>nein es muss in farbe sein >schwarz weis ist laut gesetz nicht erlaubt!! > >Ciao Seppel =) > na seppel in welchem gesetz steht denn sowas schönes? §2StVG, Absatz fordert ein Lichtbild. §21 FeV, Absatz 3 fordert ein Lichtbild der Größe 35 mm X 45 mm welches den Antragsteller im Halbprofil ohne Kopfbedeckung zeigt. Über Farbe oder Schwarz-Weiß gibt es keine Regelung (es sei denn mir ist sie nicht bekannt, dann bitte ich um die Quelle). Ausserdem wird es eh in Schwarz-Weiß abgedruckt.