Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE

  • Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
     Gast
      schrieb am Dienstag, 19. Oktober 2004
    Hallo alle zusammen also ich habe ne kurze frage,
    und ich hoffe mir kann jemand helfen der ahunung hat .
    also folgendes ich mach gerade meine füherschein für auto
    und habe meine antrag vor 5 wochen eingereicht doch bis heute nix gekommen
    dazu muss ich aber sagen das ich vor 5 jahren mal beim kiffen erwischt wurde und das mpu programm damals gemacht habe alles war da aber ok ich war clean und der phsychologe hat auch gemeint das es bei mir alles ok sei
    muss ich den gleichen ... jetzt nochmal machen ( ich bin clean das ist nicht das problem sonder die kosten )
    aber ich denke das muss doch damals dann abgeschlossen sein oder
    kann mir jemand helfen ???

    thx schönen abend noch dataminer
  • Thema
    Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 19. Oktober 2004
    Text
    baba ba ba bbaab baba WIR KIFFEN.. nanananannan WIR KIFFÖRN

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 20. Oktober 2004
    Text
    >baba ba ba bbaab baba WIR KIFFEN.. nanananannan WIR KIFFÖRN
    >

    Was soll diese blöde Antwort? Es wurde doch ganz vernünftig gefragt.
    Leider kann ich diese Frage nicht beantworten, denke aber, daß es mit der Sache vor 5 Jahren zusammenhängt. Ich würde an deiner Stelle einfach mal zum Straßenverkehrsamt gehen u. mich erkundigen, warum das alles so lange dauert. Vielleicht reicht auch ein Anruf. Hast du die 12 + 2 Theoriestunden schon fertig? Hast du auch schon Fahrstd. genommen? Wenn ja, würde ich mit Fahrstd. erst mal Pause machen.
    Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
    Viele Grüße ANNE

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 20. Oktober 2004
    Text
    >>baba ba ba bbaab baba WIR KIFFEN.. nanananannan WIR KIFFÖRN
    >>
    >
    >Was soll diese blöde Antwort? Es wurde doch ganz vernünftig gefragt.
    >Leider kann ich diese Frage nicht beantworten, denke aber, daß es mit der Sache vor 5 Jahren zusammenhängt. Ich würde an deiner Stelle einfach mal zum Straßenverkehrsamt gehen u. mich erkundigen, warum das alles so lange dauert. Vielleicht reicht auch ein Anruf. Hast du die 12 + 2 Theoriestunden schon fertig? Hast du auch schon Fahrstd. genommen? Wenn ja, würde ich mit Fahrstd. erst mal Pause machen.
    >Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
    >Viele Grüße ANNE




    macxh dir da mal keine sorgen, dein antrag kommt schon noch. im durchschnitt dauert es so 6 wochen. wenn er länger braucht würde ich mal in der fahrschule oder beim kreisamt nachfragen.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 20. Oktober 2004
    Text
    meiner hat auch fünf wochen gedauert.. das hat grad so gepasst, dass ich an meinem wunschtermin theorie machen konnte.. das dauert echt voll lang, ich würd mir da erstmal keine sorgen machen. wenn da etwas nicht stimmen würde, würden die dir bestimmt bescheid sagen.. bei mir inner fahrschule haben die auch immer gesagt, dass das 4-6 wochen dauern kann, also nichts ungewöhnliches.. wenns dann noch länger dauert, dann würde ich mal nachfragen!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 20. Oktober 2004
    Text
    Ja die sagen immer so ca. 6 Wochen obwohl bei mir nach 1 Woche alles da war :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 20. Oktober 2004
    Text
    Hallo,

    bei uns in München sind Bearbeitungszeiten bis 8 Wochen ganz normal. Ruf doch mal bei der Führerscheinstelle an und frag nach dem aktuellen Stand.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 20. Oktober 2004
    Text
    >Hallo alle zusammen also ich habe ne kurze frage,
    >und ich hoffe mir kann jemand helfen der ahunung hat .
    >also folgendes ich mach gerade meine füherschein für auto
    >und habe meine antrag vor 5 wochen eingereicht doch bis heute nix gekommen
    >dazu muss ich aber sagen das ich vor 5 jahren mal beim kiffen erwischt wurde und das mpu programm damals gemacht habe alles war da aber ok ich war clean und der phsychologe hat auch gemeint das es bei mir alles ok sei
    >muss ich den gleichen ... jetzt nochmal machen ( ich bin clean das ist nicht das problem sonder die kosten )
    >aber ich denke das muss doch damals dann abgeschlossen sein oder
    >kann mir jemand helfen ???
    >
    >thx schönen abend noch dataminer
    >
    Hallo,
    Wenn Du vor fünf Jahren eine med.psych.Eignungsuntersuchung machen mußtest - hattest Du da einen Führerschein oder warum hast Du MPU gemacht?
    MPU wird normalerweise angeordnet vor Wieder-Erteilung einer FE oder zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit!

