Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen

  • Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
     Schnett
      schrieb am Donnerstag, 31. August 2006
    Hallo ihr Lieben,

    mal eine Frage... mein Motorrad (BJ *77) ist seit einigen Jahren voll angemeldet, wird von meinem Dad aber seit gut 3 Jahren nicht mehr gefahren. Leider hat er seither auch keinen TÜV mehr gemacht (seit 2003 abgelaufen!!!).

    Nun mache ich den Führerschein (*21) und ich habe es auch mittlerweile wieder zum Laufen gebracht und würde nun gerne beim TÜV die Abnahme machen.

    Weiß jemand, ob es Probleme geben kann, da der TÜV schon 3 Jahre abgelaufen ist und worauf sie bei so einem alten Bike besonders beide Augen werfen??

    Vielen Dank
  • Thema
    Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 31. August 2006
    Text
    >Hallo ihr Lieben,
    >
    >mal eine Frage... mein Motorrad (BJ *77) ist seit einigen Jahren voll angemeldet, wird von meinem Dad aber seit gut 3 Jahren nicht mehr gefahren. Leider hat er seither auch keinen TÜV mehr gemacht (seit 2003 abgelaufen!!!).
    ..........................................
    Egal, was du machst, erste Regel: Nicht erwischen lassen (aber irgendwie musst du ja zum TÜV), sonst wird es fies:

    Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
    186.1 bei Fahrzeugen, die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
    bis zu 2 Monate 15 €
    mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 €
    mehr als 4 bis zu 8 Monate 40 €
    1 Pkt. + B - Verstoß
    mehr als 8 Monate 75 € 2 Pkt. + B - Verstoß

    An die Drosselung hast du gedacht, oder???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Schnett
      schrieb am Donnerstag, 31. August 2006
    Text
    Danke Peg! Ja, die Drosselung ist drin.

    Aber ich glaube du hast mich falsch verstanden ... Ich fahre natürlich erst damit, wenn der TÜV gemacht ist!!

    Ich möchte nur wissen, ob es seitens des TÜV´s irgendwelche Auflagen gibt, wenn es solange keine Abnahme hatte und auf was sie besonderen Wert legen, damit ich bei der Reperatur achten kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 31. August 2006
    Text
    Verflixt, da gab es was ..... Ich meine, der Tüv bräuchte die Abnahme nur für einen sehr begrenzten Zeitraum zu erteilen. War absolut unlogisch, deshalb habe ich es mir nicht gemerkt *schäm*.
    Vielleicht fragst du besser im www.verkehrsportal.de nach. Da findest du unter der Usern eine Menge Angestellte der Zulassungsstellen, vom TÜV, aber auch Biker und Bastler. Stelle einfach deine Frage. Du wirst erstaunt sein was sich da tun wird.
    ..... Aber nochmals auf die abgelaufene Plakette: Wiege dich nicht in Sicherheit, nur weil du nicht fährst. Wenn das Kennzeichen am ZUGELASSENEN Fahrzeug ist, bist du (bzw dein Vater) mit der Strafe dran. Das Gesetz bestraft das "Nichtvorstellen" . Die Anzeige wäre berechtigt, wenn die Polizei die Maschine in einer offenen Garage nur SEHEN würde!!!
    Hatten wir mit einem Anhänger ;o((.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 31. August 2006
    Text
    Hi Mädelz,

    mach nen Termin mit dem TÜV (geht auch Online) und nimm die Terminkarte beim Hinfahren mit.

    Dann kann dir die Poli erstmal auf der Fahrt dorthin nix :-)

    Wegen überziehen.
    Wenn du mehr als eine Periode überzogen hast ( wie in deinem Fall dann 3 Jahre), wird dir die Plakette nur auf 1,5 Jahre erteilt, keine vollen 2 Jahre.

    Bei der HU wird auch auf nix anderes geachtet als sonst.

