Motorrad an der Ampel !

  • Motorrad an der Ampel !
     Peter Naujoks
      schrieb am Montag, 21. August 2006
    Kann ich mit dem Motorrad an der Ampel bei Rot an de PKW links vorbeifahren und mich vorn hinstellen ???Wenn ja wo kann ich das nachlesen ?? Ich Danke Euch !!
  • Thema
    Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 21. August 2006
    Text
    >Kann ich mit dem Motorrad an der Ampel bei Rot an de PKW links vorbeifahren und mich vorn hinstellen ???Wenn ja wo kann ich das nachlesen ?? Ich Danke Euch !!

    Das ist nicht erlaubt, da in den meisten Fällen kurz vor der Ampel aus der gestrichelten Leitlinie eine durchgezogene Linie wird, die Du dann ja überfahren müsstest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 21. August 2006
    Text
    Hi,

    nein, ist nicht erlaubt.

    Wenn auch regelmäßig praktiziert.

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      gunny01
      schrieb am Dienstag, 3. Oktober 2006
    Text
    >Hi,
    >
    >nein, ist nicht erlaubt.
    >
    >Wenn auch regelmäßig praktiziert.
    >
    >Gruß
    >Wolfe

    hi wolfe,

    wenn ich bei 2 fahrstreifen für 1 richtung ganz vorsichtig bei ausreichend platz zwischen 2 autos bis zur haltelinie vorfahre, was sollte dagegen sprechen?
    ich meine jetzt nicht verkehrssicherheit und so, sondern rein den gesetzestext. wo steht, dass das verboten ist?

    gruß
    gunny

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 3. Oktober 2006
    Text
    Überholen
    16 Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30 €
    16.1 - mit Sachbeschädigung 35 €
    17 Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50 €
    3 Pkt. A

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 3. Oktober 2006
    Text
    Hi Gunny,

    was dagegen spricht:

    die StVO.

    Du benötigst beim Überholen genügend Seitenabstand. Wenn du zwischen 2 Autos durchfährst, mag dir der Abstand dazu evtl ausreichen aber dem Gesetzgeber nicht.

    Punkt 2: verbotenes rechtsüberholen.
    In D wird links überholt!

    Reichen die beiden Punkte?

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      gunny01
      schrieb am Dienstag, 3. Oktober 2006
    Text
    hallo wolfe,

    die beiden punkte reichen mir nicht.

    in § 7 der stvo ist das rechts überholen erlaubt, siehe die absätze 2, 2a und 3.

    im § 5 der stvo ist das überholen erlaubt wenn ausreichend seitenabstand eingehalten wird und der überholte nicht behindert wird (absatz 4).
    der seitenabstand für den ruhenden verkehr ist hier nicht definiert.

    deswegen ist das vorfahren bis zur haltelinie zwischen den autos erlaubt, wenn die obigen punkte beachtet werden und natürlich wenn keine durchgezogene linie überfahren wird oder ähnliches.

    gruß
    gunny

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Lesley
      schrieb am Dienstag, 3. Oktober 2006
    Text
    >im § 5 der stvo ist das überholen erlaubt wenn ausreichend seitenabstand eingehalten wird und der überholte nicht behindert wird (absatz 4).
    >der seitenabstand für den ruhenden verkehr ist hier nicht definiert.


    Aber Halten an einer Ampel zaehlt doch nicht zum ruhenden Verkehr, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      gunny01
      schrieb am Dienstag, 3. Oktober 2006
    Text
    stimmt, ist fließender verkehr, weil die ja nur warten.

    aber der abstand ist trotzdem nicht definiert im gesetzestext.

    an radfahrern ist der abstand von 1,50 einzuhalten, an parkenden autos ca. 1 m, das ergibt sich glaub ich aus gerichtsurteilen.

    aber an der ampel? wenn ich also 60 oder 80 cm platz habe zur seite?
    ich meine, dass man mir dann nichts tun könnte.
    ich habe zumindest nichts in der stvo gefunden.

    gruß
    gunny

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 3. Oktober 2006
    Text
    Hi,

    wenn du es nicht glaubst, isses mir persönlich egal.

    Urteile dazu such ich dir nicht raus, Tante google kannst ja selber danach durchforsten.

    Wie schon gesagt, wenn dir 60cm reichen, ist das schön für dich.

    Dem Gesetzgeber reichen sie definitiv NICHT.

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 3. Oktober 2006
    Text
    Nachtrag Gunny,

    dein Abs.2 in §7 ist fein, aber hast du dazu einen eigenen Fahrstreifen zur Verfügung?

    Und wenn du schon §5 zitierst, lies mal den Abs. 1 dzu durch.

    Weitere Suche: Tante Google

    Glaubs oder laß es oder frag nen Verkehrsanwalt, ob er dir Urteile dazu raussucht.

