Mit Prüfbescheinigung alleine fahren

  • Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
     michi21192
      schrieb am Donnerstag, 23. September 2010
    tach,

    wusste nich genau, wie ich das Thema formulieren sollte.

    Naja.

    Also,ich hab bereits den BF17 Schein, wie ist das denn wenn ich 18 werde, werd am 2.November 18 (am 1. kommen die neuen ausweise raus, voll cool)
    dann beantrage ich ja den richtigen führerschein, darf ich denn in der zeit, bis der kommt,mit der prüfbescheinigung alleine fahren, also ohne begleitperson, bin ja dann 18????

    danke
  • Thema
    Re: Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
    Autor
      Fahrschüler007bond
      schrieb am Donnerstag, 23. September 2010
    Text
    Ja.

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  • Thema
    Re: Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
    Autor
      Puschiii
      schrieb am Donnerstag, 23. September 2010
    Text
    Ja darfst du, hat ein Kumpel von mir auch. Ist 18 geworden und an dem Tag dann auch gleich zur Führerscheinstelle (ohne Begleitperson) gefahrne um den Führerschein abzuholen.

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  • Thema
    Re: Re: Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
    Autor
      michi21192
      schrieb am Donnerstag, 23. September 2010
    Text
    >Ja darfst du, hat ein Kumpel von mir auch. Ist 18 geworden und an dem Tag dann auch gleich zur Führerscheinstelle (ohne Begleitperson) gefahrne um den Führerschein abzuholen.


    kann ich den führerschein paar tage vor meinem 18 benatragen, oder erst ab dem tag an dem ich 18 werde???

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  • Thema
    Re: Re: Re: Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
    Autor
      Puschiii
      schrieb am Donnerstag, 23. September 2010
    Text
    >kann ich den führerschein paar tage vor meinem 18 benatragen, oder erst ab dem tag an dem ich 18 werde???
    --------------------------------
    Den muss man beantragen?! Also als ich nach der Prüfung mit meinem FL drüber sprach und ihn fragte ob man den beantragen müsse, sagte er "Ne, dass liegt alles auf der Führerscheinstelle bereit"

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
    Autor
      rine
      schrieb am Freitag, 24. September 2010
    Text
    deinen führerschein hast du doch schon beantragt, als du damals auf der behörde warst, um dich für bf17 anzumelden.

    der wird jetzt automatisch gedruckt, so dass du ihn relativ pkt. zum 18. geb. haben solltest.

    viel spaß damit!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 24. September 2010
    Text
    Um das mal noch etwas zu ergänzen bzw. zusammenzufassen:

    Mit deiner Prüfbescheinigung darfst du bis zu 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag fahren. Die Begleitauflage entfällt dabei, d.h. du darfst alleine fahren. Die Bescheinigung muss als Nachweis aber nur im Inland anerkannt werden.

    Den Kartenführerschein hast du mit deinem Antrag damals zum BF17 schon bestellt und bezahlt. Was du klären solltest ist die Frage, wie du an die Karte kommst. Musst du sie irgendwo abholen (z.B. Führerscheinstelle) oder wird sie dir zugeschickt?

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  • Thema
    Re: Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
    Autor
      aero145
      schrieb am Freitag, 24. September 2010
    Text
    >tach,
    >
    >wusste nich genau, wie ich das Thema formulieren sollte.
    >
    >Naja.
    >
    >Also,ich hab bereits den BF17 Schein, wie ist das denn wenn ich 18 werde, werd am 2.November 18 (am 1. kommen die neuen ausweise raus, voll cool)
    >dann beantrage ich ja den richtigen führerschein, darf ich denn in der zeit, bis der kommt,mit der prüfbescheinigung alleine fahren, also ohne begleitperson, bin ja dann 18????
    >
    >danke

    Ja, darfst Du. Paß aber auf, Du solltest damit nur in Deutschland oder Österreich fahren, sonst könnte es probleme geben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
    Autor
      RaZe
      schrieb am Dienstag, 1. Oktober 2019
    Text
    >>tach,
    >>
    >>wusste nich genau, wie ich das Thema formulieren sollte.
    >>
    >>Naja.
    >>
    >>Also,ich hab bereits den BF17 Schein, wie ist das denn wenn ich 18 werde, werd am 2.November 18 (am 1. kommen die neuen ausweise raus, voll cool)
    >>dann beantrage ich ja den richtigen führerschein, darf ich denn in der zeit, bis der kommt,mit der prüfbescheinigung alleine fahren, also ohne begleitperson, bin ja dann 18????
    >>
    >>danke
    >
    >Ja, darfst Du. Paß aber auf, Du solltest damit nur in Deutschland oder Österreich fahren, sonst könnte es probleme geben.
    Wichtige Ergänzung:
    Auch in Österreich braucht man, um ab dem 18. Lebensjahr alleine zu fahren zu dürfen, unbedingt den Führerschein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit Prüfbescheinigung alleine fahren
    Autor
      äffle
      schrieb am Dienstag, 26. November 2019
    Text
    Hi,
    du hast da noch ein bisschen Zeit, in der Du mit deiner Prüfbescheinigung fahren darfst. Normalerweise muss man den normalen auch nicht extra beantragen, die haben das ja vermerkt wann du Geburtstag hast und dann wird der dir zugeschickt. Manche bekommen den richtigen FS sogar schon ein paar Tage vor ihrem 18. zugeschickt, dann gilt aber noch der vorläufige Lappen.
    LG und happy birthday;)

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