Finden Nachtfahrten außerorts oder innerorts statt oder ist dies dem Fahrlehrer überlassen?
Gruß Julian
Thema
Re: Nachtfahrten
Autor
Julia18
schrieb am Montag, 31. Juli 2006
Text
Entsprechende Gesetze kenne ich dazu leider nicht, aber meine Nachtfahrten verliefen erstmal über Land bis zur nächst größeren Stadt und wurden dann dort fortgesetzt.
Die Nachtfahrt sollte nach dem Gesetz "von jedem etwas" enthalten. 50% innerorts, 50% ausserorts, davon zum Teil auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen.
>Die Nachtfahrt sollte nach dem Gesetz "von jedem etwas" enthalten. 50% innerorts, 50% ausserorts, davon zum Teil auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen. > >Chris (FL)
>Hallo Julian, > >in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung steht bei den Nachtfahrten "mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen". > >Viele Grüße >Kirsten _____________
Bin auch auf Autobahnen etc. gefahren, musste sogar einparken etc. Ich rate dir, schau blos nicht in die Scheinwerfer, hat schon einen Grund warum das einem dauernd in der Theorie eingebläut wird. Ich habe das vergessen, schaue voll rein und war in Gedanken und wie Hypnotisiert (mit einem Linksdrall natürlich!!!) es zog mich magisch an, Fahrlehrer musste mir ins Steuer greifen, habe mich gefühlt wie unter drogen *gg*
>leider begegnen einem auch genügend voll...en, die die ganze zeit mit fernlicht rumfahren... (hinter einem)
das mit'm fernlicht stimmt, ja, wenn die hinter einem noch mit fernlicht fahren...aber davon sollte man sich nach möglichkeit nicht beeinflussen lassen. lieber weiter auf die straße schauen und wenn's echt stark blendet, dann schaut man eben auf den rechten straßenrand ODERR man verstellt den Innenspiegel so, dass es nicht mehr blendet!! Steht übrigens auch im Fahrschultheoriebuch.