Links abbiegen

  • Links abbiegen
     freddy86
      schrieb am Montag, 6. Februar 2006
    Also, ich hab schon länger meinen führerschein, bin aber heute in einen streit mit meiner mutter geraten, weil ich glaube mich erinnern zu können, dass ich in der fahrschule gelernt habe, dass:
    wenn man links abbiegt ALLES außer einem selber vorrang hat. also auch fußgänger, oder? das war nämlich der knackpunkt. wenn da keine fußgängerampel ist und ich will links in eine straße einbiegen, haben die fußgänger vorrang oder? ich muss doch da anhalten und die rüberlassen dachte ich immer? sie sagt das is unsinn. wer hat recht? und was steht dazu in der StVO?
  • Thema
    Re: Links abbiegen
    Autor
      ABC
      schrieb am Montag, 6. Februar 2006
    Text
    Straßenverkehrordnung
    §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

    (3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

    (4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

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