Nachschulung

  • Nachschulung
     Dennis12345
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Hallo,das ist eine wichtige Frage deswegen bitte ich sie,sie mir schnell zu beantworten. Also,Ich war in der Probezeit und wurde öfter beim zu schnell fahren geblitzt. Mußte daraufhin eine Nachschulung machen die ich nicht machen konnte aus Privaten Gründen. Jetzt bin ich zur Nachschulung angemeldet habe aber noch kein termin wann die schulung stattfinden soll. Jetzt brauche ich aber nachweislich den Führerschein wegen meiner jetzigen Arbeitsstelle. Sonst bin ich schneller arbeitslos als ich gucken kann.Deswegen meine Fragen,kann ich den Führereschein vorzeitig wiederbekommen? Ich bin in der Fahrschule gemeldet,und habe den Führereschein freiwillig abgegeben. Gibt es da möglichkeiten und wenn ja welche? Was müß ich machen? Gibt es da vergleichs möglichkeiten.?Danke im voraus. Dennis und Julia
  • Thema
    Re: Nachschulung
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Text
    Was du machen müsstest? Deine eigene Einstellung zum Autofahren überdenken; Lehren daraus ziehen und die Konsequenzen bedenken, BEVOR man S c h e i ß e baut.

    Was du jetzt machen kannst? Mit dem Straßenverkehrsamt sprechen und um eine Ausnahme betteln.

    Chris (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Nachschulung
    Autor
      Dennis12345
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Text
    >Was du machen müsstest? Deine eigene Einstellung zum Autofahren überdenken; Lehren daraus ziehen und die Konsequenzen bedenken, BEVOR man S c h e i ß e baut.
    >
    >Was du jetzt machen kannst? Mit dem Straßenverkehrsamt sprechen und um eine Ausnahme betteln.Danke für den "" tollen Tipp""
    >
    >Chris (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Nachschulung
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Text
    Das mit dem Anrufen beim Stva war durchaus ernst gemeint.

    Chris (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nachschulung
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Text
    auch das betteln wird nichts nützen, da das sva die fe entzogen hat bzw, entziehen wird, wenn er, weil freiwillig abgegeben, die karte zurück haben will.
    ein neuer führerschein darf erst NACH besuchtem aufbauseminar erteilt werden. §2a(5)stvg
    also karte weg, job weg, geld weg.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Nachschulung
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 20. September 2006
    Text
    >also karte weg, job weg, geld weg.
    >holger
    -----------------------------------------
    Nun sieh doch nicht immer alles so fürchterlich pessimistisch, Holger.
    Du vergisst völlig zu erwähnen:
    ..... und gelernt, wie man es besser nicht macht.

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