Nachschulung

  • Nachschulung
     Robb_robb
      schrieb am Dienstag, 17. Juli 2007
    Hallo zusammen,
    ich habe ein Problem, vielleicht kann mir jemand helfen.
    Ich habe meinen Führerschein seit 13 Jahren, habe vor 11 Jahren einen Fahrverbot von 1 MOnat gehabt. Dazu gesagt, das war in der Probezeit und ich musste die Nachschulung besuchen. Nachdem ich alles hinter mir hatte, hat die Führerscheinstelle die Teilnahmebestätigung erhalten und für mich war die Sache erledigt. Jetzt, vor ca 2 MOnaten, wollte ich nachträglich einen Motorradführerschein machen, und stellte fest, dass ein Führerscheinentzug vorliegt. Ja genau, ein Führerscheinentzug. Ich muss dazu sagen, dass ich den Führerschein in der Tasche habe und schon mehrmals in den 11 Jahren in einer Polizeikontrolle gewesen bin. Nach Rücksprache mit der Führerscheinstelle kann man das nicht genau nachvollziehen, da die Akten nicht mehr zur Verfügung stehen (10 Jahre Aufbewahrungspflicht). Jetzt habe ich ein schreiben erhalten, worin steht, wenn ich nachweisen kann, dass ich die Nachschulung damals gemacht habe, wird der Führerscheinentzug ausgetragen.
    Sprich, mein Fahrverbot endete am 05.11.1995 und ich muss jetzt nachweisen, dass ich vor dem 24.04.1996 an einem Aufbausemiar teilgenommen habe. Ich habe versucht die FAhrschule zu kontaktieren, bei der ich es gemacht habe (bei der habe ich auch meinen Führerschein gemacht), das Problem besteht darin, dass es die FAhrschule nicht mehr gibt bzw. ich kann sie nicht mehr auswindig machen.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich in diesem Fall machen kann?
    Danke und Grüße
    Robb
  • Thema
    Re: Nachschulung
    Autor
      Bettina
      schrieb am Dienstag, 17. Juli 2007
    Text
    >Hallo zusammen,
    >ich habe ein Problem, vielleicht kann mir jemand helfen.
    >Ich habe meinen Führerschein seit 13 Jahren, habe vor 11 Jahren einen Fahrverbot von 1 MOnat gehabt. Dazu gesagt, das war in der Probezeit und ich musste die Nachschulung besuchen. Nachdem ich alles hinter mir hatte, hat die Führerscheinstelle die Teilnahmebestätigung erhalten und für mich war die Sache erledigt. Jetzt, vor ca 2 MOnaten, wollte ich nachträglich einen Motorradführerschein machen, und stellte fest, dass ein Führerscheinentzug vorliegt. Ja genau, ein Führerscheinentzug. Ich muss dazu sagen, dass ich den Führerschein in der Tasche habe und schon mehrmals in den 11 Jahren in einer Polizeikontrolle gewesen bin. Nach Rücksprache mit der Führerscheinstelle kann man das nicht genau nachvollziehen, da die Akten nicht mehr zur Verfügung stehen (10 Jahre Aufbewahrungspflicht). Jetzt habe ich ein schreiben erhalten, worin steht, wenn ich nachweisen kann, dass ich die Nachschulung damals gemacht habe, wird der Führerscheinentzug ausgetragen.
    >Sprich, mein Fahrverbot endete am 05.11.1995 und ich muss jetzt nachweisen, dass ich vor dem 24.04.1996 an einem Aufbausemiar teilgenommen habe. Ich habe versucht die FAhrschule zu kontaktieren, bei der ich es gemacht habe (bei der habe ich auch meinen Führerschein gemacht), das Problem besteht darin, dass es die FAhrschule nicht mehr gibt bzw. ich kann sie nicht mehr auswindig machen.
    >
    >Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich in diesem Fall machen kann?
    >Danke und Grüße
    >Robb
    ______________

    Hallo Robb!
    Ganz schön miese Situation in der Du steckst.

    Stell doch Deine Frage mal im Verkehrsportal.de

    Ich denke mal, dass Dir dort schneller geholfen werden kann.
    Auf die Schnelle fällt mir kein brauchbarer Tipp für Dich ein.

    Wünsche Dir jedenfalls viel Glück!

    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Nachschulung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 18. Juli 2007
    Text
    Hallo Robb,

    da steckst du wirklich in einer s..blöden Situation. Selbst wenn es die Fahrschule noch gäbe, hätten die die Unterlagen vermutlich ebenfalls nach 10 Jahren vernichtet. Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen, ob man den Spieß nicht umdrehen kann. Wenn die Führerscheinstelle nicht veranlasst hat, dass dein Führerschein eingezogen wird, kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis auch nicht alles ordnungsgemäß gelaufen sein. Warum und wie sollst du beweisen, dass du die Nachschulung damals gemacht hast?

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


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