Nachschulung und eigenes Auto

  • Nachschulung und eigenes Auto
     DieterP
      schrieb am Donnerstag, 11. Januar 2007
    Hi,

    Im Vertrag für das Aufbauseminar, steht, dass die Fahrprobe möglichst in der selben Klasse sein soll, wie das Auto mit dem man die Straftat begangen hat. Dort steht auch drin, dass man sein eigenens Auto verwenden darf.

    Ist das so richtig? Kann mir jemand bestätigen, dass ich dann "mein" Auto fahren darf? Wäre nämlich cool, weils ein Automatik ist und ich schon lange nicht mehr mit Gangschaltung gefahren bin ^^
  • Thema
    Re: Nachschulung und eigenes Auto
    Autor
      Olga
      schrieb am Donnerstag, 11. Januar 2007
    Text
    Als mein Bruder Nachschulung gemacht hat, musste er mit dem Fahrschule Auto fahren. Ich denke mal es hägt von der Fahrschule ab.
    Kannst ja den lehrer mal fragen.

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  • Thema
    Re: Nachschulung und eigenes Auto
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 11. Januar 2007
    Text
    Frag einfach in der Fahrschule nach, ob sie vielleicht auch nen Wagen mit Automatik haben. Also, ich lasse die Leute bei einer Nachschulung NIE mit dem eigenen Auto fahren. Und selbst die Leute, die viel Automatik fahren, gewöhnen sich in der Regel schnell wieder an die Schaltung...

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Nachschulung und eigenes Auto
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Donnerstag, 11. Januar 2007
    Text
    >Frag einfach in der Fahrschule nach, ob sie vielleicht auch nen Wagen mit Automatik haben. Also, ich lasse die Leute bei einer Nachschulung NIE mit dem eigenen Auto fahren. Und selbst die Leute, die viel Automatik fahren, gewöhnen sich in der Regel schnell wieder an die Schaltung...
    >

    Die Verwendung des Fahrzeugs ist in der FeV, §35 (1) Satz 5 geregelt:
    "Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das - mit Ausnahme der Anzahl der Türen - den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Anlage 7 entspricht." D.h., es muß ein Fahrzeug sein, das mit o.g. Ausnahme den sonstigen Anforderungen an ein Prüfungsfahrzeug erfüllt. Dies könnte also ein 2türiges Schulungsfahrzeug sein, aber kein Privatfahrzeug. Es sei denn, man hat zufällig eine Doppelbedienung und die entsprechenden Spiegel etc. eingebaut.

    Mit der selben Fahrzeugklasse heißt, wenn Du Deine Punkte mit dem Krad erworben hast, sollst Du die Fahrt auch mit dem Krad durchführen. bzw. LKW, etc.

    Daß Du Dein eigenes Fahrzeug verwenden kannst soll sicher heißen, daß Du nicht das Fahrzeug dieser Fahrschule nehmen mußt, wenn Du ein anderes Schulungsfahrzeug zur Hand hast.

    Ich hoffe, ich konnte mit dieser Klarstellung Mißverständnisse aus der Welt räumen.

    Gruß Andreas (FL)
    >greetz

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