Noetigung beim Einparken

  • Noetigung beim Einparken
     Floh11
      schrieb am Mittwoch, 26. Oktober 2005
    Hallo,

    aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage:
    Wieviel Platz muss ich beim Einparken meinem Vordermann und meinem Hintermann lasssen (um ihn nicht zu noetigen)?

    Bei uns im Wohngebiet herrscht akuter Parkplatzmangel, erst recht Samstag abends.
    So war ich am Samstag um 21.30 Uhr gluecklich, dass ich eine Luecke fand:
    sie war ca. 15-20 cm laenger als mein Auto (VW Passat, 98er Baureihe).
    Mein Beifahrer wies mich ein, ich stellte mein Auto ordnungsgemaess ab (ohne an Vorder- o. Hintermann anzustossen). Da der hinter mir relativ wenig Platz nach hinten hatte, schloss ich zu dem vor mir auf (der hatte nach vorn noch ca. 1m Platz), so dass gerade mal noch ein Finger Platz hatte zwischen meinem Auto und meinem Vordermann.
    Mein Hintermann hatte ca. 40-50cm zum Ausparken.
    Das reicht doch eigentlich, oder?

    Heute wurde mir berichtet, dass dieser beim Ausparken (das war dann 23.30 Uhr), das hinter ihm stehende Fahrzeug beschaedigt hat. Der Polizei erklaerte er, dass er mir wegen Noetigung eins auswischen will, weil ich ihn eingeparkt habe.
    Die wiederum erklaerte ihm, er haette sie vorher informieren muessen, dann haetten sie mich ausfindig gemacht und rausgeklingelt.
    Dies erzaehlte mir der Halter des geschaedigten Fahrzeugs, der wegen des Hupens in jener Nacht zu seinem Auto eilte. Ich aber habe das Hupen nicht gehoert.

    Offensichtlich hat uns die Polizei aber nicht herausgeholt.

    Wenn er mich tatsaechlich wegen Noetigung anzeigt, was blueht mir? Hat das Auswirkungen auf meine Probezeit? (Ich bin schliesslich der Fahrzeughalter, da werd ich mich nicht herausreden koennen.)

    Ich bin naemlich am Ueberlegen nochmal zur Polizei zu gehen. Am Montag hatte ich Anzeige gegen Unbekannt erstattet, da mir Kotfluegel und Motorhaube zerkratzt wurden.


    Viele Gruesse,
    Christiane
  • Thema
    Re: Noetigung beim Einparken
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 26. Oktober 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage:
    >Wieviel Platz muss ich beim Einparken meinem Vordermann und meinem Hintermann lasssen (um ihn nicht zu noetigen)?
    >
    >Bei uns im Wohngebiet herrscht akuter Parkplatzmangel, erst recht Samstag abends.
    >So war ich am Samstag um 21.30 Uhr gluecklich, dass ich eine Luecke fand:
    >sie war ca. 15-20 cm laenger als mein Auto (VW Passat, 98er Baureihe).
    >Mein Beifahrer wies mich ein, ich stellte mein Auto ordnungsgemaess ab (ohne an Vorder- o. Hintermann anzustossen). Da der hinter mir relativ wenig Platz nach hinten hatte, schloss ich zu dem vor mir auf (der hatte nach vorn noch ca. 1m Platz), so dass gerade mal noch ein Finger Platz hatte zwischen meinem Auto und meinem Vordermann.
    >Mein Hintermann hatte ca. 40-50cm zum Ausparken.
    >Das reicht doch eigentlich, oder?
    >
    >Heute wurde mir berichtet, dass dieser beim Ausparken (das war dann 23.30 Uhr), das hinter ihm stehende Fahrzeug beschaedigt hat. Der Polizei erklaerte er, dass er mir wegen Noetigung eins auswischen will, weil ich ihn eingeparkt habe.
    >Die wiederum erklaerte ihm, er haette sie vorher informieren muessen, dann haetten sie mich ausfindig gemacht und rausgeklingelt.
    >Dies erzaehlte mir der Halter des geschaedigten Fahrzeugs, der wegen des Hupens in jener Nacht zu seinem Auto eilte. Ich aber habe das Hupen nicht gehoert.
    >
    >Offensichtlich hat uns die Polizei aber nicht herausgeholt.
    >
    >Wenn er mich tatsaechlich wegen Noetigung anzeigt, was blueht mir? Hat das Auswirkungen auf meine Probezeit? (Ich bin schliesslich der Fahrzeughalter, da werd ich mich nicht herausreden koennen.)
    >
    >Ich bin naemlich am Ueberlegen nochmal zur Polizei zu gehen. Am Montag hatte ich Anzeige gegen Unbekannt erstattet, da mir Kotfluegel und Motorhaube zerkratzt wurden.
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane

    Der liebe Autofahrer hat von Nötigung keine Ahnung und ebenso auch nicht vom Autofahren.
    Eine Nötigung liegt vor, wenn ich Jemand zwinge etzas zu tun, was er nicht gewillt ist zu mchen, dann ist dies eine Nötigung.
    Du hast ihn doch nicht gezwungen, gegen das hinter ihm stehende Fahrzeug zu fahren.
    Er hätte sich einweisen lassen müssen.
    Keine Panik!
    Hans Fl.

