Mofaschein beim FS??

  • Mofaschein beim FS??
     Matthias B.
      schrieb am Mittwoch, 3. Oktober 2007
    Hi @ all,
    hab da mal ne Frage:
    Also ich mach zur Zeit den FS mit 17!!
    ich hab jetzt 5 Theoriestunden hinter mir....und ich möchte wenn ich den FS hab mir einen 50er Roller zulegen!!
    Letztens ist mir dann die Idee gekommen, dass ich bei bestandener Theorie-Prüfung bereits den Mofaschein beantragen kann!
    Seh ich des richtig so??
    Würde den Roller dann halt auf 30 runterdrosseln..
    Danke für eure Hilfe!

    mfg Matthias
  • Thema
    Re: Mofaschein beim FS??
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Mittwoch, 3. Oktober 2007
    Text
    >Hi @ all,
    >hab da mal ne Frage:
    >Also ich mach zur Zeit den FS mit 17!!
    >ich hab jetzt 5 Theoriestunden hinter mir....und ich möchte wenn ich den FS hab mir einen 50er Roller zulegen!!
    >Letztens ist mir dann die Idee gekommen, dass ich bei bestandener Theorie-Prüfung bereits den Mofaschein beantragen kann!
    >Seh ich des richtig so??
    >Würde den Roller dann halt auf 30 runterdrosseln..
    >Danke für eure Hilfe!
    >
    >mfg Matthias


    nein das is vor der pp nicht möglich, ausserdem müsstest du auf 25 drosseln, die fußrasten entfernen und die sitzbank verkleinern, da man nur alleine fahren darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofaschein beim FS??
    Autor
      Matthias B.
      schrieb am Mittwoch, 3. Oktober 2007
    Text
    bist du dir da ganz sicher??
    weil mein Bruder hat gemeint dass darf man, da man für den Mofaschein ja blos die Theorieprüfung braucht...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mofaschein beim FS??
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 3. Oktober 2007
    Text
    >bist du dir da ganz sicher??
    ---------------------------

    Dein Bruder hat Recht -
    (aber nur zum Teil: denn du benötitgst keine PP)
    ABER du benötigst auch praktisch Fahrausbildung, die aber wiederum nicht geprüft wird.

    Nicht so wie bei dem Einschluss der Klasse M in die Klasse B, bei dem du ja M-Fahrzeuge fahren darfst ohne je draufgesessen zu haben.

    Klasse M allein(!!!), braucht sowohl eine TP, als auch eine PP.

    Manches muss man nicht verstehen...... ;oP

    Hier hast du nochmal nen Auszug zur Mofa-Prüfbescheinigung:
    Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen »Führerschein« noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Mofa-Ausbildung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben. Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.
    Mindestalter: 15 Jahre
    Voraussetzungen: Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§ 5 FeV).
    Fahrzeuge
    (siehe § 4 FeV): einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
    Befristung: Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
    Einschluss: Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
    Sonstiges: Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76 Nr. 3 FeV).

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mofaschein beim FS??
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 3. Oktober 2007
    Text
    Nachtrag:
    Ich vermute (weiß es aber nicht), dass die Fragen der Mofa-TP ein wenig an die der Klasse A angelehnt sind. Einfach schon deshalb, weil das Mofa 2 Räder hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mofaschein beim FS??
    Autor
      Matthias B.
      schrieb am Donnerstag, 4. Oktober 2007
    Text
    Was heißt denn des jetzt genau??
    darf ich des oda net?^^

    Auf den Beitrag antworten


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