Noch eine Aufbaumaßnahme..?

  • Noch eine Aufbaumaßnahme..?
     Heulboje
      schrieb am Sonntag, 2. September 2007
    Hallo alle zusammen!

    Ich habe eine Frage...

    Vorher möchte ich anmerken, dass ich meinen Führerschein - Klasse B - am 15.09.2003 bekommen habe und Ende '03 geblitzt wurde (Fahrverbot, 3 Pkt., Strafe, Nachschulung und >>Verlängerung der Probe? )

    Ich hatte in der ganzen Zeit seit Ende '03 keine weiteren Vorkommnisse...

    Hatte am Donnerstag (30.08.07) allerdings eine relativ heftige Kollision auf der Bundesstraße mit einem anderen Wagen. Wollte nach links abbiegen, hab geguckt, voll in die Sonne rein, nochmal geguckt... und dann losgefahren... ich hab nur noch die quietschenden Reifen gehört... und dann hat's gekracht. Ich hab ihn 100%ig NICHT gesehen! Sein Auto silber und direkt die Sonne über ihn...

    Ich weiß... ich war schuld! Vorfahrt genommen... Mein Unfallauto ist/war ein Firmenwagen (Vollkasko, läuft also über die Fa.), wir haben ordnungsgemäß die Polizei gerufen, da noch einige Trümmerteile auf der Bundesstraße lagen (wir haben umgehend die Straße mit den -> noch einigermaßen fahrtauglichen Vehicles verlassen). Der Polizist hat den Unfall aufgenommen; Vorfahrtsdelikt von mir usw... hat sich meinen Führerschein angeschaut und meinte es würde NUR ein Bußgeld+Bearbeitung und 1 Pkt. geben. Er hat die schwierige Sicht durch starker Sonne in den Unfallbericht aufgenommen...

    Jetzt is meine Frage...

    Eine Nachschulung hab ich hinter mir... keine weiteren Vergehen... was erwartet mich ausser Bußgeld etc. Probezeitmäßig??? Ich glaube, ich habe mal gehört, dass man nach einer Nachschulung in der PZ ein Vergehen "frei" hat... soll heißen, dass man beim 2. Vergehen in der PZ nur die normale Strafe - wie jeder andere erhält... nach bzw. beim dritten Vergehen MPU. > Nochmalige Probezeitverlängerung???

    Stimmt das? Bitte nur Antworten, die auch faktisch korrekt sind; keine Vermutungen!

    Vielen Dank im vorab!

    LG Heulboje
  • Thema
    Re: Noch eine Aufbaumaßnahme..?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 2. September 2007
    Text
    Hi Boje,

    2. Verstoß gibt Aufforderung, freiwillig an einer psychologischen Gespräch teilzunehmen, mehr nicht.

    Kannst beruhigt sein.

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Noch eine Aufbaumaßnahme..?
    Autor
      *reni*
      schrieb am Sonntag, 2. September 2007
    Text
    fragst du google, findest du das hier:

    "Begeht der Probezeitler nach der Absolvierung einer Nachschulung erneut einen A- oder zwei B-Verstöße, wird er von der Fahrerlaubnisbehörde schriftliche verwarnt. Ferner erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Dabei handelt es sich nicht um eine MPU (...entest). Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer solchen Beratung besteht nicht, jedoch können durch eine Teilnahme zwei Punkte im Verkehrszentralregister abgebaut werden."

    Dadurch, dass du dem die Vorfahrt genommen hast, hast du ja einen A-Verstoß begangen und somit sollte das auf dich zutreffen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Noch eine Aufbaumaßnahme..?
    Autor
      *reni*
      schrieb am Sonntag, 2. September 2007
    Text
    sorry wolfe, ich war zu lahm ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    THX euch allen!
    Autor
      Heulboje
      schrieb am Sonntag, 2. September 2007
    Text
    Also... danke nochmal an alle!

    Das hat mich schon das ganze Wochenende beschäftigt.

    Ich möchte nochmal hinzufügen:

    Ich stand fast (war grad am anfahren) und der Unfallgegner is mir mit ca. 80 km/h in die Seite reingebrummt! Ich glaube, ich muss nicht erklären wie die Autos ausgesehen haben (nach dem Crash)...

    >>> Durch viel Glück ist NIEMANDEM etwas passiert!!

    ...und Blech bzw. Kunststoff ;) kann man ersetzen!

    Vielen Dank nochmal für eure schnellen Reaktionen!

    LG euer Heuli :o)

    Auf den Beitrag antworten


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