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  • Thema
    Re: Noetigung beim Einparken
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 26. Oktober 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage:
    >Wieviel Platz muss ich beim Einparken meinem Vordermann und meinem Hintermann lasssen (um ihn nicht zu noetigen)?
    >
    >Bei uns im Wohngebiet herrscht akuter Parkplatzmangel, erst recht Samstag abends.
    >So war ich am Samstag um 21.30 Uhr gluecklich, dass ich eine Luecke fand:
    >sie war ca. 15-20 cm laenger als mein Auto (VW Passat, 98er Baureihe).
    >Mein Beifahrer wies mich ein, ich stellte mein Auto ordnungsgemaess ab (ohne an Vorder- o. Hintermann anzustossen). Da der hinter mir relativ wenig Platz nach hinten hatte, schloss ich zu dem vor mir auf (der hatte nach vorn noch ca. 1m Platz), so dass gerade mal noch ein Finger Platz hatte zwischen meinem Auto und meinem Vordermann.
    >Mein Hintermann hatte ca. 40-50cm zum Ausparken.
    >Das reicht doch eigentlich, oder?
    >
    >Heute wurde mir berichtet, dass dieser beim Ausparken (das war dann 23.30 Uhr), das hinter ihm stehende Fahrzeug beschaedigt hat. Der Polizei erklaerte er, dass er mir wegen Noetigung eins auswischen will, weil ich ihn eingeparkt habe.
    >Die wiederum erklaerte ihm, er haette sie vorher informieren muessen, dann haetten sie mich ausfindig gemacht und rausgeklingelt.
    >Dies erzaehlte mir der Halter des geschaedigten Fahrzeugs, der wegen des Hupens in jener Nacht zu seinem Auto eilte. Ich aber habe das Hupen nicht gehoert.
    >
    >Offensichtlich hat uns die Polizei aber nicht herausgeholt.
    >
    >Wenn er mich tatsaechlich wegen Noetigung anzeigt, was blueht mir? Hat das Auswirkungen auf meine Probezeit? (Ich bin schliesslich der Fahrzeughalter, da werd ich mich nicht herausreden koennen.)
    >
    >Ich bin naemlich am Ueberlegen nochmal zur Polizei zu gehen. Am Montag hatte ich Anzeige gegen Unbekannt erstattet, da mir Kotfluegel und Motorhaube zerkratzt wurden.
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane

    ******************************************************************

    du musst soviel platz zu deinem vorder- und hintermann halten das sie ausparken können. ein gericht (az muss ich noch raussuchen) hat entschieden das ein normaler fahrer mit einigem rangieren bei einem abstand von 50cm vorne und hinten herauskommen können muss.d.h. für dich das du nach vorne UND hinten jeweils 50cm platz lassen musst.
    was an strafe auf dich zukommen kann, muss ich erst noch nachsehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Noetigung beim Einparken
    Autor
      F77
      schrieb am Mittwoch, 26. Oktober 2005
    Text
    >du musst soviel platz zu deinem vorder- und hintermann halten das sie ausparken können. ein gericht (az muss ich noch raussuchen) hat entschieden das ein normaler fahrer mit einigem rangieren bei einem abstand von 50cm vorne und hinten herauskommen können muss.d.h. für dich das du nach vorne UND hinten jeweils 50cm platz lassen musst.
    >was an strafe auf dich zukommen kann, muss ich erst noch nachsehen.
    >

    Also wenn ich immer nur Luecken nehmen darf, die mind. 1m laenger als mein Auto (4,7m ist mein Auto lang) sind, dann finde ich in meinem Wohngebiet, wo ca. 2 Parkplaetze fuer 10 Wohnungen zur Verfuegung stehen nie etwas. Und die Mieten sind hier auch nicht so preiswert, so dass jedes 2. Auto ebenfalls mind. 4,5m lang ist.
    Ausserdem, wenn die Luecke ca. einem Meter laenger als mein Auto ist, fahre ich mal kurz nach hinten und dann in einem Zug raus. Langes rangieren ist dann also ueberhaupt nicht noetig.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Noetigung beim Einparken
    Autor
      Floh11
      schrieb am Donnerstag, 27. Oktober 2005
    Text
    Diesmal hab ich ein RE: RE: erzeugt. ;-)

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