Wie bereits gesagt, brauchst du nach §76 Abs.3 der Fahrerlaubnisverordnung (http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php) zum Führen von Mofas keinen Führerschein und auch keine Prüfbescheinigung. Zum Fahren eines Rollers (bis 45 km/h) benötigst du jedoch einen Führerschein der Klasse M!