Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
     Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    hallo,ich habe im juli 2003 meine fs klasse a1 bestanden,also im januar 2003 den lsm schein,lebensrettende sofortmassnahmen,gemacht.jezz will ich fs klasse b machen,is der schein noch gültig?ich weiß das ich den sehtest neu machen muss aber gilt dies auch für den lsm schein?
    danke!
  • Thema
    Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    Hallo,

    Nein der Kurs ist leider nicht mehr gültig. Er ist nur 2 Jahre gültig, leider!

    Chris


    hallo,ich habe im juli 2003 meine fs klasse a1 bestanden,also im januar 2003 den lsm schein,lebensrettende sofortmassnahmen,gemacht.jezz will ich fs klasse b machen,is der schein noch gültig?ich weiß das ich den sehtest neu machen muss aber gilt dies auch für den lsm schein?
    >danke!
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >Nein der Kurs ist leider nicht mehr gültig. Er ist nur 2 Jahre gültig, leider!
    >
    >Chris
    >
    >
    Völliger Blödsinn, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten! Der LSM Schein ist unbegrenzt gültig, du musst nur einen neuen Sehtest vorlegen sofern der für A1 jetzt älter als 2 Jahre ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >Völliger Blödsinn, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten! Der LSM Schein ist unbegrenzt gültig, du musst nur einen neuen Sehtest vorlegen sofern der für A1 jetzt älter als 2 Jahre ist.
    >

    Stimmt genau.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    Wieso wird diese Frage eigentlich mindestens 2 mal pro Woche gestellt? Bei besagtem Kurs wird man doch explizit darauf hingewiesen, dass dieser unbegrenzt gültig ist. Hört also einfach mal den Ausbildern zu.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >Wieso wird diese Frage eigentlich mindestens 2 mal pro Woche gestellt? Bei besagtem Kurs wird man doch explizit darauf hingewiesen, dass dieser unbegrenzt gültig ist. Hört also einfach mal den Ausbildern zu.
    >
    WEeil sie bis dahin vergessen haben, was sie bei dem Kurs gelernt haben.
    Paule

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >Wieso wird diese Frage eigentlich mindestens 2 mal pro Woche gestellt? Bei besagtem Kurs wird man doch explizit darauf hingewiesen, dass dieser unbegrenzt gültig ist. Hört also einfach mal den Ausbildern zu.
    >

    entschuldige wenn dieser termin beim asb zwecks lsm schon 2 jahre her ist,un ich auch noch andere sachen im kopf habe!ausserdem ist dieses forum doch dazu da um fragen zu stellen und eine sinnvolle korrekte antwort zubekommen?!oder irre ich mich da?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      "GAST"
      schrieb am Donnerstag, 9. Juni 2005
    Text
    >>Völliger Blödsinn, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten! Der LSM Schein ist unbegrenzt gültig, du musst nur einen neuen Sehtest vorlegen sofern der für A1 jetzt älter als 2 Jahre ist.
    >>
    >
    >Stimmt genau.
    >

    Intressant

    trotzdem habe ich dazu noch eine Frage dazu;

    Was ist wenn man einen Erste Hilfe Lehrgang in einer Berufschule gemacht hat -

    ist diese Bescheinigung auch unbegrenzt Gültig ?
    Darf diese Bescheinigung auch für den Führerscheinantrag benutzen (ca. 2-5 Jahre her)?


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Dienstag, 1. März 2005
    Text
    Hi,

    >Völliger Blödsinn, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten! Der LSM Schein ist unbegrenzt gültig, du musst nur einen neuen Sehtest vorlegen sofern der für A1 jetzt älter als 2 Jahre ist.


    Vom Inhalt geb ich dir ja recht. Aber hast du schonmal was von gutem Benehmen und Freundlichkeit gehört?

    Kopfschüttelnd
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 1. März 2005
    Text
    >>Völliger Blödsinn, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten! Der LSM Schein ist unbegrenzt gültig, du musst nur einen neuen Sehtest vorlegen sofern der für A1 jetzt älter als 2 Jahre ist.
    >
    >
    >Vom Inhalt geb ich dir ja recht. Aber hast du schonmal was von gutem Benehmen und Freundlichkeit gehört?
    >
    >Kopfschüttelnd
    >Wolfgang
    >

    Tja der Ton hier in diesem forum lässt eben häufig zu wünschen übrig..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 1. März 2005
    Text
    Hallo!

    1. Die "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" sind unbegrenzt gültig (nur der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein).
    2. Du musst die Kursbescheinigung nur bei der Beantragung des ersten Führerscheins vorlegen, brauchst sie jetzt also sowieso nicht mehr.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 1. März 2005
    Text
    >Hallo!
    >
    >1. Die "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" sind unbegrenzt gültig (nur der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein).
    >2. Du musst die Kursbescheinigung nur bei der Beantragung des ersten Führerscheins vorlegen, brauchst sie jetzt also sowieso nicht mehr.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >

    also wenn ich mich jetzt wieder anmelde,bin aber diesmal bei einer anderen fs,brauche ich den schein gar nicht vorzeigen?ich finde ausserdem die kopie nicht mehr,wenn ich ihn doch zeigen muss,kann ich von der führerscheinstelle eine kopie anfordern?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 1. März 2005
    Text
    >also wenn ich mich jetzt wieder anmelde,bin aber diesmal bei einer anderen fs,brauche ich den schein gar nicht vorzeigen?ich finde ausserdem die kopie nicht mehr,wenn ich ihn doch zeigen muss,kann ich von der führerscheinstelle eine kopie anfordern?
    >
    >

    Ist doch egal wo die kopie ist. wenn du kirstens beitrag aufmerksam gelesen hättest wüsstest du bereits dass du diesen Schein nur bei Erstantrag einer Führerscheinklasse vorzulegen brauchst!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 1. März 2005
    Text
    >also wenn ich mich jetzt wieder anmelde,bin aber diesmal bei einer anderen fs,brauche ich den schein gar nicht vorzeigen?
    Richtig. Außerdem interssiert sich nur die Führerscheinstelle und nicht die Fahrschule für die Kursbescheinigung.

    >... kann ich von der führerscheinstelle eine kopie anfordern?
    Nein. Die Unterlagen, die du zum A1-Antrag abgegeben hast, sind längst im Schredder gelandet.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      jeppemaster
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2005
    Text
    Ich habe vor zirka 3 Jahren beim Bund ein Erste Hilfe Kurs gemacht. Ist der denn auch unbegrenzt?? Ich meine, der ist max. 5 Jahre gültig, oder irre ich mich jetzt?
    gruss
    jeppemaster

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Lebensrettende Sofortmaßnahmen wiederholen?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2005
    Text
    >Ich habe vor zirka 3 Jahren beim Bund ein Erste Hilfe Kurs gemacht. Ist der denn auch unbegrenzt?? Ich meine, der ist max. 5 Jahre gültig, oder irre ich mich jetzt?
    >gruss
    >jeppemaster
    >
    Ich habe meinen Erste Hilfe Schein 1961 gemacht und der ist Heute noch gültig.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo