Morgen 18. wann darf ich fahren?

  • Morgen 18. wann darf ich fahren?
     Seppl
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Hallo,
    morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?

    Gruß und Danke
  • Thema
    Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    Nachdem er dir ausgehändigt wurde

    >Hallo,
    >morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >
    >Gruß und Danke
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    Hallo,

    du darfst erst fahrn nachdem du ihn abgeholt hast!
    Wenn du vorher fährst ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Chris

    Hallo,
    >morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >
    >Gruß und Danke
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    Das heißt du solltest deinen FS nich mit dem Auto abholen ...
    obwohl wär doch Witzig, frägst du nach dem Weg und frägst auch nach einem Parkplatz um deinen FS abzuholen .. hihi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    und v.a. sau lustisch, wenn du alles gepackt hast und dann den noch nicht im empfang genommen schein schon abgeben musst.
    ganz toll.

    Hab heut meine Prüfung bestanden und muss noch 2 wochen warten.. ich werd mich schick da hinfahren lassen und dann selbst zurük fahren :-)
    Grüße

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    >und v.a. sau lustisch, wenn du alles gepackt hast und dann den noch nicht im empfang genommen schein schon abgeben musst.
    >ganz toll.
    >
    >Hab heut meine Prüfung bestanden und muss noch 2 wochen warten.. ich werd mich schick da hinfahren lassen und dann selbst zurük fahren :-)
    >Grüße
    >
    Hab ich genauso gemacht. Und gleich an der ersten Kreuzung hat mich einer beschimpft, weil ich seiner Meinung nach nicht schnell genug weg gekommen bin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >und v.a. sau lustisch, wenn du alles gepackt hast und dann den noch nicht im empfang genommen schein schon abgeben musst.
    >ganz toll.
    >
    >Hab heut meine Prüfung bestanden und muss noch 2 wochen warten.. ich werd mich schick da hinfahren lassen und dann selbst zurük fahren :-)
    >Grüße

    Ich muß noch bis Donnerstag warten bis ich mein FS abholen kan.Lass mich dann auch schön hinfahren und zurück fahr dann ich :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text

    >Hab heut meine Prüfung bestanden und muss noch 2 wochen warten.. ich werd mich schick da hinfahren lassen und dann selbst zurük fahren :-)
    >Grüße
    >
    grml...und unsereins musste kilometerweit mit dem rad fahren weil die eltern mal wieder keine zeit hatten ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    >Hallo,
    >morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >
    >Gruß und Danke
    >
    kannst doch sagen, du hast deinen Fuehrerschein vergessen....musst halt ein paar Euro blechen und ihn spaeter vorzeigen....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >>
    >>Gruß und Danke
    >>
    >kannst doch sagen, du hast deinen Fuehrerschein vergessen....musst halt ein paar Euro blechen und ihn spaeter vorzeigen....
    >
    Polizisten sind nicht so blöd, wie man glaubt. Wenn du Pech hast, fahren die mit dir nach Hause und wollen den Schein sehen. Was sagst du dann?
    Ist einer aus meiner Fahrschule passiert. C'est la vie.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    >>>Hallo,
    >>>morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >>>
    >>>Gruß und Danke
    >>>
    >>kannst doch sagen, du hast deinen Fuehrerschein vergessen....musst halt ein paar Euro blechen und ihn spaeter vorzeigen....
    >>
    >Polizisten sind nicht so blöd, wie man glaubt. Wenn du Pech hast, fahren die mit dir nach Hause und wollen den Schein sehen. Was sagst du dann?
    >Ist einer aus meiner Fahrschule passiert. C'est la vie.
    >
    Am Besten fährst Du noch jemanden an...............

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. Februar 2005
    Text
    >>>>Hallo,
    >>>>morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >>>>
    >>>>Gruß und Danke
    >>>>
    >>>kannst doch sagen, du hast deinen Fuehrerschein vergessen....musst halt ein paar Euro blechen und ihn spaeter vorzeigen....
    >>>
    >>Polizisten sind nicht so blöd, wie man glaubt. Wenn du Pech hast, fahren die mit dir nach Hause und wollen den Schein sehen. Was sagst du dann?
    >>Ist einer aus meiner Fahrschule passiert. C'est la vie.
    >>
    >Am Besten fährst Du noch jemanden an...............
    >
    Ja, das wäre dann doch glatt etwas für die Sendung "Die dümmsten Autofahrer der Welt."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >>>>>Hallo,
    >>>>>morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >>>>>
    >>>>>Gruß und Danke
    >>>>>
    >>>>kannst doch sagen, du hast deinen Fuehrerschein vergessen....musst halt ein paar Euro blechen und ihn spaeter vorzeigen....
    >>>>
    >>>Polizisten sind nicht so blöd, wie man glaubt. Wenn du Pech hast, fahren die mit dir nach Hause und wollen den Schein sehen. Was sagst du dann?
    >>>Ist einer aus meiner Fahrschule passiert. C'est la vie.
    >>>
    >>Am Besten fährst Du noch jemanden an...............
    >>
    >Ja, das wäre dann doch glatt etwas für die Sendung "Die dümmsten Autofahrer der Welt."
    >

