Nebelschlussleuchten

  • Nebelschlussleuchten
     Gast
      schrieb am Montag, 5. Juli 2004
    Hi,

    Wann muss man eigentlich die Nebelschlussleuchten anschalten...?

    danke für eure Hilfe schon im Vorraus




  • Thema
    Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 5. Juli 2004
    Text
    >Hi,
    >
    >Wann muss man eigentlich die Nebelschlussleuchten anschalten...?
    >
    >danke für eure Hilfe schon im Vorraus
    >
    >
    Hallo!
    Man "muß" die Nebelschlußleuchte nie einschalten. Man "darf" sie einschalten, wenn die Sichtbehinderung durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 5. Juli 2004
    Text
    >>Hi,
    >>
    >>Wann muss man eigentlich die Nebelschlussleuchten anschalten...?
    >>
    >>danke für eure Hilfe schon im Vorraus
    >>
    >>
    >Hallo!
    >Man "muß" die Nebelschlußleuchte nie einschalten. Man "darf" sie einschalten, wenn die Sichtbehinderung durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt.
    >

    danke dir !

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Markusac
      schrieb am Dienstag, 6. Juli 2004
    Text
    Ists nich so dass man die Nebelschlussleuchte einschalten MUSS bei unter 50m sicht und die Nebelscheinwerfer einschalten DARF?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 6. Juli 2004
    Text
    >Ists nich so dass man die Nebelschlussleuchte einschalten MUSS bei unter 50m sicht und die Nebelscheinwerfer einschalten DARF?
    >
    ne andersrum

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 6. Juli 2004
    Text
    Ich habe gar keine Nebelschlussleuchte...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 6. Juli 2004
    Text
    >Ich habe gar keine Nebelschlussleuchte...
    >

    Dann bekommt dein Auto kein TÜV...normalerweise.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 6. Juli 2004
    Text
    PKW's mit Baujahr irgendwas vor 1988 oder so, benötigen keine NSL, weil es damals keine Pflicht war und nachrüsten muss/musste man es auch nicht!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 6. Juli 2004
    Text
    >PKW's mit Baujahr irgendwas vor 1988 oder so, benötigen keine NSL, weil es damals keine Pflicht war und nachrüsten muss/musste man es auch nicht!!!
    >

    Natürlich MUSS man die Nebelschlussleuchte anmachen. Is wie beim Abblendlicht. Man möge sich die Gefahr vorstellen, die ein Fahrzeug ohne eingestelle Leuchte darstellt. Deswegen MÜSSEN ja auch neuere Fahrzeuge son Ding haben. Nebelscheinwerfer brauch man nicht, und deswegen hat sie auch nicht jedes neue Auto!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Markusac
      schrieb am Dienstag, 6. Juli 2004
    Text
    >Natürlich MUSS man die Nebelschlussleuchte anmachen. Is wie beim Abblendlicht. Man möge sich die Gefahr vorstellen, die ein Fahrzeug ohne eingestelle Leuchte darstellt. Deswegen MÜSSEN ja auch neuere Fahrzeuge son Ding haben. Nebelscheinwerfer brauch man nicht, und deswegen hat sie auch nicht jedes neue Auto!
    >>

    Richtig so sehe ich das auch!!



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 6. Juli 2004
    Text
    >>Natürlich MUSS man die Nebelschlussleuchte anmachen. Is wie beim Abblendlicht. Man möge sich die Gefahr vorstellen, die ein Fahrzeug ohne eingestelle Leuchte darstellt. Deswegen MÜSSEN ja auch neuere Fahrzeuge son Ding haben. Nebelscheinwerfer brauch man nicht, und deswegen hat sie auch nicht jedes neue Auto!
    >>>
    >
    >Richtig so sehe ich das auch!!
    >Die Begründung ist schon richtig aber es heißt im Gesetz, sie darf nur eingeschaltet werden, bei Sichtbehinderung durch N E B E L wenn die Sichtweite weniger als 50mtr beträgt.
    >
    >
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Nebelschlussleuchten
    Autor
      böser Wolf
      schrieb am Dienstag, 20. Juli 2004
    Text
    Es gibt viele Leute, die sollten die Nebelschlußleuchte nicht einschalten, nähmlich die Hirnis, die bei Regen oder leichter Dämmerung immer vor mir her gurken und mich mit dem Ding nur blenden wollen.

    Vorschlag:
    Nach dem Gesetzt, darf man nur bei Sichtweiten unter 50 Meter mit Nebelschlußleuchte fahren, darf dann aber auch 50 km/h nicht überschreiten (ich hoffe das ist soweit richtig), wenn dem aber so ist -
    sollte in jedem Auto in Verbindung mit dem Tacho, bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte und überschreiten der 50 km/h eine nervende Tonfolge auf Dauer abgespielt werden bis entweder die Geschwindigkeit wieder gesenkt oder die Blendfunzel abgestellt wird.
    So überlegen sich vielleicht die Blendfahrer den Einsatz der Schlußleuchte doch dreimal, oder vergessen nicht wie es oft passiert sie nach Einsatz auch wieder auszumachen.
    Ich hoffe da stimmen einige zu, vielleicht kann man ja per Gesetz für den Einbau einer solchen Vorrichtung sorgen ;-)

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