Laufkarte zurückbekommen

  • Laufkarte zurückbekommen
     Blaa
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2004
    Hi also ich bin z.Z. in einer Fahrschule wo ich auch schon 5 Stunden Theorieunterricht hatte. MEin Fahrlehrer kommt mir aber immer mehr ziemlich verpeilt vorkommt.
    Jetzt hab ich letztens meinen alten Fahrlehrer getroffen bei dem ich Rollerführerschein gemacht habe. Als ich mich im Vorfeld erkundigt hatte waren die Preise dieser Fahrschule ziemlich überzogen - deshalb hab ich mich für meine jetzige entschieden. Nur hat der aber ziemlich drastisch die Preise gesenkt und ich bin nun am überlegen ob ich nich lieber zu dem wechseln soll. Wie gesagt ich hatte schon Theorieunterricht, und am Donnerstag auch meine 1. Fahrstunde.

    Die Sache ist so, mein Fahrlehrer hat noch nicht den Grundbetrag von mir gefordert, ka vielleicht hat er das in seiner Verpeiltheit verschwitzt... Aber die Laufkarte hat er schon von mir!! Deshalb befürchte ich wenn ich nun zu ihm sag daß ich wechseln will er mir die Karte erst nach Begleichung der Grundgebühr aushändigen wird. Könnte ich in dem Fall eine neue aufm Amt beantragen? Würde das nochma ~50eur kosten?

    Vielen Dank im Voraus
  • Thema
    Re: Laufkarte zurückbekommen
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2004
    Text
    Na klar musst du in der alten fahrschule die grundgeb. bezahlen.Du hast dich doch dort angemeldet.
    Wenn du jetzt wechselst musst du in der neuen Fahrschule nochmal die Gebühr bezahlen.Manche nehmen aber dann nur die Hälfte. Also, ich würds mir überlegen...

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  • Thema
    Re: Re: Laufkarte zurückbekommen
    Autor
      Blaa
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2004
    Text
    Hm achso... Ich habe grade bemerkt daß auf dem Anmeldeformular nur die Unterschrift von mir (minderjährig :-)) drauf is.. Damit is doch rein theoretisch der Vertrag nicht gültig oder?

    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Re: Laufkarte zurückbekommen
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2004
    Text
    >Hm achso... Ich habe grade bemerkt daß auf dem Anmeldeformular nur die Unterschrift von mir (minderjährig :-)) drauf is.. Damit is doch rein theoretisch der Vertrag nicht gültig oder?
    >
    >Gruß
    >

    Solange von deinen Eltern nichts drauf ist, ist er schwebend unwirksam. D.h. deine Eltern können für dich entscheiden das er ungültig ist.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Laufkarte zurückbekommen
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 27. Oktober 2004
    Text
    >Hm achso... Ich habe grade bemerkt daß auf dem Anmeldeformular nur die Unterschrift von mir (minderjährig :-)) drauf is.. Damit is doch rein theoretisch der Vertrag nicht gültig oder?
    >
    >Gruß
    >
    Mann bis Du ein schlechter Groschen - jetzt verstehe ich auch warum bei Fahrschulen immer sofort bezahlt werden muß! Erst Leistungen in Ansspruch nehmen und dann nicht zahlen wollen finde ich echt besch...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Laufkarte zurückbekommen
    Autor
      madkiss
      schrieb am Mittwoch, 27. Oktober 2004
    Text
    >>Hm achso... Ich habe grade bemerkt daß auf dem Anmeldeformular nur die Unterschrift von mir (minderjährig :-)) drauf is.. Damit is doch rein theoretisch der Vertrag nicht gültig oder?
    >>
    >>Gruß
    >>
    >Mann bis Du ein schlechter Groschen - jetzt verstehe ich auch warum bei Fahrschulen immer sofort bezahlt werden muß! Erst Leistungen in Ansspruch nehmen und dann nicht zahlen wollen finde ich echt besch...
    >
    >

    Und dann am Ende den Vertrag für "unwirksam" erklären wollen, weil man noch nicht volljährig war. Also sowas ... Nicht, dass ich das Verhalten der Fahrschule in dieser Hinsicht für Angemessen halte (ich denke, man sollte das Ganze von einer berechtigten Person [=Erziehungsberechtigter] quittieren lassen), aber wer sich dann über die "Geht ja gar nicht!"-Masche aus der Affäre ziehen woll, der sollte dauerhaft mit Modern Talking beschallt werden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Laufkarte zurückbekommen
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 27. Oktober 2004
    Text
    >>>Hm achso... Ich habe grade bemerkt daß auf dem Anmeldeformular nur die Unterschrift von mir (minderjährig :-)) drauf is.. Damit is doch rein theoretisch der Vertrag nicht gültig oder?
    >>>
    >>>Gruß
    >>>
    >>Mann bis Du ein schlechter Groschen - jetzt verstehe ich auch warum bei Fahrschulen immer sofort bezahlt werden muß! Erst Leistungen in Ansspruch nehmen und dann nicht zahlen wollen finde ich echt besch...
    >>
    >>
    >
    >Und dann am Ende den Vertrag für "unwirksam" erklären wollen, weil man noch nicht volljährig war. Also sowas ... Nicht, dass ich das Verhalten der Fahrschule in dieser Hinsicht für Angemessen halte (ich denke, man sollte das Ganze von einer berechtigten Person [=Erziehungsberechtigter] quittieren lassen), aber wer sich dann über die "Geht ja gar nicht!"-Masche aus der Affäre ziehen woll, der sollte dauerhaft mit Modern Talking beschallt werden.
    >

    Wie bescheu.... der Threadöffner ist kann man doch schon daran ablesen daß er immer der "billigsten" Fahrschule nachrennt und sich dann wundert daß die Qualität nicht stimmt!

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