Muss ich zur MPU
hallo
bräuchte mal dringend hilfe.
mir wurde im SEPTEMBER 1989,also noch in der DDR nach einer alkoholfahrt der führerschein der damiligen klasse M-kleinkrafträder- entzogen.es folgte eine 2jährige sperre,nach damaligen DDR recht die mindeststrafe.hab mich nie um eine rückgabe bemüht.
nun also 17 jahre später möchte ich den PKW führereschein erwerben....
nun meine frage :
kann es mir passieren das diese ganze sache mitübernommen wurde und in flensburg liegt?muss ich zur MPU,oder ist es so ,das die sache nach dieser zeit aus den akten getilgt ist.
den führerschein neu machen muss ich ja sowieso.
es wäre mir sehr wichtig einige antworten recht bald zu erhalten.
vielen dank im voraus.