Noetigung beim Einparken
Floh11
schrieb am Mittwoch, 26. Oktober 2005
Hallo,
aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage:
Wieviel Platz muss ich beim Einparken meinem Vordermann und meinem Hintermann lasssen (um ihn nicht zu noetigen)?
Bei uns im Wohngebiet herrscht akuter Parkplatzmangel, erst recht Samstag abends.
So war ich am Samstag um 21.30 Uhr gluecklich, dass ich eine Luecke fand:
sie war ca. 15-20 cm laenger als mein Auto (VW Passat, 98er Baureihe).
Mein Beifahrer wies mich ein, ich stellte mein Auto ordnungsgemaess ab (ohne an Vorder- o. Hintermann anzustossen). Da der hinter mir relativ wenig Platz nach hinten hatte, schloss ich zu dem vor mir auf (der hatte nach vorn noch ca. 1m Platz), so dass gerade mal noch ein Finger Platz hatte zwischen meinem Auto und meinem Vordermann.
Mein Hintermann hatte ca. 40-50cm zum Ausparken.
Das reicht doch eigentlich, oder?
Heute wurde mir berichtet, dass dieser beim Ausparken (das war dann 23.30 Uhr), das hinter ihm stehende Fahrzeug beschaedigt hat. Der Polizei erklaerte er, dass er mir wegen Noetigung eins auswischen will, weil ich ihn eingeparkt habe.
Die wiederum erklaerte ihm, er haette sie vorher informieren muessen, dann haetten sie mich ausfindig gemacht und rausgeklingelt.
Dies erzaehlte mir der Halter des geschaedigten Fahrzeugs, der wegen des Hupens in jener Nacht zu seinem Auto eilte. Ich aber habe das Hupen nicht gehoert.
Offensichtlich hat uns die Polizei aber nicht herausgeholt.
Wenn er mich tatsaechlich wegen Noetigung anzeigt, was blueht mir? Hat das Auswirkungen auf meine Probezeit? (Ich bin schliesslich der Fahrzeughalter, da werd ich mich nicht herausreden koennen.)
Ich bin naemlich am Ueberlegen nochmal zur Polizei zu gehen. Am Montag hatte ich Anzeige gegen Unbekannt erstattet, da mir Kotfluegel und Motorhaube zerkratzt wurden.
Viele Gruesse,
Christiane
aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage:
Wieviel Platz muss ich beim Einparken meinem Vordermann und meinem Hintermann lasssen (um ihn nicht zu noetigen)?
Bei uns im Wohngebiet herrscht akuter Parkplatzmangel, erst recht Samstag abends.
So war ich am Samstag um 21.30 Uhr gluecklich, dass ich eine Luecke fand:
sie war ca. 15-20 cm laenger als mein Auto (VW Passat, 98er Baureihe).
Mein Beifahrer wies mich ein, ich stellte mein Auto ordnungsgemaess ab (ohne an Vorder- o. Hintermann anzustossen). Da der hinter mir relativ wenig Platz nach hinten hatte, schloss ich zu dem vor mir auf (der hatte nach vorn noch ca. 1m Platz), so dass gerade mal noch ein Finger Platz hatte zwischen meinem Auto und meinem Vordermann.
Mein Hintermann hatte ca. 40-50cm zum Ausparken.
Das reicht doch eigentlich, oder?
Heute wurde mir berichtet, dass dieser beim Ausparken (das war dann 23.30 Uhr), das hinter ihm stehende Fahrzeug beschaedigt hat. Der Polizei erklaerte er, dass er mir wegen Noetigung eins auswischen will, weil ich ihn eingeparkt habe.
Die wiederum erklaerte ihm, er haette sie vorher informieren muessen, dann haetten sie mich ausfindig gemacht und rausgeklingelt.
Dies erzaehlte mir der Halter des geschaedigten Fahrzeugs, der wegen des Hupens in jener Nacht zu seinem Auto eilte. Ich aber habe das Hupen nicht gehoert.
Offensichtlich hat uns die Polizei aber nicht herausgeholt.
Wenn er mich tatsaechlich wegen Noetigung anzeigt, was blueht mir? Hat das Auswirkungen auf meine Probezeit? (Ich bin schliesslich der Fahrzeughalter, da werd ich mich nicht herausreden koennen.)
Ich bin naemlich am Ueberlegen nochmal zur Polizei zu gehen. Am Montag hatte ich Anzeige gegen Unbekannt erstattet, da mir Kotfluegel und Motorhaube zerkratzt wurden.
Viele Gruesse,
Christiane
