Nachtfahrt in Sommer

  • Nachtfahrt in Sommer
     Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Zehlt in Sommer die fahrt um 21 uhr als nachtfahr weil es noch so hell ist,weil meine Freundin hat schon Führeschein und hatte nur sollche "Nachtfahrte"ist das von Gesetz her okay?
    Sie hat Führeschein und traut sich Heute noch nicht aleine in Dunkel zu fahren
  • Thema
    Re: Nachtfahrt in Sommer
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    >Zehlt in Sommer die fahrt um 21 uhr als nachtfahr weil es noch so hell ist,weil meine Freundin hat schon Führeschein und hatte nur sollche "Nachtfahrte"ist das von Gesetz her okay?
    >Sie hat Führeschein und traut sich Heute noch nicht aleine in Dunkel zu fahren

    Bist du sicher, dass sie da Fahrstunden gemacht hat?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Nachtfahrt in Sommer
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    >>Zehlt in Sommer die fahrt um 21 uhr als nachtfahr weil es noch so hell ist,weil meine Freundin hat schon Führeschein und hatte nur sollche "Nachtfahrte"ist das von Gesetz her okay?
    >>Sie hat Führeschein und traut sich Heute noch nicht aleine in Dunkel zu fahren
    >
    >Bist du sicher, dass sie da Fahrstunden gemacht hat?
    >
    das bin ich mir sicher,bin sogar mit gefahren als driter person

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Nachtfahrt in Sommer
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    Kauf Dich mal ne Tüte Deutsch! Hat mich sehr gehilft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Nachtfahrt in Sommer
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    >Kauf Dich mal ne Tüte Deutsch! Hat mich sehr gehilft.
    >
    >So was wie dich ignoire ich einfach

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Nachtfahrt in Sommer
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    >>Kauf Dich mal ne Tüte Deutsch! Hat mich sehr gehilft.
    >>
    >>So was wie dich ignoire ich einfach
    >
    ist bestimmt kein deutscher also was soll die ...e, wenn du in ein neues land kommst und ne neue sprache lernst, machst du auch am anfang fehler, vielleicht lernst du es sogar nie.........

    ich finde sowas echt lächerlich

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nachtfahrt in Sommer
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. September 2004
    Text
    >>>Kauf Dich mal ne Tüte Deutsch! Hat mich sehr gehilft.
    >>>
    >>>So was wie dich ignoire ich einfach
    >>
    >ist bestimmt kein deutscher also was soll die ...e, wenn du in ein neues land kommst und ne neue sprache lernst, machst du auch am anfang fehler, vielleicht lernst du es sogar nie.........
    >
    >ich finde sowas echt lächerlich
    >
    Danke,danke, aber lass mall, das stört mich nicht ich las doch nicht mein selbstbewustsein von so jemanden negatiw beieinflußen.
    sollche leute die sich so asozial in der öffentlichkheit verhalten tun mir nur leit.Der meint das ist Cool was Der geschrieben hat.
    der ist sooooo arm!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Nachtfahrt in Sommer
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 29. September 2004
    Text
    Hallo,

    die Nachtfahrt muss laut Gesetz bei Dämmerung oder Dunkelheit stattfinden. Im Sommer kann das auch mal deutlich nach 21 Uhr sein. Allerdings hat deine Freundin unterschrieben, dass sie die Nachtfahrt gemacht hat und da sie den Führerschein schon hat, ist es für Beschwerden zu spät. Sie soll sich mal überlegen, ob sie noch einmal eine Übungsstunde nimmt und dabei eine "richtige" Nachtfahrt macht.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Nachtfahrt in Sommer
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 29. September 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >die Nachtfahrt muss laut Gesetz bei Dämmerung oder Dunkelheit stattfinden. Im Sommer kann das auch mal deutlich nach 21 Uhr sein. Allerdings hat deine Freundin unterschrieben, dass sie die Nachtfahrt gemacht hat und da sie den Führerschein schon hat, ist es für Beschwerden zu spät. Sie soll sich mal überlegen, ob sie noch einmal eine Übungsstunde nimmt und dabei eine "richtige" Nachtfahrt macht.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Sie hatte nicht vor sich zur beschweren.Ich bin bei selben FL und ich wollte nur wissen ob mein FL sein ausbildung ordnunggemäs durchführt.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo