- Thema
Re: Re: Motorrad an der Ampel !
- Autor
- Text
>>Nachtrag Gunny,
>>
>>dein Abs.2 in §7 ist fein, aber hast du dazu einen eigenen Fahrstreifen zur Verfügung?
>>
>>Und wenn du schon §5 zitierst, lies mal den Abs. 1 dzu durch.
>>
>>Weitere Suche: Tante Google
>>
>>Glaubs oder laß es oder frag nen Verkehrsanwalt, ob er dir Urteile dazu raussucht.
>>
>>Alternativ wart, bis du nen Streifenwagen siehst und mach es genau vor deren Augen. Belehrung und Aufklärung durch die Jungs in Grün bzw. Blau
>>
>>Wolfe
>>
>ich habe heute einen dozenten am verkehrsinstitut münchen gefragt.
>der sagte, dass es nicht explizit verboten ist. man muss halt die bestimmungen wie durchgezogene linie usw beachten, aber wenn alles passt, kann man an den wartenden autos vorbeifahren.
>das gilt auch für stau z b auf der autobahn.
>er verwies aber auch darauf, dass er das seinen a-fahrschülern nicht sagen würde, wegen der verekhrssicherheit.
>wolf, man sollte auch mal zugeben, wenn man etwas nicht weiß oder sich nicht sicher ist, das ist nämlich kein beinbruch.
>aber aggressiv auf seinem standpunkt zu beharren, naja....
>ich verweise hier auf deine antwort auf die frage wie lange man mit der prüfbescheinigung b 17 nach dem 18. geburtstag fahren dar. deine antwort 4 wochen. ich sag dir die richtige antwort nicht. nur ein tipp: fev § 48a (3). guck da mal nach.
>
>trotzdem schöne grüße ;-)
Dieses Urteil habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden:
Kradfahrer haben ebenso wie andere Fahrzeugführer stets die vorgegebenen Fahrstreifen zu benutzen, und zwar jeweils einen ganzen Fahrstreifen, Steht Ihnen ein ganzer Fahrstreifen nicht zur Verfügung, so dürfen sie sich weder zwischen zwei stehenden Kolonnen noch zwischen fahrenden Fahrzeugen "hindurchschlängeln"; dies stellt vielmehr ein verbotenes Rechtsüberholen der links befindlichen Fahrzeug dar (OLG Stuttgart VRS 57, 361 ff; OLG Hamm NZV 1988, 105; OLG Düsseldorf NZV 1990, 319; OLG Schleswig VRS 60, 306).
Der ganze Thread hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=43134&hl=