    Alternativ wart, bis du nen Streifenwagen siehst und mach es genau vor deren Augen. Belehrung und Aufklärung durch die Jungs in Grün bzw. Blau

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      gunny01
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    >Nachtrag Gunny,
    >
    >dein Abs.2 in §7 ist fein, aber hast du dazu einen eigenen Fahrstreifen zur Verfügung?
    >
    >Und wenn du schon §5 zitierst, lies mal den Abs. 1 dzu durch.
    >
    >Weitere Suche: Tante Google
    >
    >Glaubs oder laß es oder frag nen Verkehrsanwalt, ob er dir Urteile dazu raussucht.
    >
    >Alternativ wart, bis du nen Streifenwagen siehst und mach es genau vor deren Augen. Belehrung und Aufklärung durch die Jungs in Grün bzw. Blau
    >
    >Wolfe
    >
    ich habe heute einen dozenten am verkehrsinstitut münchen gefragt.
    der sagte, dass es nicht explizit verboten ist. man muss halt die bestimmungen wie durchgezogene linie usw beachten, aber wenn alles passt, kann man an den wartenden autos vorbeifahren.
    das gilt auch für stau z b auf der autobahn.
    er verwies aber auch darauf, dass er das seinen a-fahrschülern nicht sagen würde, wegen der verekhrssicherheit.
    wolf, man sollte auch mal zugeben, wenn man etwas nicht weiß oder sich nicht sicher ist, das ist nämlich kein beinbruch.
    aber aggressiv auf seinem standpunkt zu beharren, naja....
    ich verweise hier auf deine antwort auf die frage wie lange man mit der prüfbescheinigung b 17 nach dem 18. geburtstag fahren dar. deine antwort 4 wochen. ich sag dir die richtige antwort nicht. nur ein tipp: fev § 48a (3). guck da mal nach.

    trotzdem schöne grüße ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    Liebster gunny,

    wenn du es sorum möchtest, ok.

    Also: in der StVO wird explizit nirgendwo erwähnt, dass das Vorbeifahren mit dem Motorrad an wartenden Fahrzeugen (z.B. vor einer roten Ampel) verboten ist.

    Da du aber, soweit meine bescheidene Erfahrung, an jeder Ampel, die ich kenne, eine durchgezogene Linie hast, bzw du bei einer 2-streifigen Verkehrsführung mangels Seitenabstand diesen nicht hat und zudem dann die linken Fahrzeugschlange rechts überholen würdest, ist es de facto im regulären Straßenverkehr bußgeldbewährt, dies zu tun.

    Autobahn zumeist das selbe, weil du dann beim links vorbeifahren im Stau zumeist keinen Platz (sprich einen eigenen Fahrstreifen zur Verfügung hast. Das durchschlängeln in der Mitte wäre ein verbotenes Rechtsüberholen.

    Wenn du aber unbedingt meinst, nun was anderes gesagt zu haben, hab ich auch kein Problem damit.

    Ich laß mich auch liebend gerne verbessern, denn auch ich bin nicht unfehlbar.
    Nur mag ich keine unbelegbaren Behauptungen (siehe zB diverse Threads bzlg. Beifahrer und Sitzplatz), wo einfach was gesagt wird aber auf Nachfrage keine Quellenangaben kommen.

    Viele Antworten, die ich hier mit gebe, kommen aus der täglichen Praxis und aus dem Kopf.
    Alles schlag ich auch nicht immer nach.

    Und ja, mit den 4 Wochen. Entschuldigung und danke für die Korrektur, werd es mir für die nächste Auskunft merken.

    In diesem Sinne mögest du eben der bessere Verkehrserzieher als ich werden.

    Gruß
    Wolfe

    PS: und hoffentlich auch immer lernfähig bleiben.
    PS2: versucht trotzdem bitte mal mit dem Durchfahren zwischen 2 Fahrzeugkolonnen vor einer roten Ampel im Beisein eines Streifenwagens. Auf den Ausgang wäre ich doch nun sehr gespannt, wie du oder dein Anwalt dich da rauspauken!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    >>Nachtrag Gunny,
    >>
    >>dein Abs.2 in §7 ist fein, aber hast du dazu einen eigenen Fahrstreifen zur Verfügung?
    >>
    >>Und wenn du schon §5 zitierst, lies mal den Abs. 1 dzu durch.
    >>
    >>Weitere Suche: Tante Google
    >>
    >>Glaubs oder laß es oder frag nen Verkehrsanwalt, ob er dir Urteile dazu raussucht.
    >>
    >>Alternativ wart, bis du nen Streifenwagen siehst und mach es genau vor deren Augen. Belehrung und Aufklärung durch die Jungs in Grün bzw. Blau
    >>
    >>Wolfe
    >>
    >ich habe heute einen dozenten am verkehrsinstitut münchen gefragt.
    >der sagte, dass es nicht explizit verboten ist. man muss halt die bestimmungen wie durchgezogene linie usw beachten, aber wenn alles passt, kann man an den wartenden autos vorbeifahren.
    >das gilt auch für stau z b auf der autobahn.
    >er verwies aber auch darauf, dass er das seinen a-fahrschülern nicht sagen würde, wegen der verekhrssicherheit.
    >wolf, man sollte auch mal zugeben, wenn man etwas nicht weiß oder sich nicht sicher ist, das ist nämlich kein beinbruch.
    >aber aggressiv auf seinem standpunkt zu beharren, naja....
    >ich verweise hier auf deine antwort auf die frage wie lange man mit der prüfbescheinigung b 17 nach dem 18. geburtstag fahren dar. deine antwort 4 wochen. ich sag dir die richtige antwort nicht. nur ein tipp: fev § 48a (3). guck da mal nach.
    >
    >trotzdem schöne grüße ;-)