    Gruß FL'in


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  • Thema
    Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 21. Oktober 2004
    Text
    Hallo Fl'in
    also ichg habe noch keinen FS aber ich habe
    das mpu schon gemacht da war alles ok aber das habe ich schon vor fünf jahren gemacht glaubst du ich muss das jetzt nochmal machen oder ist die sache abgeschlossen ?

    dataminer

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  • Thema
    Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >Hallo Fl'in
    >also ichg habe noch keinen FS aber ich habe
    >das mpu schon gemacht da war alles ok aber das habe ich schon vor fünf jahren gemacht glaubst du ich muss das jetzt nochmal machen oder ist die sache abgeschlossen ?
    >
    Ich krieg immer noch nicht auf die Reihe warum Du vor fünf Jahren MPU machen mußtest? Ein medizinisch-psychologischer Eignungstest zur Fahrtauglichkeit wird doch nur angeordnet im Zusammenhang mit Fahrerlaubnis; hast Du vor fünf Jahren schon mal einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt?

    Gruß FL'in



    >dataminer
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    genau so ist es ich habe vor 5 jahren angefangen aber dann aufgehört da ich einen neuen rechner gekauft habe das war wegen dem job wichtiger
    also glaubst du das ich jetzt nochmal zur mpu muss

    ????

    schönes wochenende
    dataminer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >genau so ist es ich habe vor 5 jahren angefangen aber dann aufgehört da ich einen neuen rechner gekauft habe das war wegen dem job wichtiger
    >also glaubst du das ich jetzt nochmal zur mpu muss
    >
    >????
    >
    >schönes wochenende
    >dataminer
    >
    Hallo dataminer,
    wenn ich alles weiß frag ich nicht mehr! Du hast vor 5 Jahren bei der MPU Deine "Fahrtauglichkeit" nachgewiesen. Das Gutachten hast Du seinerzeit in zweifacher Ausfertigung erhalten. Eine Ausfertigung hast Du bei der Führerscheinstelle abgegeben - eine Ausfertigung mußt Du noch haben. Wenn die Erlaubnisbehörde - also die Führerscheinstelle eine erneute MPU hätte haben wollen hätten sie Dir das bei der Antragstellung gesagt. Wenn die Führerscheinstelle den Antrag angenommen hat ist er jetzt in Bearbeitung. Frag doch bei Deiner Führerscheinstelle mal nach ob der Prüfauftrag schon an die Prüfstelle abgeschickt wurde - und wenn ja -wann! Und wenn nicht - warum! Eigentlich wäre das auch ein bischen die Aufgabe Deiner Fahrschule. Ab und zu wird auch mal was "ein bischen verschlampt" sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Prüfstelle.
    Frag dort mal nach und Du weißt Bescheid. Sollten die noch irgend etwas von Dir wollen kannst Du Dich ja noch mal melden.

    Gruß FL'in

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    HE Flin sorry wollte dich nicht anmachen ich habe nur panik da ich auf den letzt cent geplant habe und kein bock habe noch länger auf den lappen zu warten ....
    also mit dem mpu war das so
    ich habe ein exemplar bekommen das weiss ich aber nicht mehr wo das ist .. aber ich denke wenn ich beim tüv nachfrage werden die mir schon noch eine kopie von damals haben
    meine fahrschule ist nicht von der schnellen truppe ;)
    aber ich hoffe das ich nicht mehr hin muss da das ewig dauert und fast 500 euro koste ... das kann ich mir nicht leisten und ich will es auch net da ich mit dem ... nichts am hut habe

    also glaubst du dass das nur länger dauert ist aber die 5 woche jetzt

    na ja
    nice wk
    dataminer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    >HE Flin sorry wollte dich nicht anmachen ich habe nur panik da ich auf den letzt cent geplant habe und kein bock habe noch länger auf den lappen zu warten ....
    >also mit dem mpu war das so
    >ich habe ein exemplar bekommen das weiss ich aber nicht mehr wo das ist .. aber ich denke wenn ich beim tüv nachfrage werden die mir schon noch eine kopie von damals haben
    >meine fahrschule ist nicht von der schnellen truppe ;)
    >aber ich hoffe das ich nicht mehr hin muss da das ewig dauert und fast 500 euro koste ... das kann ich mir nicht leisten und ich will es auch net da ich mit dem ... nichts am hut habe
    >
    >also glaubst du dass das nur länger dauert ist aber die 5 woche jetzt
    >
    >na ja
    >nice wk
    >dataminer
    >
    Hallo dataminer,
    ich fühlte mich gar nicht "angemacht" - war nur so eine Redensart von mir.
    Erstens: 5 Wochen ist noch nicht "überdimensional" lang - das ist durchaus noch im grünen Bereich. Aber frag nicht beim TÜV nach sondern bei Deiner Führerscheinstelle - also Straßenverkehrsamt oder Landratsamt - je nachdem wo Du den Atrag gestellt hast.
    Zweitens: Von der MPU-Stelle wo Du seinerseit die Untersuchung gemacht hast kannst Du keine "Zweitschrift" des Gutachtens erhalten weil dort nichts "aufbewahrt oder archiviert" wird. Fällt doch unter die ärztl. Schweigepflicht.
    Wohnst Du noch dort wo Du vor fünf Jahren den Antrag gestellt hast?

