Maschine entdrosseln nach mehr als 2000km Fahrpraxis?

  • Maschine entdrosseln nach mehr als 2000km Fahrpraxis?
     CAJ
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Moin!
    Habe seit 3,5J Führerscheinklasse B, d.h. keine Probezeit mehr auf Klasse B. Im September 2004 habe ich Klasse "A beschränkt" nachgemacht. Mein FL sagte, dass ich nicht noch einmal 2J Probezeit bekäme. Ich weiss, dass ich 2Jahre lang nicht mehr als 25kw/500ccm fahren darf und innerhalb dieser 2Jahre mindestens 2000km fahren muss, damit ich meine Maschine entdrosseln darf. Die 2000km habe ich mit inzw.4500km längst hinter, darum frage ich mich ob ich meine Suzi jetzt aufmachen darf!? Denn eine "Probezeit" habe ich ja nicht mehr. Oder habe ich nun doch 2J. Probezeit und dafür nur auf Klasse A!?!?

    Weis jemand mehr??
    Darf ich entdrosseln, oder nicht.

  • Thema
    Re: Maschine entdrosseln nach mehr als 2000km Fahrpraxis?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    Hi,

    woher weißt du denn das mit den 2000km?

    Das ist ne Uraltregel von vor der Erdentstehung :-), die es schon lange nimmer gibt.

    Generell:

    es gibt eine Probezeit (die fängt beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis an (Ausnahme Klasse M), bei dir also mit deiner B vor 3,5J. Wenn du in den ersten 2 Jahren keine Verlängerung "beantragt" hast (durch Punkte in Flensburg), war deine Probezeit also nach 2J um.

    Zu deiner Klasse A bechr.
    Da hast du ein Limit vom 25kW(=34PS) und einem Leistungsbezogenen Limit vom mind 6,25kg/kW (also ein 34PS-Moto muß mind 156,25kg wiegen).

    Es gibt hier weder ein Kilometerminimum noch eine Hubraumgrenze von 500ccm.

    Nach Ablauf der 2Jahre Klassa A beschr. darfst du automatisch und ohne Umtausch, Antrag oder sonstwas stärkere Maschinen fahren.

    Fazit: du darfst deine Maschine entdrosseln lassen

    Und danach trotzdem mit offenen Augen weiterfahren

    Gruß
    Wolfgang

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  • Thema
    Re: Re: Maschine entdrosseln nach mehr als 2000km Fahrpraxis?
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    >...
    >Fazit: du darfst deine Maschine entdrosseln lassen
    >...

    Nein, darfst du nicht. Du darfst deine Maschine erst im September 2006 entdrosseln lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Maschine entdrosseln nach mehr als 2000km Fahrpraxis?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    Hi,

    sorry!

    Hab überlesen, dass anderes Datum.

    Erst 2Jahre nach Erwerb der Klasse A beschr darf aufgemacht werden!

    Scusi, perdonne, sorry, unskylde, mea maxima culpa!

    Gruß
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Maschine entdrosseln nach mehr als 2000km Fahrpraxis?
    Autor
      CAJ
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    AHA!

    Danke! D.h, wenn ich eine 250kg schwere Maschine fahren würde, dürfte diese 40kW haben...


    Hi,
    >
    >sorry!
    >
    >Hab überlesen, dass anderes Datum.
    >
    >Erst 2Jahre nach Erwerb der Klasse A beschr darf aufgemacht werden!
    >
    >Scusi, perdonne, sorry, unskylde, mea maxima culpa!
    >
    >Gruß
    >Wolfgang
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Maschine entdrosseln nach mehr als 2000km Fahrpraxis?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    >AHA!
    >
    >Danke! D.h, wenn ich eine 250kg schwere Maschine fahren würde, dürfte diese 40kW haben...
    >
    Natürlich nicht! Da die Höchstleistung bei A beschr. 25 kw ist!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Maschine entdrosseln nach mehr als 2000km Fahrpraxis?
    Autor
      -.-
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    Grundsätlich darf deine Maschine nur max. 25kw (34PS) haben, wenn sie schwerer als 165,25 kg ist!!!
    D.h. auch wenn deine Maschine 250 kg schwer ist, darf sie trotzdem nur 25kw (34PS) haben!!!

    Auf den Beitrag antworten


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