    Dieses Urteil habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden:

    Kradfahrer haben ebenso wie andere Fahrzeugführer stets die vorgegebenen Fahrstreifen zu benutzen, und zwar jeweils einen ganzen Fahrstreifen, Steht Ihnen ein ganzer Fahrstreifen nicht zur Verfügung, so dürfen sie sich weder zwischen zwei stehenden Kolonnen noch zwischen fahrenden Fahrzeugen "hindurchschlängeln"; dies stellt vielmehr ein verbotenes Rechtsüberholen der links befindlichen Fahrzeug dar (OLG Stuttgart VRS 57, 361 ff; OLG Hamm NZV 1988, 105; OLG Düsseldorf NZV 1990, 319; OLG Schleswig VRS 60, 306).

    Der ganze Thread hier:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=43134&hl=

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    Hi Muffy,

    und wenn wir schon dabei sind:

    wie war denn gleich nochmals die Definition eines Fahrstreifens?

    Frohes schulen
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    an parkenden autos ca. 1 m, das ergibt sich glaub ich aus gerichtsurteilen.
    >
    >aber an der ampel? wenn ich also 60 oder 80 cm platz habe zur seite?


    +++ Macht ja auch Sinn, 1m bei parkenden Autos und im wartenden Verkehr dann nur 60 cm.... ;-)

    Bei dem Rest kannst Du meinem Vorredner vertrauen! Oder wie er sagte, selbst ausprobieren!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      gunny01
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    liebster wolfe;-)

    ich möchte nur mal klarstellen, dass ich als fahrlehrer das "vorbeischlängeln" an wartenden autos oder im stau niemals schulen würde, oder dem fahrschüler sagen, dass es erlaubt ist.

    mir ging es nur um die grundsätzliche frage was den gesetzestext betrifft, da wir dieses thema eben gerade im unterricht behandeln, und ich bisher auch immer der meinung war, dass es generell verboten ist.

    das weiter oben zitierte urteil ist eines von vielen.
    unser dozent hat nach einem bussgeldbescheid in dieser sache einspruch eingelegt und danach recht bekommen, allerdings hat er gesagt, dass dort eben alles gepasst hat (abstand seitlich usw).
    deswegen komme es auf den einzelfall an.
    wobei ich dir natürlich recht gebe, dass so eine situation schon sehr selten ist im heutigen strassenverkehr, und man in der regel nicht vorbeikommt ohne einen verstoß zu begehen.

    wie gesagt, mir ging es nur um die grundsätzliche aussage.

    viele grüße
    gunny

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    Hi,

    dann würd ich doch zu dem salomonischen Urteil kommen:

    Ham wer uns wieder alle lieb :-)

    Kennst du unser Fachforum schon?

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      F77
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    >Hi,
    >
    >dann würd ich doch zu dem salomonischen Urteil kommen:
    >
    >Ham wer uns wieder alle lieb :-)
    >
    >Kennst du unser Fachforum schon?
    >
    >Wolfe

    Eine kleine Anmerkung hab ich noch. Wenn ein Motorradfahrer so etwas macht und just in diesem Moment die Ampel auf gruen schaltet, koennte es passieren, dass ein Autofahrer aus versehen beim Anfahren nach rechts (links) schwenkt und dem Motorrad ploetzlich der Platz ausgeht (und das nur weil der Motorradfahrer ein paar Sekunden sparen wollte).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      gunny01
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    >Hi,
    >
    >dann würd ich doch zu dem salomonischen Urteil kommen:
    >
    >Ham wer uns wieder alle lieb :-)
    >
    >Kennst du unser Fachforum schon?
    >
    >Wolfe

    ne, kenn ich noch nicht.
    ich bin ja noch in der ausbildung zum fl. im oktober/nov sind die prüfungen, und da wollte ich mich hier mal umschauen, ob ich noch ein paar geistige ergüsse abkriege, die mir helfen könnten ;-)

    ich hoff, ich pack das, hab einen heiden-respekt vor der schriftlichen und mündlichen.

    gunny

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorrad an der Ampel !
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 4. Oktober 2006
    Text
    Hi,

    den Respekt solltest du auch nie verlieren.

    Aber ist alles zu packen.

    MAil mir mal an ergchebbi-wowohl-web.de, soll das Forum hier direkt nicht erwähnen

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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