Hi! Ich habe meinen Motorradführerschein mit 24 Jahren gemacht. Ist die Leistungsbeschränkung auf 25KW für mich auch 2 Jahre gültig, oder kann ich ihn mit 25 gleich umschreiben lassen???
Die Leistungsbeschränkung gilt grundsätzlich 2 Jahre ab Erteilung der Klasse A(beschr.) Man kann theoretisch auch mit 30, 40 oder noch später die beschränkte Klasse A machen und darf dann 2 Jahre nur leistungsbeschränkte Krafträder fahren.
Du musst also die 2 Jahre warten, oder den "Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse A nachmachen, wenn du 25 bist und die Leistungsbeschränkung vor Ablauf der 2 Jahre "aufgehoben" haben willst (mit Fahrstunden und Prüfung)
>Hi! Ich habe meinen Motorradführerschein mit 24 Jahren gemacht. Ist die Leistungsbeschränkung auf 25KW für mich auch 2 Jahre gültig, oder kann ich ihn mit 25 gleich umschreiben lassen??? > Hallo Ja, auch für dich die zweijährige Leistungsbeschränkung. Also entweder warten, oder nochmal zur Fahrschule und wieder Prüfungen ablegen.