte Quellen (teilweise von 1993 -.-)
    >Also ich habe bei folgender Internetadresse folgendes gelesen:
    >
    >http://focus.msn.de/auto/autoaktuell/verkehrssuenden?page=4
    >
    >Dort steht 35€, hätte ich ein Rettungsfahrzeug beim Einsatz behindert, wären es 50€ + 1 Punkt in Flensburg.
    >
    >Also denke ich jetzt mal dass ich kein Punkt bekomme.
    >Heißt es dann die 35€ wären jetzt Verwarnungsgeld und würde sich zu 100% nicht auf meine Probezeit auswirken?, geschweige denn Aufbauseminar/Nachschulung?
    >Es war mein allererstes Vergehen.
    >
    >Vielen Dank für eure Antworten und auch auf die Zukünftige :)
    >
    >Micha
    >
    >
    >PS: Ich habe noch keinen Brief bekommen, da es erst am 29.09.2005 passiert ist und ich hab keine Ahnung wie lange das dauert, bis ich den bekomme.
    >
    >PS2: Ich bin keine Sie sondern ein er ;-)

    wenn du ein bußgeld von 35€ bekommst, brauchst du keien angst haben. punkte gibt es erst ab 40€. ich weiß es genau, da ich im juli einen kleinen unfall hatte und die polizei mir erklärt hat, dass ich als mitschuldige (ich hatte gar keine schuld, war eben ne zu knappe sache) n bußgeld von 35€ bekommen kann. sie haben noch gesagt dass es wohl eingestellt wird, aber falls nich muss ich das zahlen und bekomm keinen punkt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Krieg ich Probezeitverlängerunf auf 4 Jahre? :(
    Autor
      Floh w
      schrieb am Freitag, 7. Oktober 2005
    Text
    >>>Ich bemerke grade etwas. Warum bekommst du eigentlich einen Punkt? steht das schon fest? Normalerweise liegen 35€ im Verwarngeldbereich, und damit hätte Kirsten recht.
    >>>
    >>>Chris (FL)
    >>
    >>Ich habe dies von irgendeiner Quelle. Ich kann die Internetseite jedoch nicht mehr finden.
    >>Im Internet finde ich manchmal "Das Verwarnungsgeld liegt im Bereich von 35€" (jedoch von Feuerwehrzufahrt stand da nix)
    >>
    >>Ich habe jetzt über eine Stunde lang im Internet geguckt und sehr oft sind es alte Quellen (teilweise von 1993 -.-)
    >>Also ich habe bei folgender Internetadresse folgendes gelesen:
    >>
    >>http://focus.msn.de/auto/autoaktuell/verkehrssuenden?page=4
    >>
    >>Dort steht 35€, hätte ich ein Rettungsfahrzeug beim Einsatz behindert, wären es 50€ + 1 Punkt in Flensburg.
    >>
    >>Also denke ich jetzt mal dass ich kein Punkt bekomme.
    >>Heißt es dann die 35€ wären jetzt Verwarnungsgeld und würde sich zu 100% nicht auf meine Probezeit auswirken?, geschweige denn Aufbauseminar/Nachschulung?
    >>Es war mein allererstes Vergehen.
    >>
    >>Vielen Dank für eure Antworten und auch auf die Zukünftige :)
    >>
    >>Micha
    >>
    >>
    >>PS: Ich habe noch keinen Brief bekommen, da es erst am 29.09.2005 passiert ist und ich hab keine Ahnung wie lange das dauert, bis ich den bekomme.
    >>
    >>PS2: Ich bin keine Sie sondern ein er ;-)
    >
    >wenn du ein bußgeld von 35€ bekommst, brauchst du keien angst haben. punkte gibt es erst ab 40€. ich weiß es genau, da ich im juli einen kleinen unfall hatte und die polizei mir erklärt hat, dass ich als mitschuldige (ich hatte gar keine schuld, war eben ne zu knappe sache) n bußgeld von 35€ bekommen kann. sie haben noch gesagt dass es wohl eingestellt wird, aber falls nich muss ich das zahlen und bekomm keinen punkt.

    was ich noch vergessen hab. der brief vom LRA hat 3 monate gebraucht. hab ihn vor n paar tagen erhalten, mit der nachricht dass es eingestellt wurde und ich keine punkte bekomm.

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