    Gruß FL'in

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 22. Oktober 2004
    Text
    ja wohne immer noch im gleichen kreis

    zum tüv die müssen die daten doch archiviert haben
    muss ich den dreck jetzt nochmal machen wenn ich den wisch nicht mehr habe
    ausserdem habe ich nur ein exemplar damals bekommen also werden die eins an die führescheinstelle gesdchick haben
    gruss
    dataminer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2004
    Text
    >ja wohne immer noch im gleichen kreis
    >
    >zum tüv die müssen die daten doch archiviert haben
    >muss ich den dreck jetzt nochmal machen wenn ich den wisch nicht mehr habe
    >ausserdem habe ich nur ein exemplar damals bekommen also werden die eins an die führescheinstelle gesdchick haben
    >gruss
    >dataminer
    >
    Hallo,
    wie ich schon geschrieben habe, bei den Untersuchungsstellen werden keine Daten oder Gutachten archiviert! die Untersuchuchungsstellen erhalten die "Führerscheinakten" von den zuständigen Straßenverkehrsämtern nur für die Dauer der Untersuchung. anschließend geht die Akte wieder an die Behörde zurück. Wenn Du seinereit nur eine Ausfertigung des Gutachtens erhalten hast, dann hast Du seinerzeit die Untersuchungsstelle von der ärztl. Schweigepflicht entbunden und die haben eine Ausfertigung des Gutachtens gleich an die Behörde gesandt.
    Wird ja wohl nicht mehr vorkommen - aber nur mal so ganz allgemein: niemals die Untersuchungsstelle von der ärztl. Schweigepflicht entbinden sondern das Gutachten immer zuerst selbst lesen und dann entscheiden ob es an die Behörde geschickt wird oder nicht - man weis ja nie - ist das Gutachten positiv oder negativ. Wenn man ein negatives Gutachten nicht "vorlegt" ist es so als wäre man nicht untersucht worden und man kann sich nach einem halben Jahr erneut Begutachten lassen. Liegt der Behörde aber ein negatives Gutachten vor kommt man nur mit einem "Obergutachten" weiter und das ist S.schwer. Das hat jetzt nichts mit Dir zu tun - war nur so ganz allgemein.

    Dein positives Gutachten ist mit Sicherheit in Deiner Akte und in Kürze wird Dein Prüfauftrag bei der Prüfstelle vorliegen. Mach Dir wegen der 5 Wochen mal keinen Kopf - das ist noch normal!
    Sag Bescheid wenn Deine Papiere da sind und wenn Du bestanden hast!
    Viel Glück und
    viele Grüße FL'in

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mein Antrag kommt nicht warum ? HILFE
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 23. Oktober 2004
    Text
    >>ja wohne immer noch im gleichen kreis
    >>
    >>zum tüv die müssen die daten doch archiviert haben
    >>muss ich den dreck jetzt nochmal machen wenn ich den wisch nicht mehr habe
    >>ausserdem habe ich nur ein exemplar damals bekommen also werden die eins an die führescheinstelle gesdchick haben
    >>gruss
    >>dataminer
    >>
    >Hallo,
    >wie ich schon geschrieben habe, bei den Untersuchungsstellen werden keine Daten oder Gutachten archiviert! die Untersuchuchungsstellen erhalten die "Führerscheinakten" von den zuständigen Straßenverkehrsämtern nur für die Dauer der Untersuchung. anschließend geht die Akte wieder an die Behörde zurück. Wenn Du seinereit nur eine Ausfertigung des Gutachtens erhalten hast, dann hast Du seinerzeit die Untersuchungsstelle von der ärztl. Schweigepflicht entbunden und die haben eine Ausfertigung des Gutachtens gleich an die Behörde gesandt.
    >Wird ja wohl nicht mehr vorkommen - aber nur mal so ganz allgemein: niemals die Untersuchungsstelle von der ärztl. Schweigepflicht entbinden sondern das Gutachten immer zuerst selbst lesen und dann entscheiden ob es an die Behörde geschickt wird oder nicht - man weis ja nie - ist das Gutachten positiv oder negativ. Wenn man ein negatives Gutachten nicht "vorlegt" ist es so als wäre man nicht untersucht worden und man kann sich nach einem halben Jahr erneut Begutachten lassen. Liegt der Behörde aber ein negatives Gutachten vor kommt man nur mit einem "Obergutachten" weiter und das ist S.schwer. Das hat jetzt nichts mit Dir zu tun - war nur so ganz allgemein.
    >
    >Dein positives Gutachten ist mit Sicherheit in Deiner Akte und in Kürze wird Dein Prüfauftrag bei der Prüfstelle vorliegen. Mach Dir wegen der 5 Wochen mal keinen Kopf - das ist noch normal!
    >Sag Bescheid wenn Deine Papiere da sind und wenn Du bestanden hast!
    >Viel Glück und
    >viele Grüße FL'in

    Bei mir hat das auch voll lange gedauert. Sodaß ich nochmal ab dem 1.7. neu Theorie lernen mußte, weil die alten Bögen nicht mehr galten. Und ich dachte aber, und meine Fahrschule auch, wir schaffen es noch vorher.
    >
    >

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