Maschine entdrosseln nach mehr als 2000km Fahrpraxis?
Moin!
Habe seit 3,5J Führerscheinklasse B, d.h. keine Probezeit mehr auf Klasse B. Im September 2004 habe ich Klasse "A beschränkt" nachgemacht. Mein FL sagte, dass ich nicht noch einmal 2J Probezeit bekäme. Ich weiss, dass ich 2Jahre lang nicht mehr als 25kw/500ccm fahren darf und innerhalb dieser 2Jahre mindestens 2000km fahren muss, damit ich meine Maschine entdrosseln darf. Die 2000km habe ich mit inzw.4500km längst hinter, darum frage ich mich ob ich meine Suzi jetzt aufmachen darf!? Denn eine "Probezeit" habe ich ja nicht mehr. Oder habe ich nun doch 2J. Probezeit und dafür nur auf Klasse A!?!?
Weis jemand mehr??
Darf ich entdrosseln, oder nicht.