LKW parkt im Wohngebiet

  • LKW parkt im Wohngebiet
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2005
    Von Zeit zu Zeit parkt bei uns im Wohngebiet ein LkW über 7,5t mit Anhänger.Grundsätzlich fährt er morgens um 4h zur Arbeit.Wir fühlen uns in unserer Nachtruhe durch Motor warm laufen lassen und durch vorbei fahrende Motorgeräusche gestört.
    Darf der LKW dort abgestellt werden?
  • Thema
    Re: LKW parkt im Wohngebiet
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2005
    Text
    >Von Zeit zu Zeit parkt bei uns im Wohngebiet ein LkW über 7,5t mit Anhänger.Grundsätzlich fährt er morgens um 4h zur Arbeit.Wir fühlen uns in unserer Nachtruhe durch Motor warm laufen lassen und durch vorbei fahrende Motorgeräusche gestört.
    >Darf der LKW dort abgestellt werden?
    >

    Nein, auf dem Seitenstreifen darf maximal mit 2,8t geparkt werden.

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  • Thema
    Re: Re: LKW parkt im Wohngebiet
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. März 2005
    Text
    >>Von Zeit zu Zeit parkt bei uns im Wohngebiet ein LkW über 7,5t mit Anhänger.Grundsätzlich fährt er morgens um 4h zur Arbeit.Wir fühlen uns in unserer Nachtruhe durch Motor warm laufen lassen und durch vorbei fahrende Motorgeräusche gestört.
    >>Darf der LKW dort abgestellt werden?
    >>
    Er darf nicht regelmässig dort abgestellt werden, ab und zu muss man wohl ertragen.

    StVO § 12 (3a):
    " Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

    1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

    2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

    3. in Kurgebieten und

    4. in Klinikgebieten

    das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

    Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."

    Warmlaufen darf er den Motor nicht, allerdings kann der LKW auch erst losfahren, wenn der Behälter der Druckluftbremse genügend Druck hat, das kann schon etwas dauern, wenn er länger gestanden hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: LKW parkt im Wohngebiet
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. März 2005
    Text
    >>>Von Zeit zu Zeit parkt bei uns im Wohngebiet ein LkW über 7,5t mit Anhänger.Grundsätzlich fährt er morgens um 4h zur Arbeit.Wir fühlen uns in unserer Nachtruhe durch Motor warm laufen lassen und durch vorbei fahrende Motorgeräusche gestört.
    >>>Darf der LKW dort abgestellt werden?
    >>>
    >Er darf nicht regelmässig dort abgestellt werden, ab und zu muss man wohl ertragen.
    >
    >StVO § 12 (3a):
    >" Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
    >
    >1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
    >
    >2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
    >
    >3. in Kurgebieten und
    >
    >4. in Klinikgebieten
    >
    >das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
    >
    >Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."
    >
    >Warmlaufen darf er den Motor nicht, allerdings kann der LKW auch erst losfahren, wenn der Behälter der Druckluftbremse genügend Druck hat, das kann schon etwas dauern, wenn er länger gestanden hat.
    >Genau so ist es.
    Er darf nicht regelmäßig an der gleichen Stelle parken.
    Paule

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: LKW parkt im Wohngebiet
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 11. März 2005
    Text
    >>>>Von Zeit zu Zeit parkt bei uns im Wohngebiet ein LkW über 7,5t mit Anhänger.Grundsätzlich fährt er morgens um 4h zur Arbeit.Wir fühlen uns in unserer Nachtruhe durch Motor warm laufen lassen und durch vorbei fahrende Motorgeräusche gestört.
    >>>>Darf der LKW dort abgestellt werden?
    >>>>
    >>Er darf nicht regelmässig dort abgestellt werden, ab und zu muss man wohl ertragen.
    >>
    >>StVO § 12 (3a):
    >>" Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
    >>
    >>1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
    >>
    >>2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
    >>
    >>3. in Kurgebieten und
    >>
    >>4. in Klinikgebieten
    >>
    >>das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
    >>
    >>Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."
    >>
    >>Warmlaufen darf er den Motor nicht, allerdings kann der LKW auch erst losfahren, wenn der Behälter der Druckluftbremse genügend Druck hat, das kann schon etwas dauern, wenn er länger gestanden hat.
    >>Genau so ist es.
    >Er darf nicht regelmäßig an der gleichen Stelle parken.
    >Paule
    >

    Aber nur, wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt!
    Bei Mischgebiet darf er überall parken.

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