Kündigung
hi, ich hab vor 1 jahr bei einer fahrschule den b-klasse führerschein vertrag abgeschlossen. bis jetzt hab ich ca 10 mal gefahren und 1 theorie nicht geschafft.im vertrag steht ,wenn ich innerhalb 1 jahres nicht den führerschein bekomme darf die fahrschule kündigen und dazu erforderliche kosten von mir haben.ist das stimmt? wer hat erfahrung ,der mind. 1 jahr lang gebraucht hat um zu shaffen? sind die fahrschul AGB gleich?
mfg