Hallo was passiert wenn man von de Polizei abgehalten wird und auf einem ofa zu zweit fährt und keien führerschein für zwei Personen hat was muss mal beahlen?
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Re: Mitnehmen von Pesonen ohne zulässigen fürerschein
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Gast
schrieb am Dienstag, 21. Dezember 2004
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Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann ne Anzeige geben.
Re: Re: Mitnehmen von Pesonen ohne zulässigen fürerschein
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schrieb am Dienstag, 21. Dezember 2004
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>Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann ne Anzeige geben. > Mit ein paar Euro ist das nicht erledigt. Das kann auch eine Sperrfrist bei späteren Anträgen für eine Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Re: Re: Re: Mitnehmen von Pesonen ohne zulässigen fürerschein
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schrieb am Mittwoch, 22. Dezember 2004
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>>Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann ne Anzeige geben. >> >Mit ein paar Euro ist das nicht erledigt. Das kann auch eine Sperrfrist bei späteren Anträgen für eine Fahrerlaubnis zur Folge haben. >
Jetzt bleibt mal auf dem Teppich, das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Re: Mitnehmen von Pesonen ohne zulässigen fürerschein
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Gast
schrieb am Mittwoch, 22. Dezember 2004
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>Hallo was passiert wenn man von de Polizei abgehalten wird und auf einem ofa zu zweit fährt und keien führerschein für zwei Personen hat >was muss mal beahlen? >
ofa = mofa???
Falls ja, meine Meinung dazu: rofl mit 2 mann uffen mofa^^
Re: Re: Mitnehmen von Pesonen ohne zulässigen fürerschein
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Gast
schrieb am Mittwoch, 22. Dezember 2004
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>>Hallo was passiert wenn man von de Polizei abgehalten wird und auf einem ofa zu zweit fährt und keien führerschein für zwei Personen hat >>was muss mal beahlen? >> > >ofa = mofa??? > >Falls ja, meine Meinung dazu: rofl mit 2 mann uffen mofa^^ >
Wie wäre es it einem mofa roller es gibt kleine roller die nur 25 fahren