Nach Aufbauseminar auf Heimweg ein A-Verstoß

  • Nach Aufbauseminar auf Heimweg ein A-Verstoß
     Stefan 19
      schrieb am Freitag, 3. Februar 2006
    Es ist kaum zu fassen aber passiert. Nach Beendigung der 2. Sitzung im Aufbauseminar (wg. Geschwindigkeitsüberschreitung a.g.O. auf dem Weg zur Arbeit) fahre ich um die Kurve, mein Auto ,kalt, nach dem Anfahren machte es in der Kurve durch eine Schnellstoppdüse ( Opel Astra BJ 92 ) einen Motorschub und ich war auf der Gegenfahrbahn. Kam zum Stehen und von vorn kam Gegenverkehr, frontaler Zusammenstoß. Zeuge sagt aus zu schnell um die Kurve gekommen. Nun kommt ein zweiter A-Verstoß.
    Wird mir das Aufbauseminar angerechnet oder nicht?
    Wenn nicht, muß ich sicherlich den Führerschein abgeben oder? Kann mir jemand sagen, wie lange?
    Stefan
  • Thema
    Re: Nach Aufbauseminar auf Heimweg ein A-Verstoß
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 3. Februar 2006
    Text
    >Es ist kaum zu fassen aber passiert. Nach Beendigung der 2. Sitzung im Aufbauseminar (wg. Geschwindigkeitsüberschreitung a.g.O. auf dem Weg zur Arbeit) fahre ich um die Kurve, mein Auto ,kalt, nach dem Anfahren machte es in der Kurve durch eine Schnellstoppdüse ( Opel Astra BJ 92 ) einen Motorschub und ich war auf der Gegenfahrbahn. Kam zum Stehen und von vorn kam Gegenverkehr, frontaler Zusammenstoß. Zeuge sagt aus zu schnell um die Kurve gekommen. Nun kommt ein zweiter A-Verstoß.
    >Wird mir das Aufbauseminar angerechnet oder nicht?
    >Wenn nicht, muß ich sicherlich den Führerschein abgeben oder? Kann mir jemand sagen, wie lange?
    >Stefan

    Deinen Fuehrerschein musst du nicht abgeben. Wenn ich das alles richtig verstanden habe (bzgl. A- und B-Verstoessen in der Probezeit), dann passiert dir garnichts (Der Verstoss wird nicht gewertet). Falls ich es falsch verstanden habe (Verstoss wird gewertet), bekommst du eine Teilnahmeempfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung (das ist keine MPU), aber auch hier passiert deinem Fuehrerschein erstmal nichts. Nur wenn dann ein dritter A-Verstoss kommt, wuerde was passieren.

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  • Thema
    Re: Nach Aufbauseminar auf Heimweg ein A-Verstoß
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 3. Februar 2006
    Text
    Hallo Stefan,

    du bekommst einen Brief von der Führerscheinstelle mit der Empfehlung, ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen zu führen. Erst beim nächsten A-Verstoß ist dein Führerschein weg und du musst die Führerscheinprüfung erneut ablegen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Nach Aufbauseminar auf Heimweg ein A-Verstoß
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 3. Februar 2006
    Text
    >Hallo Stefan,
    >
    strafe für den unfall ist klar.
    führerscheintechnisch passiert gar nichts. wird auch nicht als a oder b verstoss angerechnet weil das aufbauseminar noch nicht abgeschlossen ist.
    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Nach Aufbauseminar auf Heimweg ein A-Verstoß
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 4. Februar 2006
    Text
    >>Hallo Stefan,
    >>
    >strafe für den unfall ist klar.
    >führerscheintechnisch passiert gar nichts. wird auch nicht als a oder b verstoss angerechnet weil das aufbauseminar noch nicht abgeschlossen ist.
    >holger

    Hallo Holger!
    Genau so ist es!
    Solange der Kurs nicht beendet ist kann da nichts passieren.
    Gruß!
    Hans Fl.

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  • Thema
    Re: Nach Aufbauseminar auf Heimweg ein A-Verstoß
    Autor
      Julia18
      schrieb am Samstag, 4. Februar 2006
    Text
    und warum kann da nichts passieren? das finde ich irgendwie seltsam...

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  • Thema
    Re: Re: Nach Aufbauseminar auf Heimweg ein A-Verstoß
    Autor
      F77
      schrieb am Samstag, 4. Februar 2006
    Text
    >und warum kann da nichts passieren? das finde ich irgendwie seltsam...

    Weil das Gesetz so lautet. D.h. nach dem ersten A- bzw. 2x B-Verstoss darf man soviele A- und B- Verstoesse begehen wie man will, bezahlen kann, ... Naja, irgendwo wirds sicherlich auch eine Grenze geben, aber vorgesehen ist erstmal keine. Dies gilt solange, bis man das geforderte Aufbauseminar ABGESCHLOSSEN hat. Seltsam ist es schon, aber nicht zu aendern (ausser vom Gesetzgeber).

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