Muss ich, wenn ich nach einem Jahr,(also seit der Anmeldung)wenn ich meine theoretische und praktische Prüfung noch nicht habe nochmals Anmeldegebühren oder sowas bezahlen??? Bitte um Antwort!
Thema
Re: Nachkosten
Autor
Peg
schrieb am Mittwoch, 16. Mai 2007
Text
>Muss ich, wenn ich nach einem Jahr,(also seit der Anmeldung)wenn ich meine theoretische und praktische Prüfung noch nicht habe nochmals Anmeldegebühren oder sowas bezahlen??? Bitte um Antwort! ---------------------- Was sagen denn die Geschäftsbedingungen auf deinem Ausbildungsvertrag? Normal wäre eine einjährige Gültigkeit.
Wenn du eine verdorbene Tüte Milch im Schrank findest, wirst du dir auch ne neue kaufen müssen. Du hattest die Chance sie zu trinken als sie noch nicht sauer war....
>>Muss ich, wenn ich nach einem Jahr,(also seit der Anmeldung)wenn ich meine theoretische und praktische Prüfung noch nicht habe nochmals Anmeldegebühren oder sowas bezahlen??? Bitte um Antwort! >---------------------- >Was sagen denn die Geschäftsbedingungen auf deinem Ausbildungsvertrag? >Normal wäre eine einjährige Gültigkeit. > >Wenn du eine verdorbene Tüte Milch im Schrank findest, wirst du dir auch ne neue kaufen müssen. >Du hattest die Chance sie zu trinken als sie noch nicht sauer war.... >