Nachtragung von Personen

  • Nachtragung von Personen
     Jana-Anja-Marlene
      schrieb am Mittwoch, 14. Februar 2007
    Ich habe da mal eine wichtige Frage.

    Ich habe vor 2 Wochen meinen Führerschein bestanden, da ich aber erst 17 bin, darf ich nur in Begleitung von bestimmten Personen fahren. Diese musste ich ja bei der Anmeldung angeben, mit allem drum und dran. Jetzt ist aber das Problem, dass meine Mutter und mein Stiefvater(meine beiden Begleitpersonen) für längere Zeit nicht da sind. Mein Opa und mein Vater würden aber auch als Begleitpersonen neben mir sitzen wollen.

    Kann ich die denn noch nachtragen lassen? Oder ist so etwas gar nicht möglich? Und wenn ja, wo muss ich das denn nachtragen lassen?
  • Thema
    Re: Nachtragung von Personen
    Autor
      *reni*
      schrieb am Mittwoch, 14. Februar 2007
    Text
    möglich ist das auf jeden Fall! Aber wo, bin ich mir nicht ganz sicher, ich glaub aber direkt beim zuständigen sva.

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  • Thema
    Re: Re: Nachtragung von Personen
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 14. Februar 2007
    Text
    ist möglich wenn die neuen oder zusätzliche begleiter die voraussetzungen (30 jahre, 5 jahre eu führerschein, max. 3 flenspunkte) erfüllen.
    beantragen mit den üblichen unterlagen bei deinem zuständigen sva bzw. landratsamt. kosten sind von kreis zu kreis verschieden, liegen bei ca.10 € pro begleiter.

    holger

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