    vor allem wenn die Polizisten merken, dass du gerade an dem Tag 18 geworden bist, werden sie nochmal nachhaken. Ohne Ausweisdokument lassen die dich auch nicht gehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    Naja... Man hat nen Perso dabei, man hat den Zettel wo drauf steht, dass man die Prüfung bestanden hat.. Wenn man dann sagt, dass man grad auf dem Weg ist den schein zu holen, kanns einem auch passieren, dass ein netter Cop einem zum Geburtstag gratuliert und einen nur mündlich verwarnt ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >>>>>>Hallo,
    >>>>>>morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >>>>>>
    >>>>>>Gruß und Danke
    >>>>>>
    >>>>>kannst doch sagen, du hast deinen Fuehrerschein vergessen....musst halt ein paar Euro blechen und ihn spaeter vorzeigen....
    >>>>>
    >>>>Polizisten sind nicht so blöd, wie man glaubt. Wenn du Pech hast, fahren die mit dir nach Hause und wollen den Schein sehen. Was sagst du dann?
    >>>>Ist einer aus meiner Fahrschule passiert. C'est la vie.
    >>>>
    >>>Am Besten fährst Du noch jemanden an...............
    >>>
    >>Ja, das wäre dann doch glatt etwas für die Sendung "Die dümmsten Autofahrer der Welt."
    >>
    >
    >vor allem wenn die Polizisten merken, dass du gerade an dem Tag 18 geworden bist, werden sie nochmal nachhaken. Ohne Ausweisdokument lassen die dich auch nicht gehen.
    >

    Mich haben Sie ohne Ausweis und Führerschein gehen lassen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >>>>>>>Hallo,
    >>>>>>>morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >>>>>>>
    >>>>>>>Gruß und Danke
    >>>>>>>
    >>>>>>kannst doch sagen, du hast deinen Fuehrerschein vergessen....musst halt ein paar Euro blechen und ihn spaeter vorzeigen....
    >>>>>>
    >>>>>Polizisten sind nicht so blöd, wie man glaubt. Wenn du Pech hast, fahren die mit dir nach Hause und wollen den Schein sehen. Was sagst du dann?
    >>>>>Ist einer aus meiner Fahrschule passiert. C'est la vie.
    >>>>>
    >>>>Am Besten fährst Du noch jemanden an...............
    >>>>
    >>>Ja, das wäre dann doch glatt etwas für die Sendung "Die dümmsten Autofahrer der Welt."
    >>>
    >>
    >>vor allem wenn die Polizisten merken, dass du gerade an dem Tag 18 geworden bist, werden sie nochmal nachhaken. Ohne Ausweisdokument lassen die dich auch nicht gehen.
    >>
    >
    >Mich haben Sie ohne Ausweis und Führerschein gehen lassen...
    >

    ne, würden sie nie machen, weil immer festgestellt werden muss, ob man nicht wegen fünffachen Mordes gesucht ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >Hallo,
    >morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >
    >Gruß und Danke

    Wenn Du den Schein in den Händen hast, dann darfst Du fahren.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >Hallo,
    >morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >
    >Gruß und Danke
    >
    Hi erstmal.
    also bei mir ist es auch so das ich ne woche auf dem führerschein warten muss. Dafür hab ich den blauen Zettel erhalten den du ja auch hast. Der Prüfer hat mir dann gesagt das ich damit NICHT fahren darf und ERST wenn ich mir den lappen abgeholt habe, auch net zum Stva.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >>
    >>Gruß und Danke
    >>
    >Hi erstmal.
    >also bei mir ist es auch so das ich ne woche auf dem führerschein warten muss. Dafür hab ich den blauen Zettel erhalten den du ja auch hast. Der Prüfer hat mir dann gesagt das ich damit NICHT fahren darf und ERST wenn ich mir den lappen abgeholt habe, auch net zum Stva.

