Kurzzeitkennzeichen abgelaufen - angehalten ...

  • Kurzzeitkennzeichen abgelaufen - angehalten ...
     sven1983
      schrieb am Dienstag, 24. Mai 2005
    Hallo,

    Ich hatte heute mein Auto mit Kurzzeitkennzeichen (bis 23.05.2005) meinem Kollegen gegeben, damit er zur Bank kann. Weder ihm noch mir ist eingefallen, dass die gestern abgelaufen sind. Wir dachten die gehen bis heute...Prüfungsstress halt. Er wurde von der Polizei angehalten und die Kennzeichen wurden sichergestellt. Was kommt auf den Fahrer und den Inhaber der Kennzeichen (mir) jetzt zu ? Ich habe nur noch 1 Woche Probezeit !! Ist das Fahren ohne Versicherungsschutz ? Ist das ein A-Verstoß oder B ? Probezeitverlängerung ??

    Wäre echt dankbar über eine qualitative Antwort.

    Gruß
    Sven
  • Thema
    Re: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen - angehalten ...
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 25. Mai 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >Ich hatte heute mein Auto mit Kurzzeitkennzeichen (bis 23.05.2005) meinem Kollegen gegeben, damit er zur Bank kann. Weder ihm noch mir ist eingefallen, dass die gestern abgelaufen sind. Wir dachten die gehen bis heute...Prüfungsstress halt. Er wurde von der Polizei angehalten und die Kennzeichen wurden sichergestellt. Was kommt auf den Fahrer und den Inhaber der Kennzeichen (mir) jetzt zu ? Ich habe nur noch 1 Woche Probezeit !! Ist das Fahren ohne Versicherungsschutz ? Ist das ein A-Verstoß oder B ? Probezeitverlängerung ??
    >
    >Wäre echt dankbar über eine qualitative Antwort.
    >
    >Gruß
    >Sven
    >
    Hallo Sven!
    Ich bin mir nicht ganz sicher obe es nur ein B Verstoß ist.
    Wenn Du Pech hast, wird es ein A Verstoß und dann ist eine Verlängeru ng fällig.
    Hans Fl.i.R.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen - angehalten ...
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Mittwoch, 25. Mai 2005
    Text
    Das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Verkehrsstraftat dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft und wird im Verkehrszentralregister mit 6 Punkten geahndet. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

    Quelle: bezogen durch google suche

    Hoffentlich wirds nicht so schlimm! Viel Glück!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kurzzeitkennzeichen abgelaufen - angehalten ...
    Autor
      r²d²
      schrieb am Mittwoch, 25. Mai 2005
    Text
    Auf den Fahrer könnte auch noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Kennzeichenmissbrauch und Fahren ohne Betriebserlaubnis hinzukommen. Lasse Dich am Besten von einem Anwalt beraten.

    Auf den Beitrag antworten


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