Namensänderung bei Heirat, Führerschein neu beantragen?

  • Namensänderung bei Heirat, Führerschein neu beantragen?
     jessi84
      schrieb am Sonntag, 19. August 2007
    Hallo
    wollte mal fragen ob ich meinem Führerschein ändern lassen muss (werde am Freitag heiraten und einen anderen Familiennamen an nehmen) oder kann ich meinen Führerschein so lassen mit meinem alten Familiennamen?Habe meinen Führerschein seit Mai 07
    Wäre schön wenn mir jemand antworten würde
    Gruss Jessi
  • Thema
    Re: Namensänderung bei Heirat, Führerschein neu beantragen?
    Autor
      Schoki
      schrieb am Sonntag, 19. August 2007
    Text
    Hallo!

    Bei einem Führerschein muss der Name nicht geändert werden, da er nicht so "wichtig" ist wie ein Personalausweis.
    Ich mein das stand auch mal im ADAC.
    Gruß,
    Schoki

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Namensänderung bei Heirat, Führerschein neu beantragen?
    Autor
      jessi84
      schrieb am Sonntag, 19. August 2007
    Text
    >Hallo!
    >
    >Bei einem Führerschein muss der Name nicht geändert werden, da er nicht so "wichtig" ist wie ein Personalausweis.
    >Ich mein das stand auch mal im ADAC.
    >Gruß,
    >Schoki

    Hi
    ok danke für die schnelle Antwort
    gruss Jessi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Namensänderung bei Heirat, Führerschein neu beantragen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 19. August 2007
    Text
    >>Bei einem Führerschein muss der Name nicht geändert werden, da er nicht so "wichtig" ist wie ein Personalausweis.
    >>Ich mein das stand auch mal im ADAC.
    >>Gruß,
    >>Schoki
    ------------------------------

    Denke aber bitte evtl. an den Fahrzeugschein bzw die Zulassungsbescheinigung:

    Allgemeine Informationen
    Nach einer Namensänderung müssen Sie Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II berichtigen lassen.

    Erforderliche Unterlagen
    Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    gültiger Personalausweis oder Reisepass, ersatzweise bei Heirat aktuelle Meldebescheinigung oder Heiratsurkunde, bei Scheidung die Scheidungsurkunde

    Frist/Dauer
    Die Änderung muss unverzüglich erfolgen.

    Quelle: http://www.buergerdienste-saar.de/SaarPortal/saarll.do;jsessionid=9DF1A2EC13A9C02B61638DA75D9FDD3E?quelle=contentrechts&pv=78&pl=197!0&bl=78!0



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