Zählen Fahrten die um 20Uhr beginnen immer als Nachtfahrt?
Habe ich das Recht diese Fahrten als Nachtfahrten anrechnen zu lassen?
Thema
Re: Nachtfahrt
Autor
Gast
schrieb am Dienstag, 30. November 2004
Text
Wann genau die Stunde anfängt ist relativ egal - hauptsache es ist so dunkel, dass du mit Beleuchtung fahren mußt. Heißt ja nicht umsonst "Beleuchtungsfahrt" ;-) Hab vor 2 Jahren im WInter Führerschein gemacht und da ist es halt um 18:00 schon stockfinster, sodass 3/4 meiner Stunden Nacht-/Beleuchtungsfahrten waren. Sprich mit deinem FL, welche Stunden er da einträgt! Viel Spaß beim Fahren - und keine unbeleuchteten Radfahrer umfahren (auch wenn die das zum Teil verdient hätten...)!
>Habe ich das Recht diese Fahrten als Nachtfahrten anrechnen zu lassen?
Die gesetzlich vorgeschriebenen "besonderen Ausbildungsfahrten bei Dämmerung und Dunkelheit" (im Volksmund gerne 'Nachtfahrten' genannt) haben ganz konkrete Inhalte, die dem Fahrschüler vermittelt werden sollen. Wer während der Wintermonate seine Lenk- oder Anfahrübungen -aus welcherlei Gründen auch immer- erst am späten Nachmittag machen kann, macht defacto nichts, was in einer 'Nachtfahrt' vermittelt werden soll. Man kann sie also erst anrechnen lassen, wenn sie tatsächlich auf dem Lehrplan stehen.
nein, du hast nicht recht, sowas wird vorher mit dem fl abgesprochen... Wenn man im Winter den Führerschein macht, ist es doch fast immer dunkel, das sind aber trotzdem normale fahrten. Wieviele Stunden hast du denn schon?
Wenn man mit dem FL abspricht, dass man ne "Nachtfahrt" machen möchte, dann kann die auch spät nachmittags sein, wenn´s da im Winter dunkel ist. So hat´s mir n Freund erklärt, der als FL arbeitet. Und ich nehm mal an, der sollte sowas wissen! Also sprich mit deinem FL!
>Zählen Fahrten die um 20Uhr beginnen immer als Nachtfahrt? > >Habe ich das Recht diese Fahrten als Nachtfahrten anrechnen zu lassen? > Ha, ha, ha, ich habe in meiner ersten Fahrstunde auf einer einsamen Landstraße zwischen Hintertupfingen und kurz vorm A der Welt das Anfahren geübt. Habe ich das Recht diese Fahrt als Überlandfahrt anrechnen zu lassen? War ja schließlich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft!
>>Zählen Fahrten die um 20Uhr beginnen immer als Nachtfahrt? >> >>Habe ich das Recht diese Fahrten als Nachtfahrten anrechnen zu lassen? >> >Ha, ha, ha, >ich habe in meiner ersten Fahrstunde auf einer einsamen Landstraße zwischen Hintertupfingen und kurz vorm A der Welt das Anfahren geübt. >Habe ich das Recht diese Fahrt als Überlandfahrt anrechnen zu lassen? War ja schließlich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft! >
Prima Idee eigentlich!
Warum machen es sich die ach so schlauen Fahrschüler nicht gleich selbst? Sie wissen ja selbst offenbar am besten wann die Überland und Nachtfahrten dran sind. Sucht euch konsequenterweise dann bitte aber auch mal einen Prüfer, der sich mit euch Kamikazefahrern OHNE FAHRLEHRER auf Prüfungsfahrt begibt! So lebensmüde sind selbst Fahrprüfer nicht....mal abgesehen davon, dass es nicht zulässig ist.
>also meine Nachtfahrten haben meistens so 19.00 begonnen..(winter). > am besten macht ihr nachts die autobahnfahrt. die geht ja auch über land. und 3 fliegen mit einer klappe geschlagen. kann man das nicht auch noch mit ner prüfung verbinden?
>am besten macht ihr nachts die autobahnfahrt. die geht ja auch über Land. und 3 fliegen mit einer klappe geschlagen. kann man das nicht auch noch mit ner prüfung verbinden? >
Dieses kombinieren ist eigentlich verboten, wird aber trotzdem von vielen kollegen genutzt weil es tatsächlich viel Zeit (und auch Geld) spart. Ich mach das meistens auch so ;)
>Zählen Fahrten die um 20Uhr beginnen immer als Nachtfahrt? > >Habe ich das Recht diese Fahrten als Nachtfahrten anrechnen zu lassen?
hiho, Es ist definitiv so, daß eine Beleuchtungsfahrt frühstens nach Sonnenuntergang beginnen darf. Die Sonderfahrten dürfen allerdings erst gegen Ende der Ausbildung gefahren werden. Während der drei Nachtfahrten sollten bestimmte "Nachtspezifische" Übungen durchgeführt werden, wie zum Beispiel: Fahren mit Fernlicht, Fahren in der Stadt und fahren auf der Autobahn. Wenn man während der Nachtfahrt die Autobahn befährt, darf es aber unter keinen Umständen als Autobahnfahrt gewertet werden. Das ist klar verboten. Sollte man bei sich in der Gegend Ampeln haben, die nachts ausgeschaltet werden, sollte man sie auch ausnutzen um dann die Vorfahrtlage zu erklären. Es sind also schon bestimmte Sachen zu fahren bei einer Nachtfahrt. Den richtigen Zeitpunkt wird dein Fahrlehrer Dir schon sagen. (hoffentlich) :-)
>Zählen Fahrten die um 20Uhr beginnen immer als Nachtfahrt? > >Habe ich das Recht diese Fahrten als Nachtfahrten anrechnen zu lassen? > wenn das deine ersten fahrstunden sind- NEIN! wieso kommst du mit juristischen formeln? willst du deinen führerschein einklagen? der fl bestimmt auf grund seines lehrplans und der fahrschülerausbildungsordnung und des fahrlehrerrechts, und der individuellen fähigkeiten des fs, wann ein fs die sonderfahrten beginnt!