Maximale Ausbildungsdauer?

  • Maximale Ausbildungsdauer?
     lolly
      schrieb am Donnerstag, 5. April 2007
    Gibt es sowas wie eine Zeitbegrenzung, wenn man seinen Führerschein macht?
    Ich habe mich im Dez. 05, in einer Fahrschule angemeldet. Die ersten 7 Mon. hatte ich 11 T.std. und 10 F.std.
    Da ja jetzt viel Zeit tatenlos vergangen ist, muss ich mich jetzt nochmal neu anmelden, oder kann ich ganz normal weitermachen?
  • Thema
    Re: Maximale Ausbildungsdauer?
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 5. April 2007
    Text
    dein vertrag mit der fahrschule und dein antrag beim sva sind/waren ein jahr gültig. musst dich also neu anmelden.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Maximale Ausbildungsdauer?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 5. April 2007
    Text
    Hallo,

    dein Führerscheinantrag bei der Behörde verfällt nach 1 Jahr. Die Theorieunterrichte sind 2 Jahre gültig. Ob du bei der Fahrschule ebenfalls einen neuen Vertrag abschließen und die Grundgebühr noch einmal bezahlen musst, hängt von der Fahrschule ab. Bei vielen Fahrschulen kannst du auch einfach so mit der Ausbildung weitermachen. Frag am besten direkt bei der Fahrschule nach.

    Viele Grüße
    Kirsten

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