    Tropffrei sollte die Mühle sein, Beremsen ok, alle Beleuchtungen funktionieren, Auspuff keine Durchrostungen, Profil der Reifen ok (und wenn so lange gestanden, bitte neue draumachen, die Gummis der alten dürften entweder porös sein oder zumindest gut ausgehärtet!).

    AU braucht die Kiste keine wegen Alter.
    Wenn Kettenantrieb sollte die Kette nat. auch nicht grad total verrostet sein.

    Und Peg, muß dich korrigieren: so lange sich das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Grund befindet, kann die Plakete von 1611 sein!

    Die gültige Plakette ist nur notwendig für ein im öffentlichen Straßenverkehr befindliches Fahrzeug.
    Wenn ich das Teil angemeldet in meine Garage stelle, kann nix passieren. Darf sich eben nur nicht (auch nicht zum Parken) in selbigem öffentlichen Verkehrsraum befinden!

    Grüßle
    Wolfgang

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 31. August 2006
    Text
    >Hi Mädelz,
    >
    >mach nen Termin mit dem TÜV (geht auch Online) und nimm die Terminkarte beim Hinfahren mit.
    >
    >Dann kann dir die Poli erstmal auf der Fahrt dorthin nix :-)
    >
    >Wegen überziehen.
    >Wenn du mehr als eine Periode überzogen hast ( wie in deinem Fall dann 3 Jahre), wird dir die Plakette nur auf 1,5 Jahre erteilt, keine vollen 2 Jahre.
    >
    >Bei der HU wird auch auf nix anderes geachtet als sonst.
    >
    >Tropffrei sollte die Mühle sein, Beremsen ok, alle Beleuchtungen funktionieren, Auspuff keine Durchrostungen, Profil der Reifen ok (und wenn so lange gestanden, bitte neue draumachen, die Gummis der alten dürften entweder porös sein oder zumindest gut ausgehärtet!).
    >
    >AU braucht die Kiste keine wegen Alter.
    >Wenn Kettenantrieb sollte die Kette nat. auch nicht grad total verrostet sein.
    >
    >Und Peg, muß dich korrigieren: so lange sich das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Grund befindet, kann die Plakete von 1611 sein!
    >
    >Die gültige Plakette ist nur notwendig für ein im öffentlichen Straßenverkehr befindliches Fahrzeug.
    >Wenn ich das Teil angemeldet in meine Garage stelle, kann nix passieren. Darf sich eben nur nicht (auch nicht zum Parken) in selbigem öffentlichen Verkehrsraum befinden!
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang

    Hi Wolfgang,

    das sehe ich aber auch anders. Ein angemeldetes Fahrzeug muss eine gültige HU+AU haben. Auch wenn es nicht bewegt wird.
    Hierbei ist auch Tatmehrheit gegeben, d.h. ich werde für beide Verstösse zur Kasse gebeten.
    Also Für Überschreitung der HU:
    186.2.3 mehr als 8 Monate 40 € 2 Pkt. B-Verstoss
    und für die AU
    218.2 mehr als 8 Monate 40 € 1 Pkt. B-Verstoss.

    In dem Fall müsste bei 2 B-Verstössen sogar die Nachschulung folgen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 31. August 2006
    Text
    Gugu,

    so, hab mal nun brav Gesetzestexte gewälzt und gesucht.

    Ergebnis: ich korrigiere mich!

    Gültige Plakette muss drauf sein, sobald die Kiste zugelassen ist.

    Es kommt nicht auf die tatsächliche, sondern auf die rechtlich zulässige Benutzung an.

    Wer also ein solches Fz sein eigen nennt, ab in die GArage damit :-)

    Ich kenn einen, der hat eines seiner Motos in Spanien stehen aber mit Zulassung aus D.
    Steht da seit 6 oder 7 Jahren zum fahren.

    Wenn der zurückkommt, also sofort zur HU nach §29.

    MAnchmal lohnt es sich doch, erst zu lesen und dann was zu behaupten!

    Also Peg, sorry! :-) Vergib mir!

