Muss ich zur MPU

  • Muss ich zur MPU
     maxe
      schrieb am Freitag, 17. Februar 2006
    hallo
    bräuchte mal dringend hilfe.
    mir wurde im SEPTEMBER 1989,also noch in der DDR nach einer alkoholfahrt der führerschein der damiligen klasse M-kleinkrafträder- entzogen.es folgte eine 2jährige sperre,nach damaligen DDR recht die mindeststrafe.hab mich nie um eine rückgabe bemüht.
    nun also 17 jahre später möchte ich den PKW führereschein erwerben....
    nun meine frage :
    kann es mir passieren das diese ganze sache mitübernommen wurde und in flensburg liegt?muss ich zur MPU,oder ist es so ,das die sache nach dieser zeit aus den akten getilgt ist.
    den führerschein neu machen muss ich ja sowieso.
    es wäre mir sehr wichtig einige antworten recht bald zu erhalten.
    vielen dank im voraus.
  • Thema
    Re: Muss ich zur MPU
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 17. Februar 2006
    Text
    >hallo
    >bräuchte mal dringend hilfe.
    >mir wurde im SEPTEMBER 1989,also noch in der DDR nach einer alkoholfahrt der führerschein der damiligen klasse M-kleinkrafträder- entzogen.es folgte eine 2jährige sperre,nach damaligen DDR recht die mindeststrafe.hab mich nie um eine rückgabe bemüht.
    >nun also 17 jahre später möchte ich den PKW führereschein erwerben....
    >nun meine frage :
    >kann es mir passieren das diese ganze sache mitübernommen wurde und in flensburg liegt?muss ich zur MPU,oder ist es so ,das die sache nach dieser zeit aus den akten getilgt ist.
    >den führerschein neu machen muss ich ja sowieso.
    >es wäre mir sehr wichtig einige antworten recht bald zu erhalten.
    >vielen dank im voraus.


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    kk

    hi,
    kannst den führerschein beantragen. da wird nix mehr von kommen. nach 17 jahren ist das verjährt.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Muss ich zur MPU
    Autor
      K2
      schrieb am Freitag, 17. Februar 2006
    Text
    hallo,

    nach meinen erfahrungen musst du mpu doch machen.hatte selber schon mal so einen fall, kann mich aber leider nicht mehr daran erinnern vor wieviel jahren das war.
    du kannst aber auch mal in flensburg beim kba nachfragen, die können dir deine punkte schicken, dann kannst du sehen ob es die eintragung noch gibt.
    vg k2

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Muss ich zur MPU
    Autor
      maxe
      schrieb am Freitag, 17. Februar 2006
    Text
    >hallo,
    >
    >nach meinen erfahrungen musst du mpu doch machen.hatte selber schon mal so einen fall, kann mich aber leider nicht mehr daran erinnern vor wieviel jahren das war.
    >du kannst aber auch mal in flensburg beim kba nachfragen, die können dir deine punkte schicken, dann kannst du sehen ob es die eintragung noch gibt.
    >vg k2

    was denn für für punkte.als es die gab hatte ich ja schon keinen führerschein mehr.war wie gesagt noch in der DDR und da gabs nur ein ordnungsstrafverfahren.ohne urteil o.ä.
    einfach einen brief mit der ordnugsstrafe......
    hab ja meinen antrag schon abgegeben dauert hal 6 wochen bis man nachricht bekommt,da gehen einem so die dinge durch den kopf.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Muss ich zur MPU
    Autor
      maxe
      schrieb am Freitag, 17. Februar 2006
    Text
    >hallo
    >bräuchte mal dringend hilfe.
    >mir wurde im SEPTEMBER 1989,also noch in der DDR nach einer alkoholfahrt der führerschein der damiligen klasse M-kleinkrafträder- entzogen.es folgte eine 2jährige sperre,nach damaligen DDR recht die mindeststrafe.hab mich nie um eine rückgabe bemüht.
    >nun also 17 jahre später möchte ich den PKW führereschein erwerben....
    >nun meine frage :
    >kann es mir passieren das diese ganze sache mitübernommen wurde und in flensburg liegt?muss ich zur MPU,oder ist es so ,das die sache nach dieser zeit aus den akten getilgt ist.
    >den führerschein neu machen muss ich ja sowieso.
    >es wäre mir sehr wichtig einige antworten recht bald zu erhalten.
    >vielen dank im voraus.

    habe heute post bekommen vom referat fahrerlaubniss des hiesigen bürgeramtes ,darin steht das ich nochmal summe x nachzahlen muss da ich einen antrag auf NEUERTEILUNG der fahrerlaubniss stellen muss ,nicht auf ERSTERTEILUNG wie ich es gemacht habe
    also wenn das bürgeramt schon bescheid weiss:::
    sieht wohl nach MPU aus,oder ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Muss ich zur MPU
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 17. Februar 2006
    Text

    nein,die Tilgungsfrist im Verkehrszentralregister für Eintragungen wegen Alkoholstraftaten beträgt 10 Jahre (§ 29 Satz 2 Nr. 3 StVG).

    holger

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