Motorrad / Probezeit

  • Motorrad / Probezeit
     Karoline
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Entweder bin ich zu blöd...oder weiß auch net. Schreib den Beitrag einfach nochmal....

    Zum Thema:

    1. Die 2 Jahre Probezeit (vor 25) fürs Motorrad bedeuten gleichzeitig, dass man die 2 Jahre gedrosselt fahren muss und danach aber "offene" Maschinen fahren darf. Richtig?

    2. Gelten die Probezeiten von Auto und Motorrad getrennt voneinander? (Was ist,wenn man die Probezeit vom Auto schon hinter sich hat?
    - Wenn man den Auto-Führerschein kurz vor dem Motorrad-Führerschein gemacht hat? Gilt die Probezeit vom Auto auch fürs Motorrad?)

    3. Dass man einen Nachweis an gefahrenen km (beim Motorrad) erbringen muss...das gilt net mehr, wenn ich das richtig verstanden hab?


    Danke im Vorraus und Grüße.


  • Thema
    Re: Motorrad / Probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Text
    Hi

    zu 1) Das haste recht(RICHTIG);-)
    zu 2)Die Probezeiten gelten getrennt.Weil wenn du Motorad später machst haste ja auch keine Probezeit mehr fürs Auto!
    zu 3)Nein ich glaube du musst nur eine 34 PS (starke) Maschine fahren!

    Hab ich dir Weitergeholfen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Motorrad / Probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Text
    Jep, vielen Dank. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Motorrad / Probezeit
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Text
    Hi Karo,

    deine Probezeit beginnt mit der Ersterteilung eines Führerscheines A1,A oder B.

    Wenn du also Auto vor Moto gemacht hast, startet die Probezeit am Erteilung deiner Klasse B.

    Wenn dann die 2 Jahre rum sind (und du mittlerweile keine Punkte eingefahren hast) ist deine Probezeit zu Ende.

    2. Geschichte ist die Klasse A.
    Als Einsteiger mit unter 25Jahren darft du in der ersten Jahren nur Motos fahren, die max 25kW (=34PS) haben und das Leistungsgewicht von 6,25kg/kw erfüllen.

    Also je kW Leistung muß die Maschine mind. 6,25kg wiegen.

    Nach 2Jahren Besitz der Klasse A endet diese BEschränkung von alleine, du brauchst weder einen neuen Führerschein noch sonstwas unternehmen.

    Welche Motos du zwischenzeitlich gefahren bist (solange es obigen Regeln entspricht oder Du auch nicht gefahren bist), ist völlig unerheblich.

    Im krassesten Fall bist du 2 Jahre nix mehr gefahren, darfst dann aber Motos mit 185PS bewegen.

    Noch Fragen?

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorrad / Probezeit
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. März 2005
    Text
    >Hi Karo,
    >
    >deine Probezeit beginnt mit der Ersterteilung eines Führerscheines A1,A oder B.
    >
    >Wenn du also Auto vor Moto gemacht hast, startet die Probezeit am Erteilung deiner Klasse B.
    >
    >Wenn dann die 2 Jahre rum sind (und du mittlerweile keine Punkte eingefahren hast) ist deine Probezeit zu Ende.
    >
    >2. Geschichte ist die Klasse A.
    >Als Einsteiger mit unter 25Jahren darft du in der ersten Jahren nur Motos fahren, die max 25kW (=34PS) haben und das Leistungsgewicht von 6,25kg/kw erfüllen.
    >
    >Also je kW Leistung muß die Maschine mind. 6,25kg wiegen.
    >
    >Nach 2Jahren Besitz der Klasse A endet diese BEschränkung von alleine, du brauchst weder einen neuen Führerschein noch sonstwas unternehmen.
    >
    >Welche Motos du zwischenzeitlich gefahren bist (solange es obigen Regeln entspricht oder Du auch nicht gefahren bist), ist völlig unerheblich.
    >
    >Im krassesten Fall bist du 2 Jahre nix mehr gefahren, darfst dann aber Motos mit 185PS bewegen.
    >
    >Noch Fragen?
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >
    >

    Es sei noch hinzuzufügen, dass, wenn man beispielsweise mit 24 Jahren den Führerschein Klasse "A" macht, ebenfalls ab 25 Jahren alle Maschinen fahren kann. Die "zwei" Jahre Beschränkung fällt dann quasi automatisch mit dem 25. Geburtstag flach.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorrad / Probezeit
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Mittwoch, 23. März 2005
    Text
    Hi,

    nein, diese Info ist falsch!!!!!!!!!!!!!!!

    Wer seinen A mit 24 macht, hat immer noch 2 Jahre die beschränkung auf max. 25kW!

    Wer diese Beschränkung mit dem 25. Geb aufheben will, muß eine Prüfung auf offener Maschine machen!

    Die Beschränkung entfällt NICHT mit erreichen des 25. Lebensjahres!

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo