Minderjährige als Mitfahrer

  • Minderjährige als Mitfahrer
     chef123
      schrieb am Dienstag, 11. April 2006
    Wie siehts eigentlich rechtlich aus wenn ich nachts nach 12 Uhr von der Polizei angehalten werde und Minderjährige bei mir mitfahren, weil die dürfen ja nach 12 nicht mehr unterwegs sein?
  • Thema
    Re: Minderjährige als Mitfahrer
    Autor
      Fuchsi
      schrieb am Dienstag, 11. April 2006
    Text
    >Wie siehts eigentlich rechtlich aus wenn ich nachts nach 12 Uhr von der Polizei angehalten werde und Minderjährige bei mir mitfahren, weil die dürfen ja nach 12 nicht mehr unterwegs sein?

    Hi, habe ich mir auch schon überlegt.. ich glaub ich würd einfach sagen: sie/er war bei mir und ich fahr sie kurz nach Hause, oder wir waren bei Bekannten Zuhause..^^ man bekommt ja eigentlich nur Stress, wenn man öffentlich unterwegs war..also auf Partys oder so..glaub ich..ansonsten bitte korrigieren;-)
    Lg

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  • Thema
    Re: Re: Minderjährige als Mitfahrer
    Autor
      ThomasKay
      schrieb am Dienstag, 11. April 2006
    Text
    jugendschutzgesetz gibt auskunft

    ab 14 dürfen jugendliche durchaus unterwegs sein 0 uhr gilt lediglich in discos etc wenn sie unter 18 sind wobei es gilt die aufsichtspflicht bzw die eltern sollten bescheid wissen dann meckert auch niemand

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  • Thema
    Re: Minderjährige als Mitfahrer
    Autor
      markusac
      schrieb am Dienstag, 11. April 2006
    Text
    >Wie siehts eigentlich rechtlich aus wenn ich nachts nach 12 Uhr von der Polizei angehalten werde und Minderjährige bei mir mitfahren, weil die dürfen ja nach 12 nicht mehr unterwegs sein?

    -------
    Also nen Paragraphen oder so dazu kenne ich nich, aber ich bin mal angehalten worden als wir in Urlaub fahren wollten, da war meine Freundin noch keine 18. Ihre Eltern waren schon am Urlaubsort. Losgefahren sind wir um 2 Uhr morgens und um kurz vor 3 angehalten worden. Die Polizei ist gar nicht darauf eingegangen dass meine Freundin noch keine 18 ist, sondern hat nur was Smalltalk mit uns gehalten, wohin wir denn fahren würden und so weiter. Danach konnten wir unbehelligt weiterfahren.

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  • Thema
    Re: Re: Minderjährige als Mitfahrer
    Autor
      lalelu
      schrieb am Dienstag, 11. April 2006
    Text
    Minderjährige dürfen sich dann nur nicht mehr allein oder in einer Gruppe Minderjähriger in der Öffentlichkeit aufhalten - in begleitung Erwachsnener, also im Auto, aber kein problem.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Minderjährige als Mitfahrer
    Autor
      markusac
      schrieb am Mittwoch, 12. April 2006
    Text
    >Minderjährige dürfen sich dann nur nicht mehr allein oder in einer Gruppe Minderjähriger in der Öffentlichkeit aufhalten - in begleitung Erwachsnener, also im Auto, aber kein problem.

    ----

    Ja sowas in der Art hab ihc mir schon gedacht, wie gesagt, wir durften ohne Schwierigkeiten weiterfahren.

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