Nachschulung und eigenes Auto
Hi,
Im Vertrag für das Aufbauseminar, steht, dass die Fahrprobe möglichst in der selben Klasse sein soll, wie das Auto mit dem man die Straftat begangen hat. Dort steht auch drin, dass man sein eigenens Auto verwenden darf.
Ist das so richtig? Kann mir jemand bestätigen, dass ich dann "mein" Auto fahren darf? Wäre nämlich cool, weils ein Automatik ist und ich schon lange nicht mehr mit Gangschaltung gefahren bin ^^