Re: Re: Mitfahrer Prüfung
Hallo Holger,
für die Mitnahme von irgendwelchen Personen bei der praktischen Prüfung gibt es - auch wenn dies ein aaP meint - keinerlei Vorschriften. Die Entscheidung liegt ganz allein bei aaSoP, Fahrlehrer und Prüfling.
Einzige Einschränkung: Wenn aus irgendwelchen Gründen die Presse mitfahren will, oder soll, dann muß die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle des aaSoP´s eingeholt werden.
Gruß
Gustav