Nachschulung

  • Nachschulung
     Larissa
      schrieb am Dienstag, 5. Juli 2005
    Meine Freundin muss eine Nachschulung machen, da sie ein paar Mal zu schnell gefahren ist. Sie wohnt in Stuttgart aber das Auto ist am Bodensee gemeldet da dort ihre Eltern noch leben. In dem Brief steht das sie innerhalb der nächsten 2 Wochen sich bei einer Fahrschule hier am Bodensee melden muss. Wenn sie aber im September wieder Schule hat, kann sie dann nicht dort anrufen und erfragen, ob es nicht auch möglich ist in Stuttgart (wo sie ja wohnt) in einer Fahrschule eine Nachschulung zu machen???
    Sie ist so zimlich die ganze Zeit im Urlaub und könnte die Nachschulung am schnellsten und besten in ihrem Wohnort machen.
    Ist das möglich wenn man sich meldet und eben diese Gründe angibt???
    Hoffe auf schnelle Antwort. Danke.


  • Thema
    Re: Nachschulung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 5. Juli 2005
    Text
    Hallo,

    man kann sich selbst aussuchen, wo man die Nachschulung macht. Die Teilnahmebescheinigung muss man dann innerhalb der angegebenen Frist an die Behörde schicken, die die Nachschulung angeordnet hat.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Nachschulung
    Autor
      Larissa
      schrieb am Mittwoch, 6. Juli 2005
    Text
    Ja aber wenn sie die Nachschulung erst Anfang September machen kann?? Ist das ´möglich oder muss sie sie jetzt gleich machen? Angenommen sie schickt die Teilnahmebescheigung innerhalb der nächsten 2 Wochen ab und besucht dann erst anfang September die Fahrschule, ist das auch möglich??? Sorry, hab da leider keine Ahnung und will ihr aber irgendwie helfen da ihre Eltern grad voll ausrasten!



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  • Thema
    Re: Re: Re: Nachschulung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 6. Juli 2005
    Text
    Auf dem Brief, mit dem die Behörde die Nachschulung anordnet, steht, bis wann man die Teilnahmebescheinigung vorlegen muss. Normalerweise hat man dafür 3 Monate Zeit. Die Teilnahmebescheinigung bekommt man natürlich erst am Ende des Kurses. In Ausnahmefällen kann man bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Frist beantragen, aber eigentlich sollten 3 Monate ja reichen, um die Nachschulung zu machen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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