Dach liebe Kollegen, gibt es seit neuestem vielleicht ein Gerichtsurteil über die vorgeschreibe Fahrstundenanzahl, außer den Sonderfahrten. Wenn ja kann mir mal jemande das Urteil zumailen, wäre super nett.
Thema
Re: Mindestanzahl von Fahrstunden
Autor
Tonmeister
schrieb am Freitag, 29. Juni 2007
Text
>Dach liebe Kollegen, gibt es seit neuestem vielleicht ein Gerichtsurteil über die vorgeschreibe Fahrstundenanzahl, außer den Sonderfahrten. Wenn ja kann mir mal jemande das Urteil zumailen, wäre super nett.
Es gibt keine vorgeschriebene "Mindeststundenanzahl" - auch nicht nach aktuelleren Gerichtsurteilen. Der Auszubildende muss (und sollte auch vor den Sonderfahrten) das Fahrzeug schon sicher beherrschen können.
Die letztendliche Tauglichkeit wird durch einen Sachverständigen (Prüfer) von Dekra/TÜV überprüft und ggf. bescheinigt.
>>Dach liebe Kollegen, gibt es seit neuestem vielleicht ein Gerichtsurteil über die vorgeschreibe Fahrstundenanzahl, außer den Sonderfahrten. Wenn ja kann mir mal jemande das Urteil zumailen, wäre super nett. > >Es gibt keine vorgeschriebene "Mindeststundenanzahl" - auch nicht nach aktuelleren Gerichtsurteilen. Der Auszubildende muss (und sollte auch vor den Sonderfahrten) das Fahrzeug schon sicher beherrschen können. > >Die letztendliche Tauglichkeit wird durch einen Sachverständigen (Prüfer) von Dekra/TÜV überprüft und ggf. bescheinigt.
Es gibt keine Mindeststundenzahl. Der Fahrschüler muß soviele FDahrstunden durchlaufen,damit er fit ist und das Fahrzeug im Straßenverkehr beherrscht. Hans Fl.