    wieso habt ihr alle Zettel bekommen? Ich hab kein bekommen der Prüfer meinte es reicht wenn ich mein Perso vorzeige.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >>>Hallo,
    >>>morgen werde ich 18 Jahre alt und mein Füherschein liegt beim Tüv. Wann dürfte ich theoretisch zum ersten Mal mit dem Auto fahren? Nachdem ich den Führerschein beim Tüv abgeholt habe, oder auch davor?
    >>>
    >>>Gruß und Danke
    >>>
    >>Hi erstmal.
    >>also bei mir ist es auch so das ich ne woche auf dem führerschein warten muss. Dafür hab ich den blauen Zettel erhalten den du ja auch hast. Der Prüfer hat mir dann gesagt das ich damit NICHT fahren darf und ERST wenn ich mir den lappen abgeholt habe, auch net zum Stva.
    >
    >wieso habt ihr alle Zettel bekommen? Ich hab kein bekommen der Prüfer meinte es reicht wenn ich mein Perso vorzeige.
    >

    mal so mal so. du wirst deinen fs auch bekommen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    >>wieso habt ihr alle Zettel bekommen? Ich hab kein bekommen der Prüfer meinte es reicht wenn ich mein Perso vorzeige.
    >>
    >
    >mal so mal so. du wirst deinen fs auch bekommen
    >

    Wenn Du den Führerschein bei der Prüfstelle (TüV) abholst, haben die ja den Prüfbericht in der Akte liegen, man braucht deshalb keinen 'Zettel'.
    Wird aber die Akte samt Führerschein zwischenzeitlich an das Strassenverkehrsamt zurückgeschickt, oder man hat noch eine zweite Klasse beantragt, bekommt man eine Prüfungsbescheinigung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    Hallo?? Wenn man die Prüfung bestanden hat und 18 ist, dann darf man fahren. Ob man den Schein nu hat oder nicht. Wenn man erwischt wird zählt es nicht als "Fahren ohne Führerschein" sondern als nicht vorgelegtes Dokument. Denn man kann ja auch hinterher noch feststellen, dass man die Prüfung vorher bestanden hat. So zahlt man im ungünstigsten Fall höchstens nen kleines Verwarngeld wegen fehlender Ausweispapiere. Aber Fahren ohne Führerschein ist das nie und nimmer!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Freitag, 18. Februar 2005
    Text
    Hi,

    scheinbar kann man das mal auf ne CD brennen und allen Fahrschülern in die Hand drücken:

    die Erteilung der Fahrerlaubnis ist an den Hoheitsakt der Aushändigung (also in die Hand drücken) verbunden.

    Diese Aufgabe übernimmt normalerweise der Prüfer stellvertretend für die Fahrerlaubnisbehörde.

    Wenn die Prüfung aber vor dem Geburtstag abgelegt wurde, fehlt dieser Hoheitsakt.

    Dann hast du lediglich die Zugangsvoraussetzung zur Aushändigung erfüllt, nämlich eben diese Prüfung zu bestehen.

    Die FAhrerlaubnis ist damit noch NICHT erteilt.

    Wer nen LAufzettel mitbekommt, auf dem steht das auch ganz dick drauf.

    Wer also an seinem Geburtstag nur mit diesem Zettel zum Amt fährt, macht sich IMMER des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

    Punkt und aus.

    So ist die Rechtslage definitiv, auch wenn du das nich so sehen magst.

    Ruf bei der Führerscheinstelle an, laß dir nen Lufzettel zeigen, frag den Prüfer oder ruf den Bundesverkehrsminister an (obwohl es der am wenigsten wissen wird :-))

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Morgen 18. wann darf ich fahren?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. Februar 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >scheinbar kann man das mal auf ne CD brennen und allen Fahrschülern in die Hand drücken:
    >
    >die Erteilung der Fahrerlaubnis ist an den Hoheitsakt der Aushändigung (also in die Hand drücken) verbunden.
    >
    >Diese Aufgabe übernimmt normalerweise der Prüfer stellvertretend für die Fahrerlaubnisbehörde.
    >
    >Wenn die Prüfung aber vor dem Geburtstag abgelegt wurde, fehlt dieser Hoheitsakt.
    >
    >Dann hast du lediglich die Zugangsvoraussetzung zur Aushändigung erfüllt, nämlich eben diese Prüfung zu bestehen.
    >
    >Die FAhrerlaubnis ist damit noch NICHT erteilt.
    >
    >Wer nen LAufzettel mitbekommt, auf dem steht das auch ganz dick drauf.
    >
    >Wer also an seinem Geburtstag nur mit diesem Zettel zum Amt fährt, macht sich IMMER des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
    >
    >Punkt und aus.
    >
    >So ist die Rechtslage definitiv, auch wenn du das nich so sehen magst.
    >
    >Ruf bei der Führerscheinstelle an, laß dir nen Lufzettel zeigen, frag den Prüfer oder ruf den Bundesverkehrsminister an (obwohl es der am wenigsten wissen wird :-))
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >

    ja stimmt. Man darf ja auch nicht den ganzen Tag fahren wenn man an seinem 18. die Prfg um 15.00 hat

    Auf den Beitrag antworten


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