Mopedfahren nach Führerscheinentzug

  • Mopedfahren nach Führerscheinentzug
     Alex Horn
      schrieb am Donnerstag, 24. August 2006
    Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich habe einen älteren Mitarbeiter der vor längerem seinen Führerschen wegen wiederhoiltem Alkoholmißbrauch verloren hat. Da unser Werksgelände sehr weitläufig ist, sind die Mitarbeiter meistens mit dem Auto/Moped unterwegs, er dagegen fährt mit dem Fahrrad.
    Jetzt hat er mir einen Ausdruck vom ADAC vorgelegt, auf dem steht, dass man für das Fahren eines Mopeds keinen Führerschein brauch, wenn man vor 1965 geboren wurde, was auf Ihn zutrifft.
    Gilt diese Regelung auch wenn man den Führerschein abgeben mußte?

    Vielen Dank,

    Alexander
  • Thema
    MOFAfahren nach Führerscheinentzug
    Autor
      Ludo
      schrieb am Donnerstag, 24. August 2006
    Text
    Moin,

    also zunächst mal ist "Moped" der falsche Ausdruck dafür. Was er fahren darf, sind MOFAS oder Roller (ja ok, Mopeds auch) mit max. 50 cm³ Hubraum und max. 25 km/h.
    Wenn man vor 1965 geboren wurde, darf man uneingeschränkt diese Fahrzeuge fahren. Wenn man jünger ist, braucht man eine Prüfbescheinigung, keinen Führerschein. Deshalb kann man, auch wenn man den Führerschein abgeben musste, noch Mofa fahren. Weil man zum Mofa fahren ja keinen Führerschein in dem Sinne benötigt.
    Aber unter Alkoholeinfluss darf er natürlich trotzdem nicht fahren.

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  • Thema
    Re: Mopedfahren nach Führerscheinentzug
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 24. August 2006
    Text
    Hi,

    gilt nur für Mofa25.

    Außer, der Richter hat beim Entzug das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge untersagt.
    Dann würde auch das Mofa darunter fallen.

    ISt das ein offenen Werksgelände?
    Oder wie zB großes Automobilwerk mit Zugangskontrolle, also komplett abgezäunt und Pförtner an den Toren?

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Mopedfahren nach Führerscheinentzug
    Autor
      Alex Horn
      schrieb am Donnerstag, 24. August 2006
    Text
    Hallo,

    das Gelände ist komplett abgezäunt und mit Zugangskontrolle. Wir haben aber extrem viel externen LKW Verkehr auf unserem Gelände (Stahlwerk).

    Gruß,

    Alexander

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  • Thema
    Re: Re: Re: Mopedfahren nach Führerscheinentzug
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 24. August 2006
    Text
    Hallo Alexander,

    wenn das Gelände wie beschrieben, nur kontrolliert betreten werden kann, dann darf er dort alles fahren, denn dann ist auf dem Betriebsgelände verkehrsrechtlich keine Fahrerlaubnis notwendig.

    Es könnte lediglich bei einem Schaden mit der Versicherung (da diese sich ja immer erstmal gerne querstellen) geben.

    Aber auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände ist wie gesagt keine FE notwendig.

    Grüßle
    Wolfe

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