Noch Probezeit, Aufbauseminar weg und nun ein Punkt.
Noch Probezeit, Aufbauseminar weg und nun ein Punkt.
Gast
schrieb am Samstag, 6. November 2004
Hallo zusammen,
kann mir wer nach der neuen Rechtslage sagen was passiert wenn ich einen Punkt bekomme und mein Aufbauseminar aber schon weg habe? Bin noch in der Probezeit.
Danke
Thema
Re: Noch Probezeit, Aufbauseminar weg und nun ein Punkt.
Autor
Gast
schrieb am Montag, 8. November 2004
Text
>Hallo zusammen, > >kann mir wer nach der neuen Rechtslage sagen was passiert wenn ich einen Punkt bekomme und mein Aufbauseminar aber schon weg habe? Bin noch in der Probezeit.
Man wird dich den Krokodilen zum Frass vorwerfen!
Ok, mal im Ernst: Es gibt eine "Verwarnung" mit der Empfehlung, eine "verkehrspsychologische Beratung" mitzumachen. Sonst passiert zunächst nix. Kommt allerdings im Verlauf der restlichen Probezeit noch eine dritte Auffälligkeit dazu, ist die Fahrerlaubnis (wegen zum Führen von Kfz noch nicht ausreíchender charakterlicher Reife) futsch.
Re: Re: Noch Probezeit, Aufbauseminar weg und nun ein Punkt.
Autor
Gast
schrieb am Montag, 14. Februar 2005
Text
>>Hallo zusammen, >> >>kann mir wer nach der neuen Rechtslage sagen was passiert wenn ich einen Punkt bekomme und mein Aufbauseminar aber schon weg habe? Bin noch in der Probezeit.
> > >Man wird dich den Krokodilen zum Frass vorwerfen! > >Ok, mal im Ernst: >Es gibt eine "Verwarnung" mit der Empfehlung, eine "verkehrspsychologische Beratung" mitzumachen. >Sonst passiert zunächst nix. >Kommt allerdings im Verlauf der restlichen Probezeit noch eine dritte Auffälligkeit dazu, ist die Fahrerlaubnis (wegen zum Führen von Kfz noch nicht ausreíchender charakterlicher Reife) futsch.
Wird die Fahrerlaubnis dann endgültig entzogen oder nur für einen bestimmten Zeitraum? Und um sie wiederzuerlangen, muss man da nur einen Antrag stellen oder nochmal eine Prüfung ablegen?
Re: Re: Re: Noch Probezeit, Aufbauseminar weg und nun ein Punkt.
Autor
Gast
schrieb am Montag, 14. Februar 2005
Text
>>>Hallo zusammen, >>> >>>kann mir wer nach der neuen Rechtslage sagen was passiert wenn ich einen Punkt bekomme und mein Aufbauseminar aber schon weg habe? Bin noch in der Probezeit. > >> >> >>Man wird dich den Krokodilen zum Frass vorwerfen! >> >>Ok, mal im Ernst: >>Es gibt eine "Verwarnung" mit der Empfehlung, eine "verkehrspsychologische Beratung" mitzumachen. >>Sonst passiert zunächst nix. >>Kommt allerdings im Verlauf der restlichen Probezeit noch eine dritte Auffälligkeit dazu, ist die Fahrerlaubnis (wegen zum Führen von Kfz noch nicht ausreíchender charakterlicher Reife) futsch. > >Wird die Fahrerlaubnis dann endgültig entzogen oder nur für einen bestimmten Zeitraum? Und um sie wiederzuerlangen, muss man da nur einen Antrag stellen oder nochmal eine Prüfung ablegen? >
Entzug ist Entzug. Es wird jedoch in den Entscheidungen der Gerichte/Behörden üblicherweise eine Frist gesetzt, in der keine erneute FE erteilt werden darf.
Will man also wieder fahren dürfen kann man nach Ablauf der gesetzten Frist einen Antrag auf "Neuerteilung nach vorangegangenem Entzug einer FE" stellen.
Sind dann seit dem Entzug weniger als 2 Jahre vergangen kann die Behörde, sind seit dem Entzug mehr als 2 Jahre vergangen, muss die Behörde eine erneute theoretische und praktische Prüfung anordnen.