Medikamente und Autofahren

  • Medikamente und Autofahren
     Verrückte Spinnerin
      schrieb am Dienstag, 8. Oktober 2019
    Hallo community,
    Vielleicht weiß das jemand von euch.
    Im beipackzettel von ibuhexal 400 steht, dass es das Reaktionsvermögen beeinträchtigen kann und man das bei der teilnahme am Straßenverkehr sowie beim bedienen von Maschinen beachten soll... Heißt das, dass ich Autofahren darf oder darf ich nicht autofahren.

    Ich weiß nicht, ob ich mich verständlich ausgedrückt habe

    Gruß
    Rebecca
  • Thema
    Re: Medikamente und Autofahren
    Autor
      RG
      schrieb am Dienstag, 8. Oktober 2019
    Text
    Hallo Rebecca,
    ja Du hast Dich verständlich ausgedrückt...

    Frage doch besser Deinen Arzt, oder Apotheker.
    Meiner Meinung darfst Du Auto fahren, aber unter besonderer Vorsicht, da Du ja informiert bist, dass das Mittel Dein Reaktionsvermögen einschränken kann...
    Nach der Einnahme des Mittels. auf dass Auto zu verzichten, ist dagegen völlig problemlos.....

    "- Das Reaktionsvermögen kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, vor allem in höheren Dosierungen oder in Kombination mit Alkohol, beeinträchtigt sein. Achten Sie vor allem darauf, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen (auch im Haushalt) bedienen, mit denen Sie sich verletzen können. "

    Allzeit gute Fahrt

    dnalor FL i. R.

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  • Thema
    Re: Re: Medikamente und Autofahren
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Mittwoch, 9. Oktober 2019
    Text
    >Hallo Rebecca,

    Hallo dnalor. (was heißt FL i. R. - Fahrlehrer in Rente? Oder Fahrlehrer in einer Gegend die mit "R" Anfängt?)

    >Frage doch besser Deinen Arzt, oder Apotheker.

    Stimmt die müssten das wissen...

    >Meiner Meinung darfst Du Auto fahren, aber unter besonderer Vorsicht, da Du ja informiert bist, dass das Mittel Dein Reaktionsvermögen einschränken kann...
    >Nach der Einnahme des Mittels. auf dass Auto zu verzichten, ist dagegen völlig problemlos.....
    >"- Das Reaktionsvermögen kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, vor allem in höheren Dosierungen oder in Kombination mit Alkohol, beeinträchtigt sein. Achten Sie vor allem darauf, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen (auch im Haushalt) bedienen, mit denen Sie sich verletzen können. "
    >Allzeit gute Fahrt

    Danke

    >dnalor FL i. R.

    Gruß
    Rebecca

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Medikamente und Autofahren
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Mittwoch, 9. Oktober 2019
    Text
    Weitere spekulationen über FL i. R.

    - Fahrlehrer isst russisch/rumänisch
    - Fahrlehrer isst Rumsteak
    - Fahrlehrer in Russland/Rumänien
    - Fahrlehrer im Rettungsdienst
    - Fahrlehrer ist ruhig
    - Fahrlehrer im Randgebiet
    - Fahrlehrer Imperator Rex

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Medikamente und Autofahren
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 9. Oktober 2019
    Text
    Hi Rebecca :)

    >Weitere spekulationen über FL i. R.

    wie jeder FL:

    ist ruiniert (mit Nerven) Megagrinz

    Ne, Roland ist im Ruhestand (i. R.)

    Sei es ihm gegönnt
    Es dürfen die jungen Kollegen ran

    Liebe Grüsse
    Wolfe (i.K)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Medikamente und Autofahren
    Autor
      RG
      schrieb am Donnerstag, 10. Oktober 2019
    Text
    Hallo Wolfe,
    Danke für Deine Erklärung. Hätte ich nicht besser
    machen Können... Ehrlich...!!
    Lach...!!
    Ich wünsche Dir gute Besserung (i.K.),
    hoffentlich nicht die Nerven....

    Megamegamegagrins...

    Mfg (Mit freundlichen Grüßen)

    dnalor

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Medikamente und Autofahren
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 8. Oktober 2019
    Text
    >Hallo community,

    Hi Rebecca,

    > Heißt das, dass ich Autofahren darf oder darf ich nicht autofahren.

    Wenn du nur eine Schmerztablette nimmst und nicht hypersensibel darauf reagierst, mach dir keine Sorgen.

    >Gruß
    >Rebecca

    Gutre BEsserung
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Medikamente und Autofahren
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Mittwoch, 9. Oktober 2019
    Text

    >Hi Rebecca,

    Hi Wolfe

    >> Heißt das, dass ich Autofahren darf oder darf ich nicht autofahren.
    >
    >Wenn du nur eine Schmerztablette nimmst und nicht hypersensibel darauf reagierst, mach dir keine Sorgen.

    Also kommt es ganz darauf an?

    >Gute BEsserung
    >Wolfe

    Danke. ??
    Gruß
    Rebecca

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Medikamente und Autofahren
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 9. Oktober 2019
    Text

    >Hi Wolfe

    Hi Rebecca,

    >Also kommt es ganz darauf an?

    Es gibt Leute, die reagieren auf ein Schmerzmittel mit grosser Müdigkeit.
    Solltest du die zum ersten Mal nehmen, dann warte auf Reaktionen von dir.

    Wenn du die schon öfters hattest, solltest du selber wissen, wie du drauf reagierst.

    >Danke. ??
    >Gruß
    >Rebecca

    Liebe Grüsse
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Medikamente und Autofahren
    Autor
      RG
      schrieb am Donnerstag, 10. Oktober 2019
    Text
    Hallo, verrückte Rebecca,

    bitte bedenke auch, dass Medikamente,
    Alkohol u.a. (und anderes), auf ausgewachsene, kräftige ' Kerle ' meist eine
    geringere Wirkung haben, als auf kleine,
    zarte Mädchen...

    Zitat aus dem Netz :
    ... In manchen Fällen wird man sogar mit einer Teilschuld belangt. Nämlich dann, wenn jemand einen Unfall verursacht und zuvor nachweislich die Fahrtauglichkeit beeinflussende Medikamente genommen hat......

    d.h. (das heißt):
    - Deine Haftpflicht- u. Kaskoversicherung kann, ganz oder Teilweise. eine Schadensregulierung ablehnen...
    - Die Polizei kann eine Ordnungsstrafe oder Bußgeld verhängen..
    - Meines Wissen, bist Du noch in der Probezeit...?

    MfG (mit freundlichen Grüßen)

    dnalor

    Fahrlehrer im Ruhestand

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Medikamente und Autofahren
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Donnerstag, 10. Oktober 2019
    Text
    >Hallo, verrückte Rebecca,

    Hi dnalor.

    >bitte bedenke auch, dass Medikamente,
    >Alkohol u.a. (und anderes), auf ausgewachsene, kräftige ' Kerle ' meist eine
    >geringere Wirkung haben, als auf kleine,
    >zarte Mädchen...

    Stimmt ich bin mal nach einem bier Fahrrad gefahren, war schrecklich...

    >Zitat aus dem Netz :
    >... In manchen Fällen wird man sogar mit einer Teilschuld belangt. Nämlich dann, wenn jemand einen Unfall verursacht und zuvor nachweislich die Fahrtauglichkeit beeinflussende Medikamente genommen hat......
    >d.h. (das heißt):
    >- Deine Haftpflicht- u. Kaskoversicherung kann, ganz oder Teilweise. eine Schadensregulierung ablehnen...

    Das ist klar. Weil man es wusste.

    >- Die Polizei kann eine Ordnungsstrafe oder Bußgeld verhängen..
    >- Meines Wissen, bist Du noch in der Probezeit...?

    Ja ich bin noch in der Probezeit. Gott sei Dank noch keine Einladung zum Aufbauseminar bekommen und warte immernoch auf den Bußgeldbescheid vom 23.12.18, so langsam gebe ich die Hoffnung auf, dass er überhaupt noch kommt. ??

    >MfG (mit freundlichen Grüßen)
    >dnalor

    Gruß
    Rebecca

    >Fahrlehrer im Ruhestand

    Mein erster Fahrlehrer ist auch im Ruhestand aber er hat mich blockiert.
    Einen anderen Fahrlehrer habe hingegen ich blockiert, weil er merkwürdige Nachrichten geschrieben hat z. B. "hast lust was zu machen? Was geheimes? Mit Körperkontakt" schade... Denn er war recht nett in der Fahrstunde nach meinem Unfall, so dass ich mir vorstellen hätte können, dass ich BE bei ihm mache, sollte ich je BE machen. Naja bis ich BE mache, ist der bestimmt auch in Rente, ist nicht viel jünger als mein erster Fahrlehrer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Medikamente und Autofahren
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 11. Oktober 2019
    Text
    Gugu,

    >Stimmt ich bin mal nach einem bier Fahrrad gefahren, war schrecklich...

    >Ja ich bin noch in der Probezeit. Gott sei Dank noch keine Einladung zum Aufbauseminar bekommen und warte immernoch auf den Bußgeldbescheid vom 23.12.18, so langsam gebe ich die Hoffnung auf, dass er überhaupt noch kommt. ??

    Wenn du irgendwo was angestellt hast, musst du als Fahrer innerhalb von 3mon entweder einen Anhörungsbogen erhalten haben oder einen Bußgeldbescheid.
    Wenn in der Zeit nix kam -> verjährt und vergessen

    >Gruß
    >Rebecca

    Grüssle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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