Motorroller

  • Motorroller
     Bürk
      schrieb am Mittwoch, 21. Februar 2007
    Ist es Pflicht am Motoroller Rückspiegel zu haben oder kann mann die auch weglassen?
  • Thema
    Re: Motorroller
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 21. Februar 2007
    Text
    >Ist es Pflicht am Motoroller Rückspiegel zu haben oder kann mann die auch weglassen?

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    nein, die musst du dran haben.

    holger

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  • Thema
    Re: Motorroller
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 21. Februar 2007
    Text
    >Ist es Pflicht am Motoroller Rückspiegel zu haben oder kann mann die auch weglassen?

    nur wenn "mann" lebensmüde ist

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Motorroller
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 22. Februar 2007
    Text
    Es war einmal anders. Vielleicht hat der TE noch die alte Vorschrift im Kopf:

    Rückspiegel
    Ein Rückspiegel vorgeschrieben - § 56 (1) StVZO
    zwei Rückspiegel nur bei einer bbH von mehr als 100 Km/h vorgeschrieben - § 56 (2) Nr. 5 StVZO (alte Fassung)

    Da das ja aber die ALTE Fassung der StVZO ist, und dieser Passus so nicht mehr dort steht, müssen doch nach geltendem Recht, alle Kfz gem. § 56(1) StVZO mind. ZWEI Außenspiegel haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Motorroller
    Autor
      plante
      schrieb am Donnerstag, 22. Februar 2007
    Text
    man muss wenn amn nicht 100km/h oder schneller fährt nur den linken haben

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Motorroller
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 22. Februar 2007
    Text
    >man muss wenn amn nicht 100km/h oder schneller fährt nur den linken haben
    ----------------------------

    Dann gib mir dazu mal bitte den LINK

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Motorroller
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 22. Februar 2007
    Text
    >Dann gib mir dazu mal bitte den LINK.

    Aber bitte einen der jünger ist als dieser

    http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0859.pdf

    von Mai 2005,
    der die 28. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung belegt.

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