Motorroller 50 ccm
Hallo. Meine Tochter macht gerade den Autoführerschein Klasse B. Dieser schließt ja auch Motorroller mit 50 ccm und bis 45 km/h ein. Wie ist es aber mit alten Rollern? Laut Führerescheinstelle darf sie alte DDR Roller sogar bis 60 km/h fahren. Aber wir haben noch einen Peugeot-roller Baujahr 1997 bis 50 km/h. Dazu konnte die Führerscheinstelle nichts sagen. Muss ich den jetzt drosseln lassen oder darf sie den fahren weil altes Baujahr? Freue mich über eure Antworten, wenn möglich mit Gesetz dazu zum nachlesen.