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 31. August 2006
    Text
    Lieber Wolfe,
    da müsste Anderes kommen, bevor ich dir nicht vergeben könnte *smile*
    Wir haben von unserem Anhänger das Kennzeichen entfernt. So konnte in der Zwischenzeit niemand sehen, dass oder ob das Teil angemeldet und/oder TÜV hat.
    Der Tipp eines freundlichen Ordnungshüters auf dem Sonntagsspaziergang war übrigens kostenfrei *wieschöööön*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 31. August 2006
    Text
    Scheint im Moment eine Epidemie zu sein.
    Im Nachbarforum geht es gerade genau darum......... Mit Antworten von Menschen die beruflich damit zu tun haben
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=42171&hl=#
    Liebe Grüße Petra

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 1. September 2006
    Text
    In dem Fall müsste bei 2 B-Verstössen sogar die Nachschulung folgen.

    ......................................
    Tut mir Leid Muffy, aber in DEM Fall irrst du dich. Wir reden hier von einem Krad Baujahr ´77. Das ist alt genug, als dass es von der neuen Abgasuntersuchung befreit wäre. Zum anderen ist bei Krads die AU Bestandteil der HU. Haste zuviel Schadstoff, haste auch keinen HU-Aufkleber. Also nur ein Verstoß, der beim Krad überhaupt geahndet werden kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 2. September 2006
    Text
    >In dem Fall müsste bei 2 B-Verstössen sogar die Nachschulung folgen.
    >
    >......................................
    >Tut mir Leid Muffy, aber in DEM Fall irrst du dich. Wir reden hier von einem Krad Baujahr ´77. Das ist alt genug, als dass es von der neuen Abgasuntersuchung befreit wäre. Zum anderen ist bei Krads die AU Bestandteil der HU. Haste zuviel Schadstoff, haste auch keinen HU-Aufkleber. Also nur ein Verstoß, der beim Krad überhaupt geahndet werden kann.

    Hi,

    Das braucht Dir nicht leid zu tun.:-)
    Du hast recht. Aber wenn man das mal auf den PKW überträgt, wäre das schon heftig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 2. September 2006
    Text
    Aber wenn man das mal auf den PKW überträgt, wäre das schon heftig.
    .......................................
    Uneingeschränkte Zustimmung.
    Da hilft dem Probezeitler nur, sämtliche Fahrzeuge auf die eh führerscheinlose Omi zu übertragen. Der machen die Halter-Punkte nichts ;o).
    Aber was ist dann mit dem Fahrer, geht der leer aus??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Sonntag, 3. September 2006
    Text
    Schraub die Knenzeichen ab, nimm die Papiere und ne Vollmacht von deinem Dad, oder den gleich mit, fahr zum Straßenverkehrsamt und meld die Karre ab und sofort wieder an. Dürfte billiger kommen, als 2x40,- Euro zu latzen, weil Du ja Kennzeichen übernehmen kannst.
    Dann musste nur TÜV neu machne lassen, den haste dafür auch frisch und 2 Jahre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorrad TÜV seit 3 Jahren abgelaufen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 3. September 2006
    Text
    >Schraub die Knenzeichen ab, nimm die Papiere und ne Vollmacht von deinem Dad, oder den gleich mit, fahr zum Straßenverkehrsamt und meld die Karre ab und sofort wieder an. Dürfte billiger kommen, als 2x40,- Euro zu latzen, weil Du ja Kennzeichen übernehmen kannst.
    >Dann musste nur TÜV neu machne lassen, den haste dafür auch frisch und 2 Jahre.

    Wozu soll das gut sein? Die Strafe bekommt man ja nicht vom TÜV. Denen ist das Wurst. Du zahlst nur, wenn Du von der Polizei erwischt wirst.

    @Peg: So wie ich das aus dem Bußgeldkatalog rauslese, bekommt der Fahreer tatsächlich keine Strafe, nur der